Das Landgericht Kiel hat einen Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz zugunsten eines von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke vertretenen EuropLeasing-Anlegers verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Damit hat der Anleger gute Aussichten, den Kaufpreis für die Beteiligung zuzüglich Agio, Zinsen und Verfahrenskosten erstattet zu bekommen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Das Urteil, das von uns erstritten wurde, ist unseres Wissens eine der ersten stattgebenden Entscheidungen gegen EuropLeasing-Vermittler und könnte für alle anderen EuropLeasing-Geschädigten eventuell über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bekommen. Denn wir hatten vorgetragen, dass der Schadensersatzanspruch auch aus der Pflicht des Vermittlers zur Mitteilung negativer Presseberichte (hier u.a. kapital markt-intern) zu der Kapitalanlage, die hier u.E. verletzt wurde, folgt. Wenn dies bestätigt werden würde, könnten danach unter bestimmten Voraussetzungen alle EuropLeasing-Anleger, die nicht über die deutlichen Warnungen in mehreren Presseberichten hingewiesen wurden, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen."
Rechtsanwalt Matthias Gröpper rät unabhängig davon allen EuropLeasing-Geschädigten, die Rechtslage von einem unabhängigen und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: "Wir wissen, dass Vermittler viele EuropLeasing-Geschädigte angeschrieben und auf die Dienste eines Münchener Rechtsanwalts verwiesen haben, der aber tatsächlich Ansprüche gegen Vermittler in diesem Fall nicht prüft. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht."
Erschwerend kommt hinzu: In der Zwischenzeit drohen bei vielen Anlegern die Schadensersatzansprüche zu verjähren. Deshalb sollten alle Betroffenen schnell handeln und sachkundigen Rat von unabhängigen Rechtsanwälten suchen.
Zur BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte ist auf Fälle im Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte verfügen über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und vertreten im Kapitalmarktrecht ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Das Urteil, das von uns erstritten wurde, ist unseres Wissens eine der ersten stattgebenden Entscheidungen gegen EuropLeasing-Vermittler und könnte für alle anderen EuropLeasing-Geschädigten eventuell über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bekommen. Denn wir hatten vorgetragen, dass der Schadensersatzanspruch auch aus der Pflicht des Vermittlers zur Mitteilung negativer Presseberichte (hier u.a. kapital markt-intern) zu der Kapitalanlage, die hier u.E. verletzt wurde, folgt. Wenn dies bestätigt werden würde, könnten danach unter bestimmten Voraussetzungen alle EuropLeasing-Anleger, die nicht über die deutlichen Warnungen in mehreren Presseberichten hingewiesen wurden, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen."
Rechtsanwalt Matthias Gröpper rät unabhängig davon allen EuropLeasing-Geschädigten, die Rechtslage von einem unabhängigen und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: "Wir wissen, dass Vermittler viele EuropLeasing-Geschädigte angeschrieben und auf die Dienste eines Münchener Rechtsanwalts verwiesen haben, der aber tatsächlich Ansprüche gegen Vermittler in diesem Fall nicht prüft. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht."
Erschwerend kommt hinzu: In der Zwischenzeit drohen bei vielen Anlegern die Schadensersatzansprüche zu verjähren. Deshalb sollten alle Betroffenen schnell handeln und sachkundigen Rat von unabhängigen Rechtsanwälten suchen.
Zur BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte ist auf Fälle im Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte verfügen über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und vertreten im Kapitalmarktrecht ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt