Donnerstag, Juni 12, 2008

BGH lässt Revision nicht zu: Anleger muss Darlehen nicht zurückzahlen

Weiteres Schrottimmobilien-Urteil gegen HypoVereinsbank rechtskräftig!

Eine weitere empfindliche Prozessniederlage musste die HypoVereinsbank im Zusammenhang mit der Finanzierung von Schrottimmobilien hinnehmen. Ein von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte vertretener Anleger, der ein völlig überteuertes Studentenappartement erworben hatte, muss das von der HypoVereinsbank gewährte Darlehen nicht zurückzahlen und erhält seinen Schaden ersetzt. Der BGH hat die Revision gegen das für den Anleger günstige Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nicht zugelassen.

Rund 100.000 Käufer von Schrottimmobilien sollen von der HypoVereinsbank finanziert worden sein. Reinhard B.* (36) ist einer von ihnen. 1994 wurde ihm von einem Vermittler der Finanz- und Immobilienberatung Häberle der Erwerb eines Studentenappartements im Objekt „Moselresidenz Trier“ empfohlen. Steuerersparnis und Altersvorsorge waren die Ziele, die mit dieser angeblich lukrativen Investition verbunden sein sollten. Den Darlehensvertrag über 142.000 DM mit der HypoVereinsbank unterschrieb er gleich beim Vermittler. „Allerdings hat er“, so sein Anwalt Mathias Nittel, „die Auszahlung des Darlehens selbst nicht veranlasst“. Vielmehr habe sich der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat, an die Bank gewandt und um Auszahlung des Darlehens auf ein von ihm geführtes Treuhandkonto gebeten. Eine Vollmacht hierfür hatte der Notar nicht. Dennoch zahlte die HypoVereinsbank das Darlehen bereitwillig an den Notar aus. Für BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Nittel eine höchst fragwürdige Verfahrensweise, die die offensichtlich äußerst enge Zusammenarbeit zwischen der Bank, den Initiatoren und dem den Kaufvertrag beurkundenden Notar dokumentiere.

Auch für das OLG Koblenz (10 U 182/03) gab diese reichlich unübliche Vorgehensweise der HypoVereinsbank den Ausschlag. Da der Notar nicht berechtigt gewesen sei, die Auszahlung des Darlehens zu veranlassen, habe Reinhard S. das Darlehen auch nicht erlangt. „Wenn unser Mandant das Geld aber nicht bekommen hat, muss er es auch nicht zurückzahlen“, so Anlegeranwalt Nittel. Das OLG Koblenz verurteilte die HypoVereinsbank darüber hinaus zur Rückzahlung der von Reinhard S. gezahlten Zinsen.

Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde der HypoVereinsbank hat der BGH mit Beschluss vom 12. Februar 2008 (Az.: XI ZR 67/07) zurückgewiesen, so dass das Urteil des OLG Koblenz nunmehr rechtskräftig ist.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „HypoVereinsbank" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.06.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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