Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor dem Hintergrund eines spektakulären Urteils des OLG Köln rasches Handel - Verjährung droht zum Jahresende.
Ein spektakuläres Urteil des OLG Köln vom 19.07.2011 könnte zahlreichen Anlegern helfen, sich von dem in Schieflage befindlichen Investment zu lösen. Zuletzt wurden Beteiligungen an der Hofgarten Karree Potsdam GmbH & Co KG mit 5 % des Nominalwerts gehandelt. Dies dokumentiert, dass sich die der Anlage immanenten Risiken weitgehend realisiert haben. Nunmehr stellte das OLG Köln fest, dass im Emissionsprospekt nicht hinreichend deutlich erklärt wird, dass es nicht möglich ist, die Beteiligungen jederzeit zu angemessenen Bedingungen zu verkaufen. Über die sogenannte fehlende Fungibilität hätte allerdings der Anleger im Rahmen einer korrekten Beratung grundsätzlich vollständig und richtig aufgeklärt werden müssen.
Es können sich im Einzelfall daher Schadensersatzansprüche gegen die mit dem Vertrieb der Anlage befassten Gesellschaften ergeben. Derartige Schadensersatzansprüche wären darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Anlage nie gezeichnet. Er hätte sich also, wenn er diese Ansprüche erfolgreich durchsetzt, von den Risiken der Anlage befreit.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffen Anlegern, rasch rechtlichen Rat bei einem Spezialisten einzuholen und prüfen zu lassen, ob im individuellen Einzelfall Schadensersatz begehrt werden kann. Dabei ist Eile geboten, da Schadensersatzansprüche möglicherweise zum 31.12.2011 verjähren und bis dahin geeignete Maßnahmen eingeleitet werden müssten.
Rechtsanwalt Bombosch erläutert weiter, dass Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die mit der Durchsetzung derartiger Ansprüche verbundenen Kosten übernehmen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hofgarten Karree Potsdam GmbH & Co KG " anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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