Sonntag, Juli 29, 2007

EECH AG – Zwangsvollstreckung erfolgreich

Anleger erhalten ihre gesamte Einlage nebst Zinsen in Höhe von insgesamt € 199.156,14 zurück!

Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“ mit einer Verzinsung von 8,15 % und einer Laufzeit bis zum 19. August 2008.

Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 280 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind über 100 Klagen gegen die EECH beim Landgericht Hamburg anhängig.

Das Landgericht ließ in der ersten mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass es die Klagen für begründet hält. In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH zur Rückzahlung. Die Anleger waren sogar bereit auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern die EECH bis zum 09.07.2007 die Forderungen erfüllt.

Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlichen vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger nicht nachkam, wurden von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber der EECH eingeleitet.

Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH nun einen Betrag in Höhe von € 199.156,14.

Damit haben wir für unsere Mandanten nun 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

„Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 bezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die EECH auf die weiteren außerordentlichen Kündigungen ihrer Anleger reagiert.

Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern der EECH dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juli 28, 2007

Doba Fonds/Doblinger Gruppe/Dibag AG:

Schwere Vorwürfe wegen angeblich überteuerter Immobilien.

Immobilien sollen an Fonds zu überhöhten Preisen verkauft worden sein. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19.07.2007 sollen am vor kurzem die Büroräume der Dibag, des Herzstücks der Doblinger-Gruppe, durchsucht worden sein.

Der Vorwurf lautet dahingehend, dass Gründstücke und Häuser zu überhöhten Preisen an Fonds verkauft worden sein sollen, nachdem umfangreiche Strafanzeigen wegen Kapitalanlagebetrugs eingegangen sein sollen.

Ein ehemaliger Geschäftspartner soll Anzeige erstattet haben, wonach wiederholt ertragsschwache Immobilien über geschlossene Immobilienfonds zu Lasten zahlreicher Kapitalanleger verwertet worden sein sollen.

Auch sollen laut Süddeutscher Zeitung Probleme beim Absatz der Fondsanteile kaschiert worden sein. Den Anlegern sei eine tatsächlich nicht vorhandene Platzierungsfähigkeit vorgespiegelt worden.

Die Anwälte des ehemaligen Geschäftspartners werden sogar mit den Worten zitiert, dass es sich hierbei um ein „klassisches Schneeballsystem“ handele.

In der nächsten Zeit wird sich zeigen, ob sich die Vorwürfe bestätigen, skeptisch stimmt aber, dass bei der Doblinger-Gruppe teilweise Objektverlagerungen innerhalb des Konzern stattfanden, was den Gerüchten neue Nahrung gibt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DOBA-Immobilienfonds" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 25, 2007

Anleger erzielen weiter Erfolge gegen die Gallinat-Bank

Mit Urteil vom 01.03.2007 hat das Landgericht Essen wiederholt die Gallina Bank AG zur kompletten Rückabwicklung einer Immobilienfonds-Beteiligung nebst Finanzierung verurteilt.

In dem inzwischen rechtskräftig entschiedenen Fall musste die Gallinat-Bank dem Anleger die auf das Darlehen gezahlten Zins- und Tilgungsraten komplett zurückzahlen. Ferner wurde die Gallinat-Bank verurteilt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5,7 % p.a. für die gezahlten Zins- und Tilgungsraten zu leisten. Im Gegenzug musste der Anleger lediglich seine Beteiligung an dem Immobilienfonds Grundbesitz Wohnbaufonds Bad Kohlgrub GbR auf die Gallinat-Bank übertragen.

Im November 2003 hatte sich der Anleger auf Anraten des Vermittlers an der Grundbesitz Wohnbaufonds Bad Kohlgrub GbR beteiligt, die - ebenfalls auf Empfehlung des Vermittlers - über die Gallinat-Bank finanziert wurde. Im April 2006 widerrief der Anleger seine Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags.

Das LG Essen kam zu dem Ergebnis, dass die Gallinat-Bank den Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informierte und daher der Widerruf im Jahr 2006 noch möglich war. Ferner stellte das Gericht ein „verbundenes Geschäft“ zwischen Fondszeichnung und Kreditvergabe fest, womit der wirksame Widerruf des Darlehens dazu führte, dass der Anleger lediglich seine Fondsbeteiligung auf die Bank übertragen - und nicht das Darlehen zurückzahlen - muss.

