Mehr als 5.000 Anleger hatten sich an den diversen Fonds der RENTADOMO Gruppe beteiligt. Diese hatte zahlreiche geschlossen Immobilienfonds, aber auch Bestandsimmobilien aufgelegt bzw. angeboten. Ein weiterer „Verkaufsschlager“ waren sog. „Immobilienaktien, bei welchen sich die Wertsteigerung von Immobilien nach einem Kauf gewinnbringend auswirken sollte.
Die RENTADOMO Gruppe trat unter zahlreichen Bezeichnungen wie z.B. „Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.“ oder „Siebte Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.“ oder „RENTADOMO Rentitefonds I GmbH & Co. KG.“ Auf.
Den Beteiligungserwerb finanzierte in einem Großteil der Fälle die BHW Bank AG, jetzt Deutsche Postbank und die Raiffeisenbank Feldkirchen, jetzt BAG Bankaktiengesellschaft Hamm.
Als Vorteile wurden den Anlegern in der Regel folgende Punkte mitgeteilt: „Wertsteigerung und Werthaltigkeit des Gesellschaftsvermögens der RENTADOMO Immobilien AG, eine Gewinnerzielung durch Dividenden, der Kurssteigerung nach Börseneinführung, der Geltung der aktienrechtlichen Vorschriften und der fehlenden Nachschusspflicht von Aktionären.
Bei zahlreichen Fonds der RENTADOMO Gruppe gab es jedoch erhebliche Beratungsfehler und Prospektfehler, welche zwischenzeitlich bekannt wurden. So lagen z.B. nicht für alle Fonds (insgesamt 8 Stück) erforderliche Baugenehmigungen vor. Bei einem Fonds stand bereits vor dem Verkauf der Anteile an die Anleger fest, dass die Mieteinnahmen aus dem Prospekt ca. 1,0 Mio. hinter den Angaben zurückbleiben würden. In einem weiteren Fonds wurden erhebliche Anlagegelder nicht in das Objekt bzw. den Fonds investiert, sondern als Sicherheit für eine den Fonds finanzierende Bank verwendet. Dies wurde im Prospekt verschwiegen.
Wie sich nunmehr herausgestellt hat, hatten die Banken schon vor der Finanzierung des Anteilserwerbs für die Anleger Kenntnis von diesen Umständen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Adrian Wegel: „Es bestehen daher gute Chancen, dass die finanzierenden Banken den Anlegern auf Schadenersatz haften und die Anleger so gestellt werden müssten, als hätten Sie die Anteile nicht erworben. Die Vermittler könnten bei Nachweis einer Falschberatung ebenfalls auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.“
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „RENTADOMO Immobilienfonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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