Freitag, Juni 13, 2008

5. Grundbesitz KG RENTADOMO – BAG zur Rückabwicklung verurteilt

Mit Urteil vom 22.04.2008 des Landgerichts Stuttgart hat ein Anleger der 5. Grundbesitz KG RENTADOMO gegenüber der BAG (Bankaktiengesellschaft) die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligung erstritten. Im entschiedenen Fall nahm der Anleger die BAG auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer finanzierten RENTADOMO Beteiligung in Anspruch.

Der Anleger hatte mit der BAG (bzw. mit der Rechtsvorgängerin) bei seiner Anlageentscheidung keinen persönlichen Kontakt gehabt und nichts davon gewusst, dass der Bank als Sicherheit 20 % aus seiner Anlage an der 5. Grundbesitz KG verpfändet worden sind. Hiervon hatte die Bank Kenntnis und damit einen ihre eigene Aufklärungspflicht begründenden Wissensvorsprung.

Das Landgericht Stuttgart urteilte, dass die BAG den Anleger über die teilweise Verpfändung der Beteiligung hätte aufklären müssen und die BAG daher im Wege des Schadensersatzes den Anleger so zu stellen hat, als sei er dem Fonds nicht beigetreten. Folglich muss nunmehr die BAG dem Anleger die gezahlten Darlehensraten zurückerstatten. Ferner schuldet der Anleger der BAG nicht die Rückzahlung des restlichen Darlehens, sondern überträgt stattdessen seine Rentadomo-Beteiligung auf die BAG.

„Anleger von Rentadomo-Beteiligungen sollten die Wirksamkeit ihrer Darlehensverträge überprüfen lassen, um mögliche rechtliche Nachteile auszuschließen“, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner von CLLB. Auf keinen Fall sollten Anleger ohne anwaltlichen Rat etwa Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft RENTADOMO Immobilienfonds anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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