Diese Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für viele Anleger, die eine Fondsbeteiligung über die Gallinat-Bank abgeschlossen haben.

„Anleger, denen ebenfalls über die Gallinat-Bank finanzierte Beteiligungen vermittelt wurden, sollten daher prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung zustehen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Sittner von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Gallinat Bank AG" anschließen.

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Montag, Juli 23, 2007

Dubai Invest Immobilienfonds: Weitere Querverbindungen zu insolventer First Real Estate Grundbesitz GmbH!

Weitere merkwürdige Indizien für Querverbindungen tauchen auf! Spielt Hintermann der First Real Estate auch bei Dubai Invest eine größere Rolle? Dem BSZ® e.V. gelang es als erstem Anlegerschutzverein, aufzudecken, dass es sich bei der Geschäftsführerin Anna Cmok von First Real Estate um eine reine „Strohfrau“ handelte und den wahren Hintermann von FRE zu enttarnen und zu beweisen, dass die Anleger somit bewusst über den wahren Verantwortlichen arglistig getäuscht wurden.

Was hat dies nun mit Dubai Invest zu tun? Nun, leider folgendes: Wie Zeugenaussagen bestätigen, wurde Dubai Invest in denselben Räumlichkeiten gegründet wie First Real Estate, und zwar von denselben Verantwortlichen, irgendeine räumliche Trennung sei nicht erkennbar gewesen. Auch habe es viele Arbeiten gegeben, die Mitarbeiter der First Real Estate für beide Firmen erledigten.

Auch Dubai Invest bestätigte vor einiger Zeit, dass mit FRE eine sog. „Vertriebspartnerschaft“ bestanden habe, diese sei aber, so Dubai Invest in einem dem BSZ® e.V. vorliegenden Anschreiben an die Anleger weiter, seit August 2006 beendet und man habe seit dieser Zeit – um Gottes willen- natürlich nichts mehr mit First Real Estate zu tun. Es sei unerhört, wenn jemand etwas anderes behaupte, auch der BSZ® e.V. wurde mehrfach dazu aufgefordert, diverse Unterlassungserklärungen abzugeben (was wir natürlich nicht getan haben, über solche kleinen Einschüchterungsversuche kann der BSZ® e.V. nur ganz müde lächeln!).

Was uns an der Aussage von Dubai Invest leider auch nicht ganz überzeugt, ist folgendes: Ein Zeuge, ein ehemaliger Mitarbeiter von First Real Estate, sagt in Form einer eidesstattlichen Versicherung, die dem BSZ® e.V. schriftlich vorliegt, folgendes aus:

„Als Frau Müller noch bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH gearbeitet hat und dort die Assistentin des Herrn B. war, hat sie nie irgendwelche finanziellen Entscheidungen gefällt und hat bei den meisten Fragen immer wieder erklärt, sie müsse Herrn B. fragen.

Wenn mir jetzt gesagt wird, dass inzwischen Frau Ilona Müller Geschäftsführerin der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG ist, so muss ich sagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Frau Müller über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, eine solche Firma zu leiten.

Aus meiner Zeit bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH kann ich jedenfalls bestätigen, dass Herr B. der eigentliche Entscheidungsträger bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH war, Frau Cmok nahezu nie anwesend und Frau Ilona Müller als Assistentin des Herrn B. aufgetreten ist und immer wieder erklärt hat, sie müsse zunächst den Chef Herrn B. fragen.“

Ist Frau Müller also wirklich die 100 %ig geeignete Person, um einen derartigen Fonds als Geschäftsführerin zu leiten??

Wir wollen nun auch nicht der Frage nachgehen, ob diese Kenntnis von Frau Müller über die wahren Umstände bei FRE allein vielleicht schon hinsichtlich einer Mittäterschaft bei First Real Estate bedenklich sein könnte, es stimmt uns aber eine Tatsache auch noch etwas skeptisch:

Wir halten Visitenkarten in unseren Händen, die den Hintermann und wahren Verantwortlichen von First Real Estate, wir wollen ihn mal M.B. nennen, auch eindeutig als Mitarbeiter bei Dubai Invest ausweisen, und zwar sowohl als „Senior Consultant“ bei Dubai Invest als auch als „Senior Consultant“ bei der West-Treu Consulting GmbH.

Was sollen wir denn davon jetzt nur halten?? M.B. scheint ja ein unglaublich gefragter Mann zu sein, was wir aber ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen können, denn ausweislich der dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen ist er wegen des Betreibens unerlaubter Bank- und Kreditgeschäfte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Vielleicht liegen seine Fähigkeiten ja mehr im monetären Bereich begründet, denn zumindestens seine Fuhrparksammlung (Bentley, Porsche, Mercedes, Audi A 8, Maserati, usw.) und auch seine stattliche Luxusuhrensammlung von ca. 20 Uhren wie Rolex, Patek Philippe, von denen wir Fotos in den Händen halten, können sich sehen lassen.
M.B. scheint also durchaus über die Fähigkeit zu verfügen, es „Manna“ regnen zu lassen, leider haben seine ungeheueren Kräfte aber für die zahlreichen Geschädigten zumindestens bei First Real Estate nicht gewirkt.

Da wir wissen, dass auch die Geschäftsleitung von Dubai Invest mit großem Interesse die interessanten und gut recherchierten Berichte des BSZ® e.V. verfolgt (an dieser Stelle herzlich willkommen Frau Müller … und Team!) sind wir schon sehr auf die Erklärungsversuche von Dubai Invest gespannt.

Da, wie der BSZ® e.V. weiß, die insolvente First Real Estate Grundbesitz GmbH auch die Verkäuferin der Wohnungen in Dubai, die die Dubai Invest Anleger erwerben sollen, ist, stellt sich uns natürlich auch die Frage, ob denn hier mit einem angemessenen Kaufpreis kalkuliert wurde und die Anleger die Immobilie also zu einem vernünftigen Kaufpreis einkaufen? Ein Bewertungsgutachten gibt es laut Dubai Invest nicht.

Fragen über Fragen, die leider nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet werden können.
Aus diesem Grunde können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juli 20, 2007

Erneut spektakuläres Filmfonds-Urteil:

OLG München verurteilt Mario Ohovens Cinerenta GmbH zum Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetruges. Verlustrisiko im Verkaufsprospekt Cinerenta III wissentlich verharmlost.

Das Oberlandesgericht München hat am 18.7.2007 die Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH (kurz: Cinerenta GmbH) wegen Kapitalanlagebetruges (§ 264 a StGB) zum Schadensersatz in Höhe von ca. 40.000,- EUR an einen Anleger der Cinerenta III. KG verurteilt (20 U 2052/07). Das Oberlandesgericht München hält den Verkaufsprospekt der Cinerenta III. KG für falsch, weil er nur in irreführender und verharmlosender Weise über die Verlustrisiken informiert und hat die Prospektherausgeberin Cinerenta GmbH (60%-Gesellschafter: Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft) für den Prospektfehler verantwortlich gemacht.

Der Anleger hatte sich im Jahre 1999 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 100.000,- DM + 5 % Agio an dem Filmfonds Cinerenta III KG beteiligt, weil ihm die Beteiligung als abgesicherte Anlage verkauft worden war. Im Verkaufsprospekt wurde das maximale Verlustrisiko mit 21,64 % dargestellt, der Rest sei durch eine Erlösausfallversicherung abgesichert. Diese sollte bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Diese würde einspringen, falls die Filme weniger Erlöse als die investierten Produktionskosten einspielen würden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die vermeintlich namhafte Erlösausfallversicherung eine Briefkastenfirma in Panama war, gegen deren Geschäftsführer bereits strafrechtlich ermittelt wurde. Die Filme floppten und die versprochenen Erlöse konnten an die Anleger nicht ausbezahlt werden.

Prominente Namen wie Mario Ohoven (Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft), der nicht nur Mehrheitsgesellschafter der Prospektherausgeberin Cinerenta GmbH ist, sondern auch mit seiner Investor Treuhand GmbH den Vertrieb übernommen hatte, und der Münchner Rechtsanwalt und Steuerexperte Prof. Dr. Alexander Hemmelrath, dessen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor als Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur fungierte, verliehen dem Fonds den Anschein besonderer Seriosität.

Das Oberlandesgericht München kommt nun in seiner jüngsten Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Prospekt der Cinerenta III dem durchschnittlichen Anleger den unzutreffenden Eindruck vermittelt, er gehe nur ein begrenztes Risiko ein. Etwaige beiläufige Risikohinweise, wie z.B. dass nur im Extremfall beim Zusammentreffen mehrerer Risiken ein Verlustrisiko bestünde, hielt das OLG München nicht für ausreichend. Der Leser des Prospektes werde durch den ständigen Hinweis auf Risikobegrenzung systematisch irregeführt. Der Geschäftsführer der Cinerenta GmbH habe zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bereits gewusst, dass die Platzierung einer Erlösausfallversicherung nur noch über englische Broker bei der Panamesischen NEIS möglich gewesen sei und habe dennoch derart verharmlosende Prospektaussagen zugelassen.

Bislang waren bereits zahlreiche Klagen von Cinerenta-Anlegern mit der Argumentation abgewiesen worden, der Prospekt sei nicht falsch.

Die auf die Vertretung geschädigter Filmfondsanleger spezialisierte Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen freut sich über ihren Erfolg: „Endlich wendet sich das Blatt - irgendwann musste die Gerechtigkeit siegen! Dieses Urteil wird durchgreifende Auswirkungen auf alle anderen Klageverfahren haben, die geschädigte Anleger vor den Münchner Gerichten gegen die Verantwortlichen der Cinerenta Fonds führen, vor allem auf die Haftung des mehr als hundertfach verklagten Treuhänders, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Herrn Hemmelrath. Auch ein Treuhänder muss die Anleger vorvertraglich über Prospektfehler aufklären. Darüber hinaus ist das Urteil auch auf die meisten anderen Filmfonds übertragbar, da dort sehr häufig das tatsächliche Verlustrisiko bewusst durch vermeintliche Absicherungsinstrumente verschleiert wurde.“

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Cinerenta Medienfonds I bis V und führt vor den Münchner Land- und Oberlandesgerichten zahlreiche Klageverfahren, unter anderem gegen die Mittelverwendungstreuhänderin. Erst Mitte Mai hat sie etwa 100 weitere Klagen, die sich auch gegen Herrn Mario Ohoven persönlich richten, beim Münchner Landgericht eingereicht. Die Anleger werfen Herrn Ohoven außerdem vor, dass dessen Anlagevermittlungsfirma Investor- und Treuhand Beratungsgesellschaft mbH 20 % Vertriebsprovisionen erhalten habe, obwohl im Verkaufsprospekt nur Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung in Höhe von 7 % + 5 % Agio vorgesehen gewesen seien.

Die Cinerenta Fonds I bis V haben in den Jahren 1997-2003 insgesamt über 450 Mio. EUR eingesammelt. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die verantwortlichen Funktionsträger der Cinerenta Fonds wegen des Verdachts des Betruges.

Erst am 14.6.2007 hatte der BGH in drei ausgewählten Fällen, die den Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co Dritte KG betrafen, und von der Kanzlei Mattil & Kollegen betrieben worden waren, entschieden, dass der Verkaufsprospekt falsch sei, weil dort das Verlustrisiko falsch dargestellt worden sei (III ZR 125/06, III ZR 300/05, III ZR 185/05). Auch dort waren zahlreiche klageabweisende Urteile der Münchner Richter (mehr als 80) vorausgegangen, in denen die Anlegerklagen abgewiesen worden waren. Die Münchner Richter hatten den Prospekt als richtig angesehen, da aus diesem ein möglicher Totalverlust ausreichend erkennbar sei.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Cinerenta" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, Juli 18, 2007

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Jens Graf in börse - online

Unter der Überschrift Anwälte sehen Chancen im Fall VIP - Medienfonds berichtet börse - online über die Vorgehensweise der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in VIP Fällen.

Wir sehen uns durch die bisher bekannten Urteile in unserer Einschätzung der Lage bestätigt, empfehlen unseren Mandanten aber, nicht zu zögern, sondern zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten. Die eigentliche Gefahr des Abwartens ist nicht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die man (richtig beraten) im Auge behalten kann. Auch dem Eintritt von Verwirkung (Vorsicht: Die Commerzbank bucht die Fonds derzeit aus den Depots aus!) kann man entgegenwirken.

