Das Insolvenzverfahren gegen die EU-Car Zentrale GmbH in Tettnang ist zwischenzeitlich eröffnet. Wie wir von verschiedenen Mandanten erfahren haben, hat der Insolvenzverwalter Schultze & Braun alle Geschädigten, deren Fahrzeuge auf die ECZ GmbH zugelassen sind, zwischenzeitlich angeschrieben und ihnen generell angeboten, ihnen das Fahrzeug zu verkaufen. Der Insolvenzverwalter weist selbst darauf hin, dass dies nur möglich ist, wenn keine Eigentumsrechte anderer geltend gemacht werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass eventuell für die per Mietkauf überlassenen Fahrzeuge kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat der Insolvenzverwalter den Gebrauch der Fahrzeuge untersagt. Zumindest die von der ECZ GmbH bei der Barmenia versicherten Fahrzeuge haben offenbar keinen Versicherungsschutz mehr.
Hier empfiehlt es sich, mit den Zulassungsstellen Kontakt aufzunehmen, die allerdings nicht generell bereit sind, Auskünfte zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsschutz nicht erlaubt ist.
Wir gehen derzeit davon aus, dass ein unmittelbarer Abschluss der Versicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft möglich ist. Soweit die Fahrzeuge nicht auf die ECZ GmbH zugelassen sind, gilt das genannte Datum für den Ablauf des Versicherungsschutzes nicht. Hier können sich unterschiedliche Daten ergeben, je nach dem wie lange der Halter die Versicherung vorausbezahlt hat. Eine Klärung ist hier dringend geboten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte helfen hier gerne weiter.
Weiterhin gilt, dass ohne klare Prüfung der Rechtslage eine Herausgabe des Fahrzeugs an eine Leasinggesellschaft oder der Kauf der Fahrzeuge zu einem von der Leasinggesellschaft verlangten Preis höchst gefährlich ist. Wir können von einer solchen Handlung nur abraten warnt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger von der Kanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass eventuell für die per Mietkauf überlassenen Fahrzeuge kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat der Insolvenzverwalter den Gebrauch der Fahrzeuge untersagt. Zumindest die von der ECZ GmbH bei der Barmenia versicherten Fahrzeuge haben offenbar keinen Versicherungsschutz mehr.
Hier empfiehlt es sich, mit den Zulassungsstellen Kontakt aufzunehmen, die allerdings nicht generell bereit sind, Auskünfte zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsschutz nicht erlaubt ist.
Wir gehen derzeit davon aus, dass ein unmittelbarer Abschluss der Versicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft möglich ist. Soweit die Fahrzeuge nicht auf die ECZ GmbH zugelassen sind, gilt das genannte Datum für den Ablauf des Versicherungsschutzes nicht. Hier können sich unterschiedliche Daten ergeben, je nach dem wie lange der Halter die Versicherung vorausbezahlt hat. Eine Klärung ist hier dringend geboten. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte helfen hier gerne weiter.
Weiterhin gilt, dass ohne klare Prüfung der Rechtslage eine Herausgabe des Fahrzeugs an eine Leasinggesellschaft oder der Kauf der Fahrzeuge zu einem von der Leasinggesellschaft verlangten Preis höchst gefährlich ist. Wir können von einer solchen Handlung nur abraten warnt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger von der Kanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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