Freitag, Juni 13, 2008

Badenia: Bedeutender Erfolg für Schrottimmobilienopfer.

Kein Anspruch auf Darlehensrückzahlung trotz verjährtem Schadensersatzanspruch

Anleger, die über die Vermittlerfirma Heinen & Biege so genannte Schrottimmobilien erworben haben, die über die Badenia Bausparkasse und die Landesbank Baden-Württemberg finanziert wurden, haben wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten Schadenersatzansprüche gegen die Badenia Bausparkasse. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mehrfach entschieden. Die Badenia versucht sich nunmehr in verschiedenen Gerichtsverfahren, in denen sie von geschädigten Anlegern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, mit der Behauptung zur Wehr zu setzen, dass die Ansprüche der Anleger verjährt seien.

Das Landgericht Karlsruhe entschied nun in einem Urteil vom 16. Mai 2008 zugunsten der von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel aus der Heidelberger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel vertretenen Anleger, dass diese auch dann nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet seien, wenn der Schadensersatzanspruch verjährt ist, mit diesem allerdings die Aufrechnung gegen den Darlehensrückzahlungsanspruch erklärt wurde. Für die Anleger bedeutet dieses bislang wohl einmalige Urteil, dass sie trotz des verjährten Schadensersatzanspruches keine Zahlungen auf das Darlehen - in diesem Fall der Landesbank Baden-Württemberg - mehr leisten müssen und die Immobilie behalten.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt, der bereits im Jahr 2006 gegen die Badenia vor dem OLG Karlsruhe in einem ähnlich gelagerten Fall für seine Mandanten einen Schadensersatzanspruch in voller Höhe durchsetzen konnte, rechnet damit, dass durch diese - noch nicht rechtskräftige - Entscheidung nunmehr einer Vielzahl von geschädigten Anlegern doch noch die Möglichkeit eröffnet werden kann, Ansprüche vor allem gegenüber der Badenia geltend zu machen. Er warnt allerdings davor, blindlings gegen die Badenia gerichtlich vorzugehen. „Mit unübersichtlichen Massenverfahren und geringen Sachkenntnissen, die hier in besonders hohem Maße für eine erfolgreiche Prozessführung erforderlich sind, wird man gegen die Badenia nur schwer gewinnen können“, so Rechtsanwalt Witt. Das sei auch ein Grund dafür, dass sich die Badenia bundesweit bislang damit brüsten könne, die Vielzahl der gerichtlichen Verfahren gewonnen zu haben. Eine intensive rechtliche Prüfung im Einzelfall sei bei den sehr unterschiedlich gelagerten Fällen vor einer möglichen Klageerhebung unumgänglich.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BADENIA" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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