Das relevante Thema ist vielmehr die Kausalität von Pflichtverletzung und Schaden. Grundsätzlich gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Wer richtig aufgeklärt worden wäre, hätte die Fonds nicht gezeichnet. Diese Vermutung, eine echte Erleichterung für den Geschädigten bei der Prozessführung, ist widerlegbar. Wer nachträglich die Informationen erhält, die ihn vom Anlageentschluss abgehalten hätten, ohne darauf zeitnah mit Schadensersatzforderungen zu reagieren, macht sich verdächtig und reizt dazu, die Vermutung in seinem Fall als widerlegt anzusehen.

Abwarten ist auch deshalb nicht die zu favorisierende Taktik, weil nach den bisher bekannt gewordenen Urteilen jeder Fall einzeln zu betrachten ist und es konkret auf seinen Verlauf ankommen kann. Weitere Urteile werden den Geschädigten also letztlich die Entscheidung, ob sie etwas unternehmen sollen oder nicht, nicht abnehmen können. Wenn aber Zuwarten keinen wirklichen Vorteil darstellt, vielmehr der Zeitablauf neue Angriffsflächen für die Prozessverteidigung der in Anspruch zu nehmenden Kreditinstitute mit sich bringen kann, sollten Anleger nicht länger zögern, rechtsanwaltlichen Rat zu suchen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
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Dienstag, Juli 17, 2007

Göttinger Gruppe Anleger sollten Fristen zur Anmeldung von Insolvenzforderungen beachten

Bisher haben die Anleger der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, noch keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Das liegt daran, dass immer noch nicht endgültig feststeht, welches Gericht für das Insolvenzverfahren zuständig ist.

Das Amtsgericht Göttingen hat zwar am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und Herrn Steuerberater Peter Knöpfel (Göttingen/Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestimmt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht endgültig, weil hiergegen Rechtsmittel eingelegt wurde. Wann über das Rechtsmittel entschieden wird, ist nicht bekannt.

Für die betroffenen Anleger ist diese Situation unbefriedigend, weil sie nicht wissen, wie es nun konkret weiter geht. Weder vom Insolvenzgericht noch vom Insolvenzverwalter gibt es aktuell Informationen über die insolvenzrechtliche Stellung der atypisch stillen Gesellschafter sowie über die Höhe und den Grund der anzumeldenden Forderungen. Es gibt auch keine verlässlichen Anhaltspunkte zur Höhe der möglichen Insolvenzquote. Entgegen anders lautender Meldungen gibt es aber auch noch keine offizielle Entscheidung über die Erhebung von Nachschüssen. Umfassende und verlässliche Informationen über diese für den einzelnen Anleger bedeutenden Fragen gibt es voraussichtlich erst bei der Gläubigerversammlung der Securenta AG am 26.09.2007 in Göttingen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Versammlung ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet schon in knapp zwei Monaten am 20.09.2007. Da die Forderungen nicht automatisch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, muss jeder Gläubiger selbst für die Anmeldung sorgen. Die Forderungen müssen außerdem schriftlich angemeldet werden; dabei sind sowohl der Grund als auch die Höhe der Forderung anzugeben.

Aufgrund der positiven Resonanz und wegen der anhaltenden Nachfrage nach den beiden Informationsveranstaltungen am 16.06.2007 und 30.06.2007 bietet die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar betroffenen Anlegern erneut die Möglichkeit, sich über folgende Punkte zu informieren:

Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Aktueller Stand in dem Insolvenzverfahren der Securenta AG
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschusspflichten bei atypisch stillen Beteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung

Die Veranstaltung findet am 21.07.2007, 11.00 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) statt.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix, Euro-Gruppe und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Juli 13, 2007

„Pionier des Anlegerschutzes“ BSZ® e.V. legt hervorragende Halbzeitsbilanz hin.

Der BSZ e.V., einer der „Pioniere“ im Bereich Anlegerschutz in Deutschland, hat auch im ersten Halbjahr 2007 wieder hervorragende Arbeit im unermüdlichen Dienst für die Anleger geleistet. BSZ e.V. bedankt sich bei seinen zahlreichen Mitgliedern!

Dieburg im Juli 2007: Vor nunmehr fast 10 Jahren wurde der BSZ e.V. als einer der ersten Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland gegründet, der BSZ e.V. zählt damit zu den „Pionieren“ des Anlegerschutzes in Deutschland.

