Fondsberatung mit fehlerhaftem Anlageprospekt führt trotz Prospektprüfungsgutachten zum Schadensersatz.
Anlageberater, die einem Kunden zur Beteiligung an einem geschlossenen Fonds raten, müssen den Fondsprospekt auf Plausibilität prüfen. Sie können sich dazu Dritter bedienen, die sie selbst beauftragt haben müssen. Enthält der Prospekt Fehler, die der Prospektprüfer nicht erkannt hat, haftet der Berater dennoch auf Schadenersatz, wenn er gegenüber dem Kunden den Prospektfehler nicht richtig stellt.
Dies Urteilte der BGH in einer unlängst ergangenen Entscheidung (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - BGH XI ZR 264/08).
Die Verwendung eines fehlerhaften Prospekts im Rahmen der Beratung stellt eine Pflichtverletzung des Anlagebraters dar. Der Anlageberater muss alles dafür tun, um den Prospektfehler zu berichtigen. Versäumt es ein Anlageberater, diese Obliegenheiten zu erfüllen, kann der pflichtwidrig beratene Anleger Schadensersatz geltend machen.
Geschädigte Anleger sollten sich von ihrem spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Freitag, Februar 26, 2010
Donnerstag, Februar 25, 2010
Anleger müssen auf möglichen Totalverlust ihrer Kapitalanlage hingewiesen werden.
Ein auf Sicherheit bedachter Anleger muss auf die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes hingewiesen werden.
Das LG Hechingen (LG Hechingen, Urteil vom 13.11.2009, Az. 1 O 28/09) hatte vorliegend einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von seiner Hausbank Schadensersatz wegen verlustreicher Geldanlagen aus einem Anlageberatungsvertrag begehrte.
Der Kläger wandte sich im Frühjahr 2007 an seine Hausbank, um 100.000€ zu investieren. Der Kläger hatte hierbei die Prämisse aufgestellt seine Investitionssumme konservativ und übersichtlich und ohne erhöhtes Risiko anzulegen. Die Hausbank empfahl ihm daraufhin sog. Cobold-Anleihen. Der Kläger ist hierbei nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt worden, welche bei überschreiten des Referenzwertes eintreten können.
Das LG Hechingen entschied zugunsten des Klägers. In seiner Entscheidungsbegründung führte es aus, dass die Hausbank den ihr obliegenden Pflichten im Rahmen des Anlagebratungsvertrages nicht nachgekommen ist. Das ist insbesondere deswegen der Fall, weil die Anlage nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Klägers zugeschnitten war. Die Beklagte hatte verkannt, das Kapital Wert erhaltend anzulegen, so wie es der Kläger beabsichtigte und zu Unrecht den Beklagten in Risikoklasse 5 eingestuft. Eine tatsächliche Grundlage, aufgrund der die Anlageberater ohne weitere Ermittlung von einer erhöhten Risikobereitschaft ausgehen durften, wurde nicht schlüssig dargelegt. Insbesondere darf ein Anleger nicht per se als risikobereit eingestuft werden, nur weil er in der Vergangenheit bei seinen Anlageentscheidungen risikofreudiger war.
Daneben hat die Bank ihrem Kunden nicht deutlich gemacht, dass die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes bei Insolvenz auch nur eines der Referenzunternehmen besteht. Der Anleger, besonders wenn er unerfahren ist, muss darüber aufgeklärt werden, dass das eingesetzte Kapital im schlimmsten Fall zu einem wirtschaftlich nahezu wertlosen Anspruch wird.
„Allen Anlegern, die von ihrer Hausbank nicht über Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt wurden, ist zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Fachanwalts einzuholen“ empfiehlt BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt & Nittel.
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Das LG Hechingen (LG Hechingen, Urteil vom 13.11.2009, Az. 1 O 28/09) hatte vorliegend einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von seiner Hausbank Schadensersatz wegen verlustreicher Geldanlagen aus einem Anlageberatungsvertrag begehrte.
Der Kläger wandte sich im Frühjahr 2007 an seine Hausbank, um 100.000€ zu investieren. Der Kläger hatte hierbei die Prämisse aufgestellt seine Investitionssumme konservativ und übersichtlich und ohne erhöhtes Risiko anzulegen. Die Hausbank empfahl ihm daraufhin sog. Cobold-Anleihen. Der Kläger ist hierbei nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt worden, welche bei überschreiten des Referenzwertes eintreten können.
Das LG Hechingen entschied zugunsten des Klägers. In seiner Entscheidungsbegründung führte es aus, dass die Hausbank den ihr obliegenden Pflichten im Rahmen des Anlagebratungsvertrages nicht nachgekommen ist. Das ist insbesondere deswegen der Fall, weil die Anlage nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Klägers zugeschnitten war. Die Beklagte hatte verkannt, das Kapital Wert erhaltend anzulegen, so wie es der Kläger beabsichtigte und zu Unrecht den Beklagten in Risikoklasse 5 eingestuft. Eine tatsächliche Grundlage, aufgrund der die Anlageberater ohne weitere Ermittlung von einer erhöhten Risikobereitschaft ausgehen durften, wurde nicht schlüssig dargelegt. Insbesondere darf ein Anleger nicht per se als risikobereit eingestuft werden, nur weil er in der Vergangenheit bei seinen Anlageentscheidungen risikofreudiger war.
Daneben hat die Bank ihrem Kunden nicht deutlich gemacht, dass die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes bei Insolvenz auch nur eines der Referenzunternehmen besteht. Der Anleger, besonders wenn er unerfahren ist, muss darüber aufgeklärt werden, dass das eingesetzte Kapital im schlimmsten Fall zu einem wirtschaftlich nahezu wertlosen Anspruch wird.
„Allen Anlegern, die von ihrer Hausbank nicht über Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt wurden, ist zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Fachanwalts einzuholen“ empfiehlt BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt & Nittel.
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Dienstag, Februar 23, 2010
BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 GmbH & Co. KG – Sanierungslösung als taktisches Manöver?
Für die BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 GmbH & Co. KG ist mittlerweile ein Sanierungsvertrag u.a. zwischen der BBV Immobilien-Fonds GmbH und der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Konsortialführerin der Gläubigerbanken abgeschlossen worden.
Nach dieser Sanierungslösung wird von der BBV Immobilien-Fonds GmbH aus einem Patronat ein bis zum 31.03.2012 zinsloses Darlehen in Höhe von 6,6 Mio. EURO gewährt. Ab April 2012 ist das Darlehen mit 5% p.a. zu verzinsen, was zu einer zusätzlichen Belastung für die Fondsgesellschaft in Höhe von 327.500 EURO p.a. führt. Nach den Befürchtungen des Beirates sei damit in 2012 die nächste Insolvenz vorprogrammiert.
Warum ausgerechnet das Jahr 2012 für das Auslaufen der Zinsfreiheit gewählt wird, gibt Anlass zu Spekulationen. Die zeitliche Ausrichtung von Sanierungslösungen auf Ende 2011 bzw. 2012 ist oftmals kein Zufall. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte werden Sanierungskonzepte oftmals auf das Ende des Jahres 2011 oder 2012 ausgerichtet. Oft verbirgt sich dahinter eine Hinhaltetaktik, um den Fonds über das kritische Jahr 2011 hinwegzuretten. Denn: Spätestens dann, wenn der Anleger realisiert, was für ihn unter`m Strich übrigen bleibt, wird er nach Verantwortlichen suchen und möglichen Schadensersatzansprüchen fragen.
Schadensersatzansprüche aus Altverträgen vor dem 01.01.2002 verjähren nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz spätestens zum 01.01.2012. Wir vermuten daher auch beim BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 KG entsprechende taktische Überlegungen. Wer bis zum 31.12.2011 Schadensersatzansprüche nicht verjährungshemmend geltend gemacht hat, wird schlussendlich diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Nach Prüfung von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte bestehen gute Chancen gegen die beratenden Banken auf Schadensersatz wegen nicht offen gelegter Rückvergütungen (sog. kick-backs). Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater offenzulegen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen - Provisionen – für die Vermittlung der Beteiligung erhalten. Für die Vermittlung des Beteiligungskapitals sind beim BBV Immobilienfonds Nr. 11 Vermittlungsgebühren in Höhe von mindestens 15% der Beteiligungssumme gezahlt worden. Sollte der Berater nicht darüber informiert haben, in welcher Höhe die Bank für die Vermittlung der Beteiligung Rückvergütungen erhält, begründet dieses eine Schadensersatzhaftung. Der Anleger ist danach so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Er kann also die Beteiligungssumme zzgl. Agio und entgangenen Gewinn ersetzt verlangen, muss sich allerdings Steuervorteile und erhaltene Ausschüttungen anrechnen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BBV Immobilien-Fonds" anschließen.
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Nach dieser Sanierungslösung wird von der BBV Immobilien-Fonds GmbH aus einem Patronat ein bis zum 31.03.2012 zinsloses Darlehen in Höhe von 6,6 Mio. EURO gewährt. Ab April 2012 ist das Darlehen mit 5% p.a. zu verzinsen, was zu einer zusätzlichen Belastung für die Fondsgesellschaft in Höhe von 327.500 EURO p.a. führt. Nach den Befürchtungen des Beirates sei damit in 2012 die nächste Insolvenz vorprogrammiert.
Warum ausgerechnet das Jahr 2012 für das Auslaufen der Zinsfreiheit gewählt wird, gibt Anlass zu Spekulationen. Die zeitliche Ausrichtung von Sanierungslösungen auf Ende 2011 bzw. 2012 ist oftmals kein Zufall. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte werden Sanierungskonzepte oftmals auf das Ende des Jahres 2011 oder 2012 ausgerichtet. Oft verbirgt sich dahinter eine Hinhaltetaktik, um den Fonds über das kritische Jahr 2011 hinwegzuretten. Denn: Spätestens dann, wenn der Anleger realisiert, was für ihn unter`m Strich übrigen bleibt, wird er nach Verantwortlichen suchen und möglichen Schadensersatzansprüchen fragen.
Schadensersatzansprüche aus Altverträgen vor dem 01.01.2002 verjähren nach dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz spätestens zum 01.01.2012. Wir vermuten daher auch beim BBV Immobilien-Fonds Nr. 11 KG entsprechende taktische Überlegungen. Wer bis zum 31.12.2011 Schadensersatzansprüche nicht verjährungshemmend geltend gemacht hat, wird schlussendlich diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Nach Prüfung von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte bestehen gute Chancen gegen die beratenden Banken auf Schadensersatz wegen nicht offen gelegter Rückvergütungen (sog. kick-backs). Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater offenzulegen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen - Provisionen – für die Vermittlung der Beteiligung erhalten. Für die Vermittlung des Beteiligungskapitals sind beim BBV Immobilienfonds Nr. 11 Vermittlungsgebühren in Höhe von mindestens 15% der Beteiligungssumme gezahlt worden. Sollte der Berater nicht darüber informiert haben, in welcher Höhe die Bank für die Vermittlung der Beteiligung Rückvergütungen erhält, begründet dieses eine Schadensersatzhaftung. Der Anleger ist danach so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Er kann also die Beteiligungssumme zzgl. Agio und entgangenen Gewinn ersetzt verlangen, muss sich allerdings Steuervorteile und erhaltene Ausschüttungen anrechnen lassen.
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Global Real Estate AG vom Oberlandesgericht Dresden zu Schadensersatz verurteilt
Weiter gute Nachrichten für Kapitalanleger! Nachdem die Global Real Estate AG erst jüngst vom Landgericht Zwickau rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt wurde, hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Dresden die Global Real Estate AG, ebenfalls in einem von der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte Gröpper Köpke geführten Gerichtsverfahren, rechtskräftig zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen verurteilt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass nach der Überzeugung des OLG Dresden der Kläger nicht vollständig und ausreichend über die Risiken der Beteiligung an der Global Real Estate AG aufgeklärt wurde. Hierin sah das Gericht eine Pflichtverletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Denn die Anleger der Global Real Estate AG tragen viele Risiken. Beispielsweise tragen die Anleger ein Totalverlustrisiko und können daher ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren. Zudem haben die Anleger keine gesicherte Renditeaussicht und können ihre Beteiligung im Regelfall weder vorläufig beenden noch verkaufen. Daher sind die Beteiligungen an der Global Real Estate AG auch grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts hat der Kläger des weiteren den Prospekt der Global Real Estate AG nicht rechtzeitig erhalten. Hierbei sind nach der Auffassung des OLG Dresden die Erklärungen des Klägers auf dem Zeichnungsschein, dass er den Prospekt erhalten und ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, unwirksam.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Anlegerschutz. Wie schon zuvor das Landgericht Zwickau hat auch das Oberlandesgericht die vielen weiteren Erklärungen auf den Zeichnungsscheinen der Global Real Estate AG für unwirksam erachtet. Diese Erklärungen erschweren regelmäßig die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Anlegern, die falsch beraten wurden sind. Damit ist nun Schluss!“
Nach diesem Urteil gilt somit umso mehr, dass Anlegern der Global Real Estate AG, denen die Beteiligungen als risikolose Altersvorsorgen vermittelt wurden, grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen die Global Real Estate AG haben. Betroffene Anleger sollten insofern ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global Real Estate AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass nach der Überzeugung des OLG Dresden der Kläger nicht vollständig und ausreichend über die Risiken der Beteiligung an der Global Real Estate AG aufgeklärt wurde. Hierin sah das Gericht eine Pflichtverletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Denn die Anleger der Global Real Estate AG tragen viele Risiken. Beispielsweise tragen die Anleger ein Totalverlustrisiko und können daher ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren. Zudem haben die Anleger keine gesicherte Renditeaussicht und können ihre Beteiligung im Regelfall weder vorläufig beenden noch verkaufen. Daher sind die Beteiligungen an der Global Real Estate AG auch grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts hat der Kläger des weiteren den Prospekt der Global Real Estate AG nicht rechtzeitig erhalten. Hierbei sind nach der Auffassung des OLG Dresden die Erklärungen des Klägers auf dem Zeichnungsschein, dass er den Prospekt erhalten und ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, unwirksam.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Anlegerschutz. Wie schon zuvor das Landgericht Zwickau hat auch das Oberlandesgericht die vielen weiteren Erklärungen auf den Zeichnungsscheinen der Global Real Estate AG für unwirksam erachtet. Diese Erklärungen erschweren regelmäßig die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Anlegern, die falsch beraten wurden sind. Damit ist nun Schluss!“
Nach diesem Urteil gilt somit umso mehr, dass Anlegern der Global Real Estate AG, denen die Beteiligungen als risikolose Altersvorsorgen vermittelt wurden, grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen die Global Real Estate AG haben. Betroffene Anleger sollten insofern ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
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Sonntag, Februar 21, 2010
N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger
Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück.
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „N 1 Filmfonds" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten.
Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.
Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. – Vertrauensanwalt: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“
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Samstag, Februar 20, 2010
Nach „Finanztest“-Vorwurf systematischer Falschberatung: Anleger der Postbank Finanzberatung sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen!
Bedenklicher Umgang mit Kontodaten, unzureichende Schulung der Kundenberater, Jagd auf „Leos“, wie leicht erreichbare Opfer wie Senioren oder Alleinstehende im Branchenjargon genannt werden – „Falschberatung hat bei der Postbank System“, so das erschreckende Urteil der Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer Märzausgabe.
Hunderte Zuschriften von Kunden und Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung will „Finanztest“ erhalten haben, die, nach ihrer Einschätzung, Mängel in der Finanzberatung der großen Bank belegen. Die geschilderten Beispiele erschrecken und betreffen vor allem Seniorinnen und Senioren. „Finanztest“ zeigt Fälle auf, in denen die Ersparnisse älterer Menschen auf Empfehlung der Postbank-Finanzberater in riskante und spekulative Anlageprodukte investiert wurden: Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen.
Den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel überraschen diese Schilderungen nicht: „Auch ich kenne Fälle, in denen Kunden der Postbank Finanzberatung riskante und verlustträchtige Anlagen verkauft wurden, die überhaupt nicht zum Kunden passen, der bis dahin lediglich Festgeld und Sparbücher hatte.“ In mehreren Fällen seien inzwischen Schadenersatzklagen anhängig oder in Vorbereitung. Hintergrund sei der hohe Vertriebsdruck der auf den Postbank-Finanzberatern laste, so das Magazin unter Verweis auf Schilderungen von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung. „Abzocke zur Gewinnoptimierung“ sei ihnen von „von oben“ befohlen worden, berichtet „Finanztest“.
In den Augen von BSZ e.V. Anlegeranwalt Nittel wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang: „Wenn sich herausstellen sollte, dass Kunden der Postbank Finanzberatung tatsächlich auf Anweisung bewußt und systematisch auf Anweisung von Vorgesetzten falsch beraten wurden, wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt und die Finanzaufsicht.“ Dass in der Branche immer wieder falsch beraten werde, sei an der Tagesordnung, so der Fachanwalt. „Wenn die von „Finanztest“ erhobenen Anschuldigungen zutreffen, hätte das aber eine neue, bisher noch nicht dagewesene Dimension.“ Kunden der Postbank Finanzberatung, die angesichts dieser erschreckenden Nachrichten verunsichert sind, ob auch sie falsch beraten wurden, empfiehlt Nittel, sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen: „Das kostet nicht die Welt und hat schon oft Risiken aufgedeckt und den Eintritt hoher Verluste verhindert.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anschließen.
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Hunderte Zuschriften von Kunden und Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung will „Finanztest“ erhalten haben, die, nach ihrer Einschätzung, Mängel in der Finanzberatung der großen Bank belegen. Die geschilderten Beispiele erschrecken und betreffen vor allem Seniorinnen und Senioren. „Finanztest“ zeigt Fälle auf, in denen die Ersparnisse älterer Menschen auf Empfehlung der Postbank-Finanzberater in riskante und spekulative Anlageprodukte investiert wurden: Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen.
Den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel überraschen diese Schilderungen nicht: „Auch ich kenne Fälle, in denen Kunden der Postbank Finanzberatung riskante und verlustträchtige Anlagen verkauft wurden, die überhaupt nicht zum Kunden passen, der bis dahin lediglich Festgeld und Sparbücher hatte.“ In mehreren Fällen seien inzwischen Schadenersatzklagen anhängig oder in Vorbereitung. Hintergrund sei der hohe Vertriebsdruck der auf den Postbank-Finanzberatern laste, so das Magazin unter Verweis auf Schilderungen von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung. „Abzocke zur Gewinnoptimierung“ sei ihnen von „von oben“ befohlen worden, berichtet „Finanztest“.
In den Augen von BSZ e.V. Anlegeranwalt Nittel wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang: „Wenn sich herausstellen sollte, dass Kunden der Postbank Finanzberatung tatsächlich auf Anweisung bewußt und systematisch auf Anweisung von Vorgesetzten falsch beraten wurden, wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt und die Finanzaufsicht.“ Dass in der Branche immer wieder falsch beraten werde, sei an der Tagesordnung, so der Fachanwalt. „Wenn die von „Finanztest“ erhobenen Anschuldigungen zutreffen, hätte das aber eine neue, bisher noch nicht dagewesene Dimension.“ Kunden der Postbank Finanzberatung, die angesichts dieser erschreckenden Nachrichten verunsichert sind, ob auch sie falsch beraten wurden, empfiehlt Nittel, sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen: „Das kostet nicht die Welt und hat schon oft Risiken aufgedeckt und den Eintritt hoher Verluste verhindert.“
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Freitag, Februar 19, 2010
Viele Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH haben seit über zwei Jahren neben dem Ärger über ausbleibende Entschädigungen seitens der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und einem nicht enden wollenden Insolvenzverfahren noch weiteren Ärger mit ihren Finanzämtern bekommen.
So sollen Sie nun plötzlich auf die durch die Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. In vielen Fällen wurde zeitgleich oder kurze Zeit später noch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung bekannt gegeben bzw. eingeleitet.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena, der viele Anleger im Fall Phoenix, insbesondere in den Steuer- und Steuerstrafverfahren, vertritt, kann nun einen weiteren Sieg für die geschädigten Anleger vermelden.
In dem Steuerstrafverfahren gegen einen seiner Mandanten musste nun die Finanzverwaltung klein beigeben und stellte das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO endgültig ein. Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Dr. Morgenstern erklärte, „Dies stellt einen hundertprozentigen Freispruch für meinen Mandanten und eine vollständige Rehabilitation seiner Person dar. Wie man sieht, kann mit einer richtigen und zielführenden Argumentationskette im Fall Phoenix ein solches Steuerstrafverfahren für die Mandanten auch ohne teure Strafzahlungen und einen Freispruch zweiter Klasse beendet werden.“
Daher kann jedem betroffenen Anleger nur geraten werden, sich von spezialisierten und mit dem Fall Phoenix bestens vertrauten Anwälten vertreten zu lassen. Der BSZ e.V. hilft hier mit seinen Vertrauensanwälten über seine Interessengemeinschaft „Phoenix“ gern weiter.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
So sollen Sie nun plötzlich auf die durch die Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. In vielen Fällen wurde zeitgleich oder kurze Zeit später noch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung bekannt gegeben bzw. eingeleitet.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena, der viele Anleger im Fall Phoenix, insbesondere in den Steuer- und Steuerstrafverfahren, vertritt, kann nun einen weiteren Sieg für die geschädigten Anleger vermelden.
In dem Steuerstrafverfahren gegen einen seiner Mandanten musste nun die Finanzverwaltung klein beigeben und stellte das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO endgültig ein. Rechtsanwalt und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Dr. Morgenstern erklärte, „Dies stellt einen hundertprozentigen Freispruch für meinen Mandanten und eine vollständige Rehabilitation seiner Person dar. Wie man sieht, kann mit einer richtigen und zielführenden Argumentationskette im Fall Phoenix ein solches Steuerstrafverfahren für die Mandanten auch ohne teure Strafzahlungen und einen Freispruch zweiter Klasse beendet werden.“
Daher kann jedem betroffenen Anleger nur geraten werden, sich von spezialisierten und mit dem Fall Phoenix bestens vertrauten Anwälten vertreten zu lassen. Der BSZ e.V. hilft hier mit seinen Vertrauensanwälten über seine Interessengemeinschaft „Phoenix“ gern weiter.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Lehman Zertifikate: OLG Frankfurt bestätigt Schadensersatzanspruch eines „Lehman-Geschädigten“
Am Telefon keine ordnungsgemäße Beratung zu Zertifikaten möglich.
Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute faktische wertlos sind.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr genau hinsehen.
Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden, sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2009 - 2-19 O 287/08.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute faktische wertlos sind.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr genau hinsehen.
Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden, sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2009 - 2-19 O 287/08.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Donnerstag, Februar 18, 2010
BSZ e.V. Vertrauensanwälte Hahn Rechtsanwälte: Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich.
Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank - hier die Dresdner Bank AG - übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als "abstrakte Schuldversprechen" zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlter Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medienfonds Kaledo" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dienstag, Februar 16, 2010
Schiffsfonds in der Krise Teil 6
ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet über einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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K1-Fonds: "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", Sachstandsbericht
Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" in Gläubigerausschuss bei K1 Global gewählt. Geschädigten drohen Nachzahlungen von Liquidator! Optionsrechtsvereinbarungen haben keinen Wert! "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" fordert Helmut Kiener zur Aufklärung auf!
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, Februar 11, 2010
First Intercontinental Bancorp. Ltd.: Hamburger Polizei deckt Schneeballsystem auf
Die Hamburger Polizei hat vor kurzem mehrere Personen festgenommen, die im Verdacht stehen, mehrere hundert zumeist deutsche Anleger um € 3,4 Mio. betrogen zu haben. Sie sollen die Gelder seit mehr als zwei Jahren bei den Betroffenen eingesammelt und auf Auslandskonten transferiert haben.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 70-Jährigen, der die Taten gemeinsam mit seiner 21-jährigen Tochter und dem 46-jährigen ehemaligen Ehemann der Tochter ausgeführt haben soll. Der Vater und die Tochter wurden in Untersuchungshaft genommen. Sie sollen als Direktoren der First International Bancorp Ltd. (Auckland/ New Zealand) über Kundenberater und über das Internet Anleger gewonnen haben, die in Firmenbeteiligungen, Altersvorsorgepakete und andere Investments anlegen wollten. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch derzeit davon aus, dass sie die Millionen in der Absicht eingesammelt haben, ihre persönlichen Bedürfnisse damit zu befriedigen.
Betroffene sollten sich unverzüglich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Wir konnten für die Betroffenen in ähnlichen Fällen Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei ist aber regelmäßig größte Eile geboten, weil bei der Vollstreckung aus diesen Titeln das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „First Intercontinental Bancorp Ltd“ anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 70-Jährigen, der die Taten gemeinsam mit seiner 21-jährigen Tochter und dem 46-jährigen ehemaligen Ehemann der Tochter ausgeführt haben soll. Der Vater und die Tochter wurden in Untersuchungshaft genommen. Sie sollen als Direktoren der First International Bancorp Ltd. (Auckland/ New Zealand) über Kundenberater und über das Internet Anleger gewonnen haben, die in Firmenbeteiligungen, Altersvorsorgepakete und andere Investments anlegen wollten. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch derzeit davon aus, dass sie die Millionen in der Absicht eingesammelt haben, ihre persönlichen Bedürfnisse damit zu befriedigen.
Betroffene sollten sich unverzüglich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Wir konnten für die Betroffenen in ähnlichen Fällen Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei ist aber regelmäßig größte Eile geboten, weil bei der Vollstreckung aus diesen Titeln das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „First Intercontinental Bancorp Ltd“ anzuschließen.
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Global View-Fonds-Anlegern droht Totalverlust! BSZ e.V. hilft!
