IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): weitere Vergleiche für Anleger
Die BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte schließt vor den Landgerichten Bochum und Kiel für geschädigte Anleger weitere Vergleiche mit der Deutschen Bank.
In zwei weiteren Verfahren ist es
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
Rechtsanwälte gelungen, Anlegern zu helfen, die in den geschlossenen
Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investiert haben.
Der Fonds, der auf der Hamburger
Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich
seit einiger Zeit in Schieflage. Bemerkenswert dabei ist, dass der Fonds die
Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bildet ein Darlehen des
Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat.
Eine massive Aufwertung des
Schweizer Franken einhergehend mit rückläufigen Büroimmobilienpreisen in London
hatte dazu geführt, dass die britische Immobilie nicht mehr ausreichend
Sicherheit darstellte für den Darlehensvertrag in Schweizer Franken. Die Banken
verlangten vom Fonds höhere Zinsen, die Ausschüttungen mussten eingestellt
werden. Soweit CLLB Rechtsanwälte informiert sind, wurde bis heute keine
endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche
Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als
worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.
Zwei Anleger sahen sich von der
Deutschen Bank schlecht über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt
und entschlossen sich zu einer Klage gegen die Bank. Zur Beilegung der
Streitigkeiten wurden nunmehr Vergleiche abgeschlossen, die die wirtschaftliche
Situation der Anleger insgesamt sehr verbessern.
Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und
Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter
Anlageberatung erstritten hat und der die beiden Anleger vertreten hat,
empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten,
zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall
Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene
Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf.
Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular
für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27.April 2012 wieder.
Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen