Anleger schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „De Beira Aktienbetrug“ an. Im Aktienbetrugsfall De Beira wurden offensichtlich Gelder sicher gestellt. Geschädigte Anleger sollten mit Teilerstattung ihrer Verluste rechnen.
Im Betrugsfall um die Goldminenfirma De Beira sind Medienangaben der letzten Tage zufolge inzwischen mehr als 10 Mio. € von Ermittlern sicher gestellt worden, was ungefähr einem Fünftel der Schadenssumme entsprechen soll. Drei Verdächtigen wird dabei von der Staatsanwaltschaft Stuttgart der Vorwurf der Marktmanipulation und des Betrugs gemacht.
Geschädigte können sich damit Hoffnung auf die Teilerstattung ihrer Schäden machen.
Außerdem werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte auch versuchen, von den Verantwortlichen, sofern sich der Verdacht der Marktmanipulation bestätigen sollten, noch weitere Gelder zu erhalten wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft BSZ e.V. Interessengemeinschaft „De Beira Aktienbetrug“ anschließen.
Bildquelle: ©LiliGraphie/PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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