Abwicklung des Riesenradfonds droht. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Betroffene! BSZ e.V. gibt Gutachten zu Global View-Fonds in Auftrag!
Anleger des Riesenrad-Fonds "Global View" des Initiators DBM Fondsinvest haben derzeit nichts zu lachen. Einem Bericht der "Welt online" vom 9.02.2010 zufolge sind an allen drei Standorten Berlin, Peking und Orlando die Bauarbeiten für die Aussichtsräder bis heute nicht recht voran gekommen. Das Projekt in Peking ist "Welt online" zufolge bereits insolvent, da die Kredit gebende HypoVereinsbank die Darlehen gekündigt habe und die verpfändeten Gesellschaftsanteile als Sicherheit in Anspruch genommen habe. Beim Riesenrad am Berliner Zoo hätten die Planungen den "Kostenrahmen inzwischen deutlich überstiegen" gehe aus einem Schreiben des Initiators hervor.
Ende März soll in Frankfurt eine weitere ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Der BSZ e.V. empfiehlt allen Anlegern, ihre Rechte wahrnehmen zu lassen, wofür eine Bündelung der Interessen der Anleger vorteilhaft ist. Im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Interessen der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht vertreten (die Kosten hierfür werden durch die BSZ e.V.-Mitgliedschaftsgebühr abgedeckt), um die Rechte der Anleger optimal zu wahren.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen derzeit bereits Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger: "Unserer Ansicht nach wurden viele Anleger nur unzureichend über die Risiken des Fonds informiert, insbesondere auch über die Tatsache, dass die Fremdfinanzierung noch überhaupt nicht gesichert war," so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. hat vor einiger Zeit auch ein Gutachten über den Global View-Fonds in Auftrag gegeben, das demnächst fertig gestellt werden dürfte und das Mitglieder des BSZ e.V. ebenfalls zurück greifen können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Anleger des Riesenrad-Fonds "Global View" des Initiators DBM Fondsinvest haben derzeit nichts zu lachen. Einem Bericht der "Welt online" vom 9.02.2010 zufolge sind an allen drei Standorten Berlin, Peking und Orlando die Bauarbeiten für die Aussichtsräder bis heute nicht recht voran gekommen. Das Projekt in Peking ist "Welt online" zufolge bereits insolvent, da die Kredit gebende HypoVereinsbank die Darlehen gekündigt habe und die verpfändeten Gesellschaftsanteile als Sicherheit in Anspruch genommen habe. Beim Riesenrad am Berliner Zoo hätten die Planungen den "Kostenrahmen inzwischen deutlich überstiegen" gehe aus einem Schreiben des Initiators hervor.
Ende März soll in Frankfurt eine weitere ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Der BSZ e.V. empfiehlt allen Anlegern, ihre Rechte wahrnehmen zu lassen, wofür eine Bündelung der Interessen der Anleger vorteilhaft ist. Im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Interessen der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht vertreten (die Kosten hierfür werden durch die BSZ e.V.-Mitgliedschaftsgebühr abgedeckt), um die Rechte der Anleger optimal zu wahren.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen derzeit bereits Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger: "Unserer Ansicht nach wurden viele Anleger nur unzureichend über die Risiken des Fonds informiert, insbesondere auch über die Tatsache, dass die Fremdfinanzierung noch überhaupt nicht gesichert war," so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. hat vor einiger Zeit auch ein Gutachten über den Global View-Fonds in Auftrag gegeben, das demnächst fertig gestellt werden dürfte und das Mitglieder des BSZ e.V. ebenfalls zurück greifen können.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dienstag, Februar 09, 2010
LGT-Bank: Schadensersatz für Anleger! BSZ e.V. gründet Anleger-IG!
Tochtergesellschaft der LGT-Bank muss Steuerflüchtling 7,3 Mio.Euro zahlen. BSZ e.V. gründet Anleger-Interessengemeinschaft in Zusammenarbeit mit Kanzleien aus Deutschland und Liechtenstein!
Das fürstliche Landgericht in Vaduz/Liechtenstein, hat eine Tochtergesellschaft der LGT-Bank in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dazu verurteilt, einem deutschen Steuerflüchtling 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zu bezahlen. Das Gericht war der Ansicht, dass der Kläger von der inzwischen umbenannten ehemaligen LGT-Treuhand AG nicht rechtzeitig über den Datenklau seiner Kundendaten informiert worden sei.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma verkaufte die Daten-CD mit Daten von diversen Steuersündern für ca. 4,5 Mio. Euro an den Bundesnachrichtendienst.
"Das aktuelle Urteil zeigt, dass betroffene Bundesbürger durchaus Chancen haben, den Schaden, der ihnen durch die Weitergabe der Daten entstanden ist, ersetzt zu bekommen, so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc. "Dies hat uns dazu veranlasst, eine Kooperation mit sehr renommierten Kanzleien aus Liechtenstein einzugehen, um zu überprüfen, ob geschädigte Anleger erfolgreich Schadensersatz geltend machen können."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft LGT-Bank anschließen, die von renommierten Kanzleien aus Deutschland und Liechtenstein betreut wird.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz/Liechtenstein, hat eine Tochtergesellschaft der LGT-Bank in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dazu verurteilt, einem deutschen Steuerflüchtling 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zu bezahlen. Das Gericht war der Ansicht, dass der Kläger von der inzwischen umbenannten ehemaligen LGT-Treuhand AG nicht rechtzeitig über den Datenklau seiner Kundendaten informiert worden sei.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma verkaufte die Daten-CD mit Daten von diversen Steuersündern für ca. 4,5 Mio. Euro an den Bundesnachrichtendienst.
"Das aktuelle Urteil zeigt, dass betroffene Bundesbürger durchaus Chancen haben, den Schaden, der ihnen durch die Weitergabe der Daten entstanden ist, ersetzt zu bekommen, so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc. "Dies hat uns dazu veranlasst, eine Kooperation mit sehr renommierten Kanzleien aus Liechtenstein einzugehen, um zu überprüfen, ob geschädigte Anleger erfolgreich Schadensersatz geltend machen können."
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
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Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen
Die Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG aus Ulm bietet Genossenschaftsbeteiligungen mit einem Nominalwert in Höhe von € 511,30 pro Geschäftsanteil an. Die Genossenschaftsanteile der Pro Pecunia werden hauptsächlich über ihren Vertrieb in Gieresheim vertrieben.
Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
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Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
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Die Treibjagd auf Steuersünder ist eröffnet!
