Viele geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.
Rechtsschutzversicherungen können die Lösung sein: Darauf sollten Sie jedoch achten!
Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher
Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen
nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.
Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
(Dieburg) zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor
Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private
Rechtsschutzversicherung sind betroffen.
Dieser Zustand ist mit verschuldet durch das deutsche Rechtsberatungsmonopol.
In Deutschland gibt es keinen frei zugänglichen Rechtsberatungsmarkt, nur
Anwälte dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen- Rechtsberatung durchführen
und die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben. Zwar hat das
Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte
gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr
geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den
Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat. Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung
sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man
gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in
Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen
Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.
Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur
der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V.
Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung (sofern überhaupt
vorhanden) keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von
Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.
Viele Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sind dazu
übergegangen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen aus dem
Versicherungsschutz auszuschließen. Dies ist eine ungeheure Einschränkung der
Versicherungsleistungen, für die der Versicherungsnehmer erhebliche Prämien
bezahlt. Jeder Versicherungsnehmer
sollte seinen Vertrag ansehen und prüfen, ob eine solche Klausel in dem Vertrag
enthalten ist und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Denn einige
Gesellschaften bieten noch, wie bisher, den umfassenden Versicherungsschutz
auch bei Kapitalanlagen an.
Bei dem BSZ e.V. weiß man, dass gut versichert zu sein, gar
nicht so einfach ist. Díe mit dem BSZ e.V. kooperierenden Versicherungsexperten
helfen Ratsuchenden, ihre Risiken und Chancen richtig zu beurteilen. Neben dem
Preis-Leistungs-Verhältnis sind aber die Bedingungen, eben das Kleingedruckte,
von entscheidender Bedeutung. Damit der Schadenfall für Betroffene nicht zum
bösen Erwachen wird, setzen sich diese Experten hier für ihre Kunden mit Rat
und Tat beratungsstark ein.
Aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften wird für
den Kunden die passende Leistung ausgewählt und ihm damit geholfen Versicherungslücken zu füllen.
Der BSZ e.V. Kooperationspartner
verschafft seinen Kunden als spezialisiertes
VersicherungsFachgeschäft zuverlässige Rückendeckung für alle Lebenslagen.
Versicherungen sind vor allem eine Frage der richtigen und
vollständigen Information erklärt der BSZ e.V.
Das komplizierte Produkt Versicherung ist eigentlich ganz einfach. Es
ist ein Versprechen. Das Versprechen eines Unternehmens, nämlich einer
Versicherung, genau dann mit ausreichend Geld für seine Kunden bereitzustehen,
wenn die es brauchen und nicht haben. Doch der Teufel steckt wie so oft im
Detail. So ein Versprechen kann sehr umfangreich sein, kann sehr detailliert
sein und der Versicherer wird immer versuchen, sein Versprechen so genau wie
möglich im Vorhinein zu regeln.
Und genau das sind die Bedingungen, fast immer kompliziert,
häufig für Laien nicht zu verstehen.
Und hier helfen die BSZ Kooperationspartner. Sie verschaffen
Ihnen Sicherheit. Die Sicherheit, eine gute Entscheidung treffen zu können.
Unser Partner analysiert Ihre Risiken und den notwendigen Versicherungsbedarf.
Das Angebot umfasst Versicherungen sowohl von großen und namhaften Versicherern
als auch von Spezialversicherern mit außergewöhnlichen Lösungen.
Es gibt große Unterschiede. In der Rechtsschutzversicherung
gibt es Leistungsarten, ähnlich wie in einem Baukasten. Manche davon haben die
Versicherer zu Paketen zusammengefasst, andere müssen Sie aus- oder abwählen.
Wenn Sie künftig sicher gehen wollen, dass eventuelle Streitigkeiten
insbesondere aus Kapitalanlagegeschäften ohne wenn und aber
von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können Sie sich über den
BSZ e.V. von den kooperierenden unabhängigen
Versicherungsexperten unter dem Stichwort „Rechtsschutzversicherung“
unverbindlich und kostenlos ein Angebot unterbreiten lassen
Für geschädigte Kapitalanleger ist es übrigens auch immer von Vorteil, sich einer
fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst
durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen. Dies hat sich zum
Informationsaustausch der Geschädigten, der Bündelung von Beweismaterial und
auch zur außergerichtlichen Einigung besonders bewährt.
Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen,
lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose
Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne
Risiko! Das gibt es in der Regel nicht!
Der BSZ e.V. beschäftigt sich nunmehr seit beinahe 15 Jahren
mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das
Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter
Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Durch ein
operatives Netzwerk unabhängiger Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften wesentlich
gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten
Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen
fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch
durchsetzbar wären, ob Schadensersatz
zusteht , eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind
und kümmern sich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Ansprüche können dann über die
Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf
ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs-
und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken
usw. geltend gemacht werden können.
Foto: Logo BSZ e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
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