Freitag, April 27, 2012


Viele geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.


Rechtsschutzversicherungen können die Lösung sein:  Darauf sollten Sie jedoch achten!


Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  (Dieburg) zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Dieser Zustand ist mit verschuldet durch das deutsche Rechtsberatungsmonopol. In Deutschland gibt es keinen frei zugänglichen Rechtsberatungsmarkt, nur Anwälte dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen- Rechtsberatung durchführen und die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat. Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung (sofern überhaupt vorhanden) keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Viele Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sind dazu übergegangen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Dies ist eine ungeheure Einschränkung der Versicherungsleistungen, für die der Versicherungsnehmer erhebliche Prämien bezahlt.  Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen Vertrag ansehen und prüfen, ob eine solche Klausel in dem Vertrag enthalten ist und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Denn einige Gesellschaften bieten noch, wie bisher, den umfassenden Versicherungsschutz auch bei Kapitalanlagen an.

Bei dem BSZ e.V. weiß man, dass gut versichert zu sein, gar nicht so einfach ist. Díe mit dem BSZ e.V. kooperierenden Versicherungsexperten helfen Ratsuchenden, ihre Risiken und Chancen richtig zu beurteilen. Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis sind aber die Bedingungen, eben das Kleingedruckte, von entscheidender Bedeutung. Damit der Schadenfall für Betroffene nicht zum bösen Erwachen wird, setzen sich diese Experten hier für ihre Kunden mit Rat und Tat beratungsstark ein.

Aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften wird für den Kunden die passende Leistung ausgewählt und ihm  damit geholfen Versicherungslücken zu füllen. Der BSZ e.V. Kooperationspartner
verschafft seinen Kunden als spezialisiertes VersicherungsFachgeschäft zuverlässige Rückendeckung für alle Lebenslagen.

Versicherungen sind vor allem eine Frage der richtigen und vollständigen Information erklärt der BSZ e.V.  Das komplizierte Produkt Versicherung ist eigentlich ganz einfach. Es ist ein Versprechen. Das Versprechen eines Unternehmens, nämlich einer Versicherung, genau dann mit ausreichend Geld für seine Kunden bereitzustehen, wenn die es brauchen und nicht haben. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. So ein Versprechen kann sehr umfangreich sein, kann sehr detailliert sein und der Versicherer wird immer versuchen, sein Versprechen so genau wie möglich im Vorhinein zu regeln.
Und genau das sind die Bedingungen, fast immer kompliziert, häufig für Laien nicht zu verstehen.

Und hier helfen die BSZ Kooperationspartner. Sie verschaffen Ihnen Sicherheit. Die Sicherheit, eine gute Entscheidung treffen zu können. Unser Partner analysiert Ihre Risiken und den notwendigen Versicherungsbedarf. Das Angebot umfasst Versicherungen sowohl von großen und namhaften Versicherern als auch von Spezialversicherern mit außergewöhnlichen Lösungen.

Es gibt große Unterschiede. In der Rechtsschutzversicherung gibt es Leistungsarten, ähnlich wie in einem Baukasten. Manche davon haben die Versicherer zu Paketen zusammengefasst, andere müssen Sie aus- oder abwählen. Wenn Sie künftig sicher gehen wollen, dass eventuelle Streitigkeiten
insbesondere aus Kapitalanlagegeschäften ohne wenn und aber von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können Sie sich über den BSZ e.V. von den kooperierenden unabhängigen  Versicherungsexperten unter dem Stichwort „Rechtsschutzversicherung“ unverbindlich und kostenlos ein Angebot unterbreiten lassen

Für geschädigte Kapitalanleger ist es  übrigens auch immer von Vorteil, sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten, der Bündelung von Beweismaterial und auch zur außergerichtlichen Einigung besonders bewährt.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko! Das gibt es in der Regel nicht!

Der BSZ e.V. beschäftigt sich nunmehr seit beinahe 15 Jahren mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob  Schadensersatz zusteht , eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind und kümmern sich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.  Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. 

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V.  wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Foto: Logo BSZ e.V.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810   
e-Mail:   bsz-ev@t-online.de

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