Stundenlohnvereinbarung von € 5,20 nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig. Stundenlohn in Höhe von € 8,21 angemessen
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, wurde der Textildiscounter Kik nun verpflichtet, den Stundenlohn einer 58jährigen Teilzeitangestellten um rund € 3,00 zu erhöhen. (Az.: 4 Ca274/08)
Das Gericht bewertete den zwischen der Angestellten und Kik vereinbarten Stundenlohn in Höhe von € 5,20 als unangemessen niedrig. Die Angestellte kann sich nun über eine Nachzahlung von rund € 9.000,00 freuen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.v. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.
Die zuständige 4. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund signalisierte in der mündlichen Verhandlung zudem, dass es auch die weiteren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Angestellten und dem Konzern für gesetzwidrig halte.
Nach Auffassung des Gerichts sei ein Stundenlohn von € 8,21 angemessen. Bei dem Urteil handelt es sich bereits um die zweite gerichtliche Niederlage des Konzerns vor Gericht. Bereits am 14. Mai hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass der Lohn einer Angestellten anzuheben sei, da der bisher vereinbarte Stundenlohn die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten hätte, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, weiter.
Mitarbeiter mit ähnlich niedrigen Stundenlohnvereinbarungen (unter € 8,21) sollten daher prüfen, ob ihnen nicht ebenfalls Nachzahlungsansprüche zustehen, die aufgrund der nun vorliegenden Urteile seitens des Konzerns wohl nicht mehr bestritten werden dürften.
Arbeitnehmer mit einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht müssen zudem kein Anwalts- und Gerichtskosten fürchten, da diese Kosten in der Regel vollumfänglich von den Versicherern übernommen werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, wurde der Textildiscounter Kik nun verpflichtet, den Stundenlohn einer 58jährigen Teilzeitangestellten um rund € 3,00 zu erhöhen. (Az.: 4 Ca274/08)
Das Gericht bewertete den zwischen der Angestellten und Kik vereinbarten Stundenlohn in Höhe von € 5,20 als unangemessen niedrig. Die Angestellte kann sich nun über eine Nachzahlung von rund € 9.000,00 freuen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.v. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.
Die zuständige 4. Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund signalisierte in der mündlichen Verhandlung zudem, dass es auch die weiteren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Angestellten und dem Konzern für gesetzwidrig halte.
Nach Auffassung des Gerichts sei ein Stundenlohn von € 8,21 angemessen. Bei dem Urteil handelt es sich bereits um die zweite gerichtliche Niederlage des Konzerns vor Gericht. Bereits am 14. Mai hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass der Lohn einer Angestellten anzuheben sei, da der bisher vereinbarte Stundenlohn die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten hätte, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, weiter.
Mitarbeiter mit ähnlich niedrigen Stundenlohnvereinbarungen (unter € 8,21) sollten daher prüfen, ob ihnen nicht ebenfalls Nachzahlungsansprüche zustehen, die aufgrund der nun vorliegenden Urteile seitens des Konzerns wohl nicht mehr bestritten werden dürften.
Arbeitnehmer mit einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht müssen zudem kein Anwalts- und Gerichtskosten fürchten, da diese Kosten in der Regel vollumfänglich von den Versicherern übernommen werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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