BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche.
Im Zuge der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der ANTEC SOLAR INTERNATIONAL AG ist auch über das Vermögen der ECOVEST AG, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet nicht nur für die Aktionäre nichts Gutes, sondern auch für eine Vielzahl von Anlegern, die in Fondsgesellschaften investiert haben, die die eingesammelten Geldern an die ECOVEST AG weitergeleitet haben.
Der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, die schon zeit ca. 2 Jahren mit dem Fall beschäftigt ist, war es im vergangenen Jahr noch gelungen, für einen Anleger der Ökologik Ecovest AG & Co. Finance Fonds XII KG einen Teil seiner Einlage erfolgreich einzufordern. Weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mussten aber auch hier wegen § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO unterbleiben.
Nach dem Gesellschaftsvertrag war Gegenstand des Unternehmens die „einmalige Gewährung eines Darlehens in Höhe von max. € 2.500.000,00 an die Muttergesellschaft i.S.d § 290 HGB, die ÖKOLOGIK ECOVEST AG, Frankfurt/Main.“ Im August 2006 erhielten die Fonds-Anleger ein „Wandelungsangebot in Aktien“. Ausgeführt wurde im Schreiben an die Anleger: „Die von Ihnen eingezahlten Gelder in die Fonds KG wurden bestimmungsgemäß an die Antec Solar als Darlehen weitergereicht. Da jetzt diese Gelder fällig werden, möchte das Fondsmanagement gerne erreichen, dass die Rückführung der Darlehen nicht nur in Geld, sondern vor allem auch in Aktien der dann börsennotierten Solarfabrik geschehen kann.“
Lesen konnte man bereits im September 2006, dass die ANTEC SOLAR ENERGY AG die Hälfte ihres Grundkapitals verloren hatte. Bei der ANTEC SOLAR INTERNATIONAL AG handelt es sich um die Produktionsgesellschaft der ANTEC SOLAR ENERGY AG. Die ANTEC SOLAR ENERY AG änderte im Frühjahr 2007 ihren Namen in ECOVEST AG. Für den BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde war bereits damals klar, dass es sich bei dem Umtauschangebot nicht um ein vorteilhaftes Geschäft für die Fonds-Anleger handelte - nach seiner Einschätzung war die Darlehensempfängerin einfach nicht in der Lage, das ausgereichte Darlehen zurückzuzahlen. Die Entwicklung zeigt, wie berechtigt diese Einschätzung war.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen gerade mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Antec Solar/Ökologik Ecovest AG & Co. KG“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Im Zuge der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der ANTEC SOLAR INTERNATIONAL AG ist auch über das Vermögen der ECOVEST AG, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet nicht nur für die Aktionäre nichts Gutes, sondern auch für eine Vielzahl von Anlegern, die in Fondsgesellschaften investiert haben, die die eingesammelten Geldern an die ECOVEST AG weitergeleitet haben.
Der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, die schon zeit ca. 2 Jahren mit dem Fall beschäftigt ist, war es im vergangenen Jahr noch gelungen, für einen Anleger der Ökologik Ecovest AG & Co. Finance Fonds XII KG einen Teil seiner Einlage erfolgreich einzufordern. Weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mussten aber auch hier wegen § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO unterbleiben.
Nach dem Gesellschaftsvertrag war Gegenstand des Unternehmens die „einmalige Gewährung eines Darlehens in Höhe von max. € 2.500.000,00 an die Muttergesellschaft i.S.d § 290 HGB, die ÖKOLOGIK ECOVEST AG, Frankfurt/Main.“ Im August 2006 erhielten die Fonds-Anleger ein „Wandelungsangebot in Aktien“. Ausgeführt wurde im Schreiben an die Anleger: „Die von Ihnen eingezahlten Gelder in die Fonds KG wurden bestimmungsgemäß an die Antec Solar als Darlehen weitergereicht. Da jetzt diese Gelder fällig werden, möchte das Fondsmanagement gerne erreichen, dass die Rückführung der Darlehen nicht nur in Geld, sondern vor allem auch in Aktien der dann börsennotierten Solarfabrik geschehen kann.“
Lesen konnte man bereits im September 2006, dass die ANTEC SOLAR ENERGY AG die Hälfte ihres Grundkapitals verloren hatte. Bei der ANTEC SOLAR INTERNATIONAL AG handelt es sich um die Produktionsgesellschaft der ANTEC SOLAR ENERGY AG. Die ANTEC SOLAR ENERY AG änderte im Frühjahr 2007 ihren Namen in ECOVEST AG. Für den BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde war bereits damals klar, dass es sich bei dem Umtauschangebot nicht um ein vorteilhaftes Geschäft für die Fonds-Anleger handelte - nach seiner Einschätzung war die Darlehensempfängerin einfach nicht in der Lage, das ausgereichte Darlehen zurückzuzahlen. Die Entwicklung zeigt, wie berechtigt diese Einschätzung war.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen gerade mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Antec Solar/Ökologik Ecovest AG & Co. KG“ anschließen.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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