Die Globalisierung der Finanzmärkte hat dazu geführt, dass riesige Kapitalmengen ohne jegliche Kontrollen rund um den Globus transferiert werden können. Dieser freie Kapitalverkehr ermöglicht Steuerflucht in bisher ungekanntem Ausmaß. Konzerne verlagern einfach ihre Gewinne über Briefkastenfirmen und komplizierte Rechtskonstruktionen in Steueroasen des Auslandes, und umgehen so die Besteuerung ihrer Gewinne. An dem Rad utopischer Spekulationsgewinne hat die Politik über ihre Landesbanken intensiv mitgedreht. Das was wir heute als Finanzkrise präsentiert bekommen, ist alleine das Werk gieriger Finanzmarktteilnehmer und sich selbst überschätzender eitler Politiker.
Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert. Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land wieder nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“
Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über den Ankauf geklauter Daten um eventuellen Steuerhinterziehern habhaft zu werden in ganz anderem Licht. Hier werden Nebelkerzen geworfen und Neiddiskussionen bedient. Nachdem vor ca. zwei Jahren der damalige Finanzminister Steinbrück mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes gestohlene Kundendaten bei einer Liechtensteiner Bank aufkaufen ließ, hat nun ähnliches der jetzige Bundesfinanzminister Schäuble im Sinn. Trotz aller juristischer Argumentationen, ob nun der Staat gestohlene Ware kaufen darf, bzw. ob es sich bei dieser Ware um Ware im Sinne des Hehlerei-Tatbestandes handelt, bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt völlig außen vor, nämlich die Moral bei dieser Geschichte.
Mittlerweile werden nach jüngsten Pressemitteilungen dem Staat Baden-Württemberg ebenfalls solche Daten zum Kauf angeboten. Sowohl die Parteien als auch die Regierung scheinen bei allem Getöse um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu vergessen, dass zumindest in der Vergangenheit (oder noch heute?) auch den Parteien diese Diskretion recht willkommen war. Offensichtlich will man davon jetzt nichts mehr wissen, nachdem dieses Geheimnis keines mehr ist. Insoweit ist dem früheren Innenminister Baum völlig recht zu geben, dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern.
Ein noch viel gewichtigeres Argument dürfte aber darin liegen, dass vorliegend die Relationen auch in keiner Weise stimmen. Nachdem in der Presse ständig wechselnde Informationen über die Dimension der zu erwartenden Steuereinnahmen kursieren, mittlerweile stehen 100 bis 400 Millionen € bei einem Kaufpreis von ca. 2.5 Millionen € im Raum, bedeutet dies auf den Gesamtsteueretat der Bundesrepublik bezogen etwas mehr als 0,02%.
Zur Information, die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen werden für 2008 auf ca. 560 Milliarden € geschätzt. Betrachtet man nunmehr den möglichen Zuwachs an Mehreinnahmen und auf der anderen Seite den moralischen Schaden, der damit unzweifelhaft einhergeht, fragt es sich doch, wie das Ganze damit in Einklang zu bringen ist, dass einer Partei von der Hotelbranche eine beträcht-lichen Spende zufließt und diese Branche dann kurzerhand ein Mehrwertsteuergeschenk dergestalt erhält, dass für Übernachtungsleistungen (ohne Frühstück) der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% reduziert wird. Vorsichtigen Schätzungen zufolge summieren sich Mindereinnahmen auf ca. 1 Milliarde € pro Jahr!!! Zwar handelte es sich nur um eine Schätzung, letztendlich geht es um die Dimensionen und den Zeitraum des Einnahmeausfalls durch die unbefristete Reduzierung der Mehrwertsteuer. Hierbei ist auch noch völlig offen, ob die Erwartungen in die Hoteliers, wonach der reduzierte Steuersatz dazu führen soll, mehr Personal einzustellen und Renovierungen durchzuführen, auch tatsächlich je eintreten werden oder ob dies ein frommer Wunsch bleibt und die Mehreinnahmen überwiegend zur Gewinnmaximierung dienen (ein Schelm, wer Arges denkt).
Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor nun eine derartige Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Dazu der Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier (Heidelberg): „Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein. Insbesondere wenn der Bundesfinanzminister nun ständig in der Presse verlautbaren lässt, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.“
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert. Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land wieder nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“
Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über den Ankauf geklauter Daten um eventuellen Steuerhinterziehern habhaft zu werden in ganz anderem Licht. Hier werden Nebelkerzen geworfen und Neiddiskussionen bedient. Nachdem vor ca. zwei Jahren der damalige Finanzminister Steinbrück mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes gestohlene Kundendaten bei einer Liechtensteiner Bank aufkaufen ließ, hat nun ähnliches der jetzige Bundesfinanzminister Schäuble im Sinn. Trotz aller juristischer Argumentationen, ob nun der Staat gestohlene Ware kaufen darf, bzw. ob es sich bei dieser Ware um Ware im Sinne des Hehlerei-Tatbestandes handelt, bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt völlig außen vor, nämlich die Moral bei dieser Geschichte.
Mittlerweile werden nach jüngsten Pressemitteilungen dem Staat Baden-Württemberg ebenfalls solche Daten zum Kauf angeboten. Sowohl die Parteien als auch die Regierung scheinen bei allem Getöse um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu vergessen, dass zumindest in der Vergangenheit (oder noch heute?) auch den Parteien diese Diskretion recht willkommen war. Offensichtlich will man davon jetzt nichts mehr wissen, nachdem dieses Geheimnis keines mehr ist. Insoweit ist dem früheren Innenminister Baum völlig recht zu geben, dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern.
Ein noch viel gewichtigeres Argument dürfte aber darin liegen, dass vorliegend die Relationen auch in keiner Weise stimmen. Nachdem in der Presse ständig wechselnde Informationen über die Dimension der zu erwartenden Steuereinnahmen kursieren, mittlerweile stehen 100 bis 400 Millionen € bei einem Kaufpreis von ca. 2.5 Millionen € im Raum, bedeutet dies auf den Gesamtsteueretat der Bundesrepublik bezogen etwas mehr als 0,02%.
Zur Information, die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen werden für 2008 auf ca. 560 Milliarden € geschätzt. Betrachtet man nunmehr den möglichen Zuwachs an Mehreinnahmen und auf der anderen Seite den moralischen Schaden, der damit unzweifelhaft einhergeht, fragt es sich doch, wie das Ganze damit in Einklang zu bringen ist, dass einer Partei von der Hotelbranche eine beträcht-lichen Spende zufließt und diese Branche dann kurzerhand ein Mehrwertsteuergeschenk dergestalt erhält, dass für Übernachtungsleistungen (ohne Frühstück) der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% reduziert wird. Vorsichtigen Schätzungen zufolge summieren sich Mindereinnahmen auf ca. 1 Milliarde € pro Jahr!!! Zwar handelte es sich nur um eine Schätzung, letztendlich geht es um die Dimensionen und den Zeitraum des Einnahmeausfalls durch die unbefristete Reduzierung der Mehrwertsteuer. Hierbei ist auch noch völlig offen, ob die Erwartungen in die Hoteliers, wonach der reduzierte Steuersatz dazu führen soll, mehr Personal einzustellen und Renovierungen durchzuführen, auch tatsächlich je eintreten werden oder ob dies ein frommer Wunsch bleibt und die Mehreinnahmen überwiegend zur Gewinnmaximierung dienen (ein Schelm, wer Arges denkt).
Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor nun eine derartige Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Dazu der Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier (Heidelberg): „Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein. Insbesondere wenn der Bundesfinanzminister nun ständig in der Presse verlautbaren lässt, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.“
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft.
Landgericht Wiesbaden stellt Prospektfehler und Schadenersatzpflicht der Gründungsgesellschafter fest.
Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft. Die Gründungskomplementäre der Fondsgesellschaften haften auf Schadenersatz. Dies stellte das Landgericht Wiesbaden unlängst in einer Entscheidung fest.
Wie der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel mitteilte, stützt sich die Entscheidung darauf, dass in den auf 20 Jahre angestellten Prognoseberechnungen in den jeweiligen Fondsprospekten keine Mietausfallreserven einkalkuliert sind. Außerdem fehlten in den Prospekten für die Nürnberger Immobilienfonds 10. KG und die Nürnberger Immobilienfonds 13. KG hinreichende Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalausfalles.
Wer ein Zahlenwerk verfasse, das für einen Verkaufsprospekt bestimmt sei und einer Vielzahl von Anlegern nicht nur die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Chancen, sondern auch die Risken verdeutlichen solle, dürfe nicht euphorisch denken, sondern müsse eine realistische, kaufmännischen Erfahrungen entsprechende Kalkulation vornehmen, so das Landgericht Wiesbaden in seiner Begründung. Nur dann genüge er dem Informationsbedürfnis des Anlegers, für den die Aussagen im Prospekt regelmäßig besondere Bedeutung hätten. Bei dem Mietausfallwagnis handele es sich auch um einen solchen Umstand von wesentlicher Bedeutung.
„Anleger der Nürnberger Immobilienfonds können vor diesem Hintergrund auch noch heute Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Anlageberater geltend machen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Nittel.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds" anzuschließen.
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Die Prospekte der Nürnberger Immobilienfonds 10. KG, 13. KG, 14. KG und 16. KG sind fehlerhaft. Die Gründungskomplementäre der Fondsgesellschaften haften auf Schadenersatz. Dies stellte das Landgericht Wiesbaden unlängst in einer Entscheidung fest.
Wie der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel mitteilte, stützt sich die Entscheidung darauf, dass in den auf 20 Jahre angestellten Prognoseberechnungen in den jeweiligen Fondsprospekten keine Mietausfallreserven einkalkuliert sind. Außerdem fehlten in den Prospekten für die Nürnberger Immobilienfonds 10. KG und die Nürnberger Immobilienfonds 13. KG hinreichende Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalausfalles.
Wer ein Zahlenwerk verfasse, das für einen Verkaufsprospekt bestimmt sei und einer Vielzahl von Anlegern nicht nur die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Chancen, sondern auch die Risken verdeutlichen solle, dürfe nicht euphorisch denken, sondern müsse eine realistische, kaufmännischen Erfahrungen entsprechende Kalkulation vornehmen, so das Landgericht Wiesbaden in seiner Begründung. Nur dann genüge er dem Informationsbedürfnis des Anlegers, für den die Aussagen im Prospekt regelmäßig besondere Bedeutung hätten. Bei dem Mietausfallwagnis handele es sich auch um einen solchen Umstand von wesentlicher Bedeutung.
„Anleger der Nürnberger Immobilienfonds können vor diesem Hintergrund auch noch heute Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Anlageberater geltend machen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Nittel.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds" anzuschließen.
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UBS Stars Express-Zertifikat: BSZ e.V. gründet Anleger-IG!
Vorzeitige Kündigung für Anleger! Hohe Verluste für Anleger des UBS Stars Express-Zertifikats. Deutsche und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!
Schlechte Nachrichten für Anleger im UBS Stars Express-Zertifkat. Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde das Zertifikat jetzt vorzeitig gekündigt, den Anlegern droht dabei wohl ein weitgehender Verlust ihres eingesetzten Kapitals.
Hatten Anleger das Zertifikat zu einem Kurs von 101 € gekauft, so notiert es jetzt Medienberichten zufolge nur noch bei 2,62 €, Anleger müssten somit einen weitgehenden Totalverlust verschmerzen. Vertrieben wurde den Kunden das Zertifikat unter anderem von der Hamburger Sparkasse, die diversen Anlegern auch Zertifikate der Emittentin Lehman Brothers vermittelt hatte.
Aber auch an schweizerische Kunden wurden die UBS-Stars Express-Zertifikate vermittelt, wie Anfragen diverser Anleger an den BSZ e.V. zeigen. Teilweise berichten die Anleger, dass ihnen das Zertifikat als sichere Anlage angepriesen worden sei, in Ausnahmefällen sogar als „Festgeldersatz“ verkauft worden sei.
Der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thorsten Janzen rät aufgrund der aktuellen Vorkommnisse „betroffenen Anleger dringend zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in einigen Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. demnächst Verjährung droht, weil in mehreren Fällen die Zertifikate im Frühjahr 2007 verkauft wurden.“
Betroffene Anleger aus Deutschland und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft UBS Stars Express-Zertifikat wird von renommierten Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „UBS Stars Express Zertifikat" anzuschließen.
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Schlechte Nachrichten für Anleger im UBS Stars Express-Zertifkat. Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde das Zertifikat jetzt vorzeitig gekündigt, den Anlegern droht dabei wohl ein weitgehender Verlust ihres eingesetzten Kapitals.
Hatten Anleger das Zertifikat zu einem Kurs von 101 € gekauft, so notiert es jetzt Medienberichten zufolge nur noch bei 2,62 €, Anleger müssten somit einen weitgehenden Totalverlust verschmerzen. Vertrieben wurde den Kunden das Zertifikat unter anderem von der Hamburger Sparkasse, die diversen Anlegern auch Zertifikate der Emittentin Lehman Brothers vermittelt hatte.
