Dienstag, September 20, 2011

SpaRenta GmbH & Co. KG und Generali Lebensversicherung AG erneut zu Schadensersatz an Anleger verurteilt

Die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG sind im Zusammenhang mit dem von der SpaRenta GmbH aufgelegten Produkt der SpaRenta Kombi-Rente wieder zu Schadenersatz an einen weiteren Anleger verurteilt worden. Eine weitere Zivilkammer des LG Stuttgart folgte damit der Auffassung, dass die Kombi-Rente als Produkt zur Altersvorsorge ungeeignet ist.

Das bundesweit erst zweite positive Urteil für Anleger wurde erneut von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heidelberg-Berlin, erstritten. Betroffen sind vermutlich rund 10.000 Anleger bundesweit, bei denen sich hohe Verlusten im teils hohen sechsstelligen Bereich eingestellt haben.

„Die jetzt vorliegende Entscheidung bestätigt, dass schon das erste Urteil von uns erstrittene Urteil keine Eintagsfliege war. Für die sehr große Zahl der von uns vertretenen Anleger sieht es derzeit nach einem positiven Ausgang aus“ so Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel. Bislang ist vorliegend auch noch kein anderes von Witt Rechtsanwälte geführtes Verfahren verlorengegangen. Beide Urteile des LG Stuttgart sind noch nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren läuft bereits. Bedenken für das Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart gibt es bei Witt Rechtsanwälte allerdings nicht. „Wir rechnen damit, dass das OLG Stuttgart die Entscheidungen bestätigen werden, die Begründung des Landgerichts überzeugt“ so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel. In noch deutlicheren Worten als in der ersten Entscheidung spricht das LG Stuttgart bei der Kombirente von einem „hochspekulativen Vertragsgefüge“ und einem „Konstruktionsfehler“ der Kombirente.

Zudem lehnte das LG Stuttgart ausdrücklich eine Verjährung der im vorliegenden Fall im Jahre 1999 abgeschlossenen Kombirente ab. Die Ansprüche sind demnach bislang nicht verjährt. Da aber eine Verjährung der Ansprüche der betroffenen Anleger in zahlreichen Fällen zum 01.01.2012 eintreten wird, ist zeitnahes Handeln erforderlich. „Wir raten weiterhin allen Anlegern, sich zeitnah über die Möglichkeiten der Rückabwicklung (Schadensersatz) zu informieren, denn ansonsten können bald keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden und die hohen Verluste haben sich dann endgültig realisiert“, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel.


Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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