Anleger der GHF GLOBAL BULKER I und II mit den Gesellschaften Reederei MS “Global Helios“, MS “Global Hermes“, MS “Global Hera“ und MS “Global Hestia“ müssen mit einem erheblichen Verlust ihres eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust rechnen. Alle vier Gesellschaften haben Insolvenzantrag gestellt.
Die Chancen im derzeitigen Marktumfeld eine Sanierung der Fonds umzusetzen, sind minimal. Gerade der Bulkermarkt ist durch sinkende Frachtraten wegen Überkapazitäten geprägt. Die derzeitige wirtschaftliche Krisensituation im Finanzsektor dürfte letzte Hoffnungen begraben.
Insolvenzeröffnungsverfahren läuft
Die Insolvenzeröffnungsverfahren der vier Schiffe Reederei MS “Global Hera“ , MS “Global Hestia“, MS “Global Helios“ und MS “Global Hermes“ sind in vollem Gange. Das Amtsgericht Bremen ernannte mit Beschluss vom 21.09.2011 Herrn Rechtsanwalt Ralph Bünning zum vorläufigen Insolvenzverwalter der vier Gesellschaften. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient sowohl dem Schutz der noch vorhandenen Vermögenswerte als auch der Überprüfung, ob bezüglich der vier Gesellschaften ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt. Sollte ein Insolvenzgrund vorliegen und ist eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann sich noch über einige Wochen bzw. Monate erstrecken.
Kommanditbeteiligungen an Schiffsfonds
Nach Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte wurden Kommanditbeteiligungen an Schiffsfonds von den eingeschalteten Vertrieben immer wieder als sichere Geldanlage angepriesen. Zahlreiche Anleger erwarben die Kommanditanteile in dem Glauben, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun. Über die Risiken, wie etwa den möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wurden sie nach Erkenntnissen der Kanzlei in der Regel nicht aufgeklärt.
Wie gefährlich und risikoreich derartige Investments jedoch sind, beweist einmal mehr die Insolvenz der oben genannten Schiffsfonds. Wie immer sind bei solchen gescheiterten Kapitalanlagen die Anleger die Leidtragenden, da sie nicht nur um ihr bereits eingesetztes Kapital fürchten müssen, sondern sich oftmals auch der Rückforderung von Ausschüttungen oder Nachschusspflichten gegenüber sehen.
Was ist zu tun ?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte rät geschädigten Anlegern, prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den jeweiligen Vermittler oder die Vertriebsfirma der Anlage geltend gemacht werden können. Die "Kick-Back Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofes kann hier von großem Vorteil sein. Denn oftmals weisen Anlageberater nicht auf die erheblichen Vergütungen hin, die sie von der Fondsgesellschaft erhalten. Von besonderer Bedeutung ist dies für solche Anleger, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben. Insoweit hat der Bundesgerichtshof in neuen Entscheidungen aus dem Jahr 2011 die Rechte der Anleger gestärkt und erweitert. Eine Bank hat ihren Kunden bei der Vermittlung einer Fondsbeteiligung unaufgefordert und in genauer Höhe darüber aufzuklären, was Sie an Provisionen für die Vermittlung erhält. Dies ergibt sich in der Regel nicht aus den Prospekten. Da die Provisionen bei der Vermittlung von Schiffsfonds extrem hoch sind (Provisionen in Höhe von 10% des Anlegerkapitals sind üblich) wagt es kaum ein Berater dem Kunden derartige Provisionseinnahmen offen zu legen. Hier liegt eine starke Rechtsposition des Anlegers, die zur Rückabwicklung des Fondserwerbs gegenüber der Bank führt. Aufgrund dieser Rechtsprechung gelingt es uns immer wieder, Banken zur vollen Rückabwicklung der Beteiligung unserer Mandanten zu bewegen.
Neben der Möglichkeit, den Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, sollte jeder Anleger prüfen lassen, ob seine Forderung zu gegebener Zeit zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann. Sollte es zu Nachschussforderungen oder der Rückforderung von Ausschüttungen kommen, ist ebenfalls ganz genau zu prüfen, ob dies rechtlich zulässig ist.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds / GHF Bulker Flotte I und II anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Alexander Schaal
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.