Aber auch an schweizerische Kunden wurden die UBS-Stars Express-Zertifikate vermittelt, wie Anfragen diverser Anleger an den BSZ e.V. zeigen. Teilweise berichten die Anleger, dass ihnen das Zertifikat als sichere Anlage angepriesen worden sei, in Ausnahmefällen sogar als „Festgeldersatz“ verkauft worden sei.
Der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thorsten Janzen rät aufgrund der aktuellen Vorkommnisse „betroffenen Anleger dringend zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in einigen Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. demnächst Verjährung droht, weil in mehreren Fällen die Zertifikate im Frühjahr 2007 verkauft wurden.“
Betroffene Anleger aus Deutschland und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft UBS Stars Express-Zertifikat wird von renommierten Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „UBS Stars Express Zertifikat" anzuschließen.
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Samstag, Februar 06, 2010
Strafbefreiende Selbstanzeige um jeden Preis?
Trotz rechtlicher Problematiken und anhängigem Bundesverfassungsgerichtsverfahren wurde durch Landesfinanzminister Helmut Linssen aus Nordrhein-Westfalen grünes Licht zum Ankauf der umstrittenen Daten CD angeblicher deutscher Steuersünder erteilt.
Dieses Ergebnis überrascht Steuerexperten kaum. Sollen doch nach der Financial Times Deutschland auf dem Datenträger die Namen und Kontodaten von etwa 1.500 deutschen Anlegern bei der Schweizer Bank Credit Suisse zu finden sein. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, dass es sogar um mehr als die zunächst angenommenen 100 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern gehen soll. Ein gutes Geschäft für den Fiskus.
Das Geschäft für den Staat könnte sogar noch besser werden. Anscheinend fangen die ersten Anleger an von sich aus Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden einzureichen. Die grundsätzliche Idee, die dahinter steht, ist zunächst gut. Tatsächlich bewirkt eine korrekt gestellte Selbstanzeige eine vollständige Straffreiheit des Betroffenen. Hierzu bedarf es allerdings einer gründlichen Beratung durch einen entsprechenden Steuerexperten. Daher weist der Steuerrechtler und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation) eindringlich darauf hin, "Die goldene Brücke auf dem Weg zurück in die Straffreiheit ist mit sehr vielen Fallen gespickt, in die sich auch schnell ein mit der Materie nicht bestens vertrauter Berater verstricken kann. Die vermögensrechtlichen Schadenersatzansprüche wegen einer möglichen Falschberatung gegen den Berater nützen in diesen Fällen den Betroffenen wenig. Die strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung werden Sie dadurch nicht los".
Insbesondere gilt es zu beachten, dass z.B. die erwartete Steuer bereits vor der eingereichten Selbstanzeige errechnet wird! Hinzukommen Zinsen von 6 % pro Jahr und das auf maximal 10 Jahre in denen die Erklärung bisher nicht erfolgt war. Wer bereits die sich dabei ergebende Summe nicht bezahlen könnte, der braucht auch keine Selbstanzeige zu erstatten, denn ohne die vollständige Bezahlung der Steuern gibt es auch keine Straffreiheit. Dann gilt es zu beachten, dass man auch bei dem richtigen Finanzamt seine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht und die Selbstanzeige auch alle notwendigen Angaben, die unerlässlich sind, beinhaltet.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Steuerhinterziehung das Finanzamt die Steuern für die letzten 10 Jahre nachträglich erheben kann. Strafrechtlich verjährt die Steuerhinterziehung aber bereits nach 5 Jahren. Eins steht jedenfalls unzweifelhaft fest. Wer eine mangelhafte Selbstanzeige einreicht, der schadet sich mehr als dass er sich nützt.
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieses Ergebnis überrascht Steuerexperten kaum. Sollen doch nach der Financial Times Deutschland auf dem Datenträger die Namen und Kontodaten von etwa 1.500 deutschen Anlegern bei der Schweizer Bank Credit Suisse zu finden sein. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, dass es sogar um mehr als die zunächst angenommenen 100 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern gehen soll. Ein gutes Geschäft für den Fiskus.
Das Geschäft für den Staat könnte sogar noch besser werden. Anscheinend fangen die ersten Anleger an von sich aus Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden einzureichen. Die grundsätzliche Idee, die dahinter steht, ist zunächst gut. Tatsächlich bewirkt eine korrekt gestellte Selbstanzeige eine vollständige Straffreiheit des Betroffenen. Hierzu bedarf es allerdings einer gründlichen Beratung durch einen entsprechenden Steuerexperten. Daher weist der Steuerrechtler und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation) eindringlich darauf hin, "Die goldene Brücke auf dem Weg zurück in die Straffreiheit ist mit sehr vielen Fallen gespickt, in die sich auch schnell ein mit der Materie nicht bestens vertrauter Berater verstricken kann. Die vermögensrechtlichen Schadenersatzansprüche wegen einer möglichen Falschberatung gegen den Berater nützen in diesen Fällen den Betroffenen wenig. Die strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung werden Sie dadurch nicht los".
Insbesondere gilt es zu beachten, dass z.B. die erwartete Steuer bereits vor der eingereichten Selbstanzeige errechnet wird! Hinzukommen Zinsen von 6 % pro Jahr und das auf maximal 10 Jahre in denen die Erklärung bisher nicht erfolgt war. Wer bereits die sich dabei ergebende Summe nicht bezahlen könnte, der braucht auch keine Selbstanzeige zu erstatten, denn ohne die vollständige Bezahlung der Steuern gibt es auch keine Straffreiheit. Dann gilt es zu beachten, dass man auch bei dem richtigen Finanzamt seine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht und die Selbstanzeige auch alle notwendigen Angaben, die unerlässlich sind, beinhaltet.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Steuerhinterziehung das Finanzamt die Steuern für die letzten 10 Jahre nachträglich erheben kann. Strafrechtlich verjährt die Steuerhinterziehung aber bereits nach 5 Jahren. Eins steht jedenfalls unzweifelhaft fest. Wer eine mangelhafte Selbstanzeige einreicht, der schadet sich mehr als dass er sich nützt.
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Freitag, Februar 05, 2010
Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG legt Telefonprotokolle vor
Dem Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG wird seit Monaten von mehreren Anlegern vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Die Vorwürfe ähneln sich dabei in vielen Fällen. Demnach haben Anleger ein Tagesgeldkonto bei Accessio eröffnet und sind in der Folgezeit von Beratern des Wertpapierhandelshauses telefonisch kontaktiert worden. Obwohl die Anleger nach deren Angaben gegenüber Accessio erklärt hatten, nur sichere Kapitalanlagen zeichnen zu wollen, hätten ihnen die Anlageberater solche mit Totalverlustrisiko empfohlen.
Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
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