Medienangaben der Wiener Zeitung von vor drei Tagen zufolge müssen Anleger bei der Samiv AG, die zum Firmenkonglomerat der insolventen Schweizer Samiv AG gehört, eventuell mit einem Totalverlust ihrer Einlagen rechnen, da die Staatsanwaltschaft mitgeteilt habe, dass seit 2003 keine Gelder der Kunden mehr angelegt worden seien.
Bereits vor einiger Zeit hatte der leitende Staatsanwalt Robert Wallner laut dem „Liechtensteiner Volksblatt“ vom 23.08.2011 mitgeteilt, dass die Auswertung von Unterlagen und die Befragung von Geschädigten den dringenden Verdacht erhärtet hätten, dass Micheal Seidl Anlagen im Bereich Rohstoff und alternative Energien versprochen, in Wahrheit aber solche Anlagen nicht getätigt hätte. Vielmehr seien die anvertrauten Gelder auf ein Konto umgeleitet worden, auf das Seidl Zugriff gehabt hätte. Nach der Verdachtslage seien die Anlegergelder für private Zahlungen wie Kreditkartenabrechnungen, Miete für eine Luxusvilla, Unterhaltszahlungen, Zahlung von Altschulden bei der Samiv AG, etc. verwendet worden. Der Schaden soll sich laut Staatsanwaltschaft auf mindestens 21 Mio. € belaufen.
Michael Seidl sitzt seit Ende Juli in St. Gallen in Untersuchungshaft, aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Liechtenstein. Mittlerweile wurde über die Samiv AG der Konkurs eröffnet, Anleger sollten ihre Forderungen in Kürze anmelden, da hier kurze Fristen einzuhalten sind.
Nach Ansicht des BSZ e.V. ist somit sehr wahrscheinlich, dass Anlegern von Money Service Group-Firmen wie der Samiv AG Schaden entstanden ist, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen gerade mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung, so. z.B. gegen die führeren Samiv-Verwaltungsräte Michale Seidl, Maurice Edelmann und Hannes Zellweger, aber auch gegen die Wirtschaftsprüfer, aber vor allem auch gegen die Vermittler der jeweiligen Anlage. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Insbesondere die Vermittler der Anlage dürften teilweise die Anleger nicht richtig beraten haben und hier zum Teil gute Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Das Vollstreckungsrisiko muss zwar immer im Einzelfall überprüft werden, allerdings konnten wir inzwischen heraus finden, dass die Vermittler teilweise über Haftpflichtversicherungen verfügen, die für den Schaden aufkommen dürften.“
Auch gegen die Aufsichtsräte von zum Firmenverbund der Samiv AG gehörenden Unternehmen wird gerade eine mögliche Haftung geprüft.
Anleger sollten daher, vor allem, da inzwischen eine Anwaltskanzlei Anlegern der Samiv AG geraten hat, eher nicht gegen die Vermittler vorzugehen, prüfen lassen, ob dies wirklich sinnvoll ist. Auch gegen die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein werden Schritte geprüft.
Deutsche, österreichische und schweizerische Geschädigte schließen sich daher dem BSZ e.V. an, die österreichischen Geschädigten werden von einer Anwaltskanzlei aus Wien betreut, auch arbeiten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte mit einer schweizerischen Anwaltskanzlei aus Zürich zusammen, um die Ansprüche Geschädigter optimal zu vertreten.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Money Service Group/Samiv-Anleger " anschließen
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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