Dem BSZ e.V. kam seit diesen bescheidenen Anfängen – zu einer Zeit, in der viele noch nicht einmal wussten, wie man das Wort „Anleger- und Verbraucherschutz“ buchstabiert, die –nicht immer leichte- Aufgabe zu, unermüdlich im Dienste der Anleger vor unseriösen Kapitalanlagen zu warnen, sowie bei gescheiterten Kapitalanlagen kompetente Hilfe zu leisten.

Während die „Pioniere“ im wilden Westen der USA dabei vor allem mit unliebsamen Lebewesen wie Indianern, Klapperschlangen, Wölfen etc. zu kämpfen hatten, sind die „unliebsamen Lebewesen“, mit denen es der BSZ e.V., der „Pionier“ im „wilden Westen der Kapitalanlage“ zu tun hat, z.B. skrupellose und geldgierige Initiatoren, gewissenlose Hintermänner, unfähiges Management, mitverantwortliche Banken sowie inkompetente Vermittler (nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich haben nicht alle Initiatoren, Banken, Manager und Vermittler diese beschriebenen negativen Eigenschaften, sondern nur ein kleiner Teil, eben die Fälle, mit denen der BSZ e.V. tagtäglich konfrontiert wird!).

Im Laufe der Jahre gelang es dem BSZ e.V. auch, zu einem der führenden Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland heranzuwachsen.
Einen erheblichen Anteil daran haben selbstverständlich die zahllosen Mitglieder einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft. Bei Ihnen möchten wir uns daher für ihr Vertrauen ganz herzlich bedanken. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch in Zukunft sehr viel für unsere Mitglieder tun können.

So konnte der BSZ e.V. auch bis zur „Halbzeit“ 2007, nämlich in den Monaten Januar bis einschließlich Juni 2007, hervorragende Erfolge für seine Mitglieder, geschädigte Kapitalanleger und Verbraucher, erzielen.

BSZ e.V. erfüllt wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion

In Zeiten leerer öffentlicher Kassen und Streichung von Mitteln bei Verbraucherschutzorganisationen kommt dem BSZ e.V. eine wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion zu.

Beispiele hierfür:

First Real Estate GmbH: Dem BSZ e.V., der schon seit vielen Monaten vor einem Investment bei FRE warnt, gelingt ein sensationeller Erfolg: Den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ bei FRE auszumachen. Die Anleger können nun den richtigen Haftungsgegner in Anspruch nehmen.
Wie der BSZ e.V. aus sicherer Quelle weiß, hat diese „Enttarnung“ bei dem Hintermann der FRE auch durchaus für einige Nervosität und Aufregung gesorgt.

Göttinger Gruppe: Schon frühzeitig, seit dem Jahr 2000, warnte die BSZ-Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte vor einem Engagement bei der inzwischen insolventen Göttinger Gruppe

Madrixx AG: Schon seit Mitte 2006 riet BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel von einer Beteiligung bei der inzwischen insolventen Madrixx AG ab.

Anlegern, die diese Ratschläge beherzigten, blieben herbe Verluste bis hin zum Totalverlust erspart, während andere Unglückliche, die diesen Pleite-Firmen ihr Geld anvertrauten, nun auf eine Insolvenzquote von ungewisser Höhe und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen verwiesen werden müssen.

BSZ e.V. arbeitet mit führenden Anlegerschutzkanzleien zusammen, die auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen können

Ein weiterer Grund dafür, warum der BSZ e.V. schon seit langer Zeit zu den führenden Anlegerschutzvereinen in Deutschland zählt, liegt darin, dass der BSZ e.V. ausschließlich mit Kanzleien zusammen arbeitet, die nach Beobachtung von Marktteilnehmern zu den führenden Anlegerschutzkanzleien in Deutschland gehören.

Alle Anlegerschutzkanzleien, mit denen der BSZ e.V. zusammen arbeitet, sind seit Jahren ganz überwiegend im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz am Markt tätig und haben ihre Kompetenz in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Beispiele für die Erfolge der BSZ-Vertrauensanwälte in den letzten Monaten:

ComTex: Im ComTex-Skandal gelang es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar aus Stuttgart als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt, Schadenersatz für einen Anleger in Höhe von rund 75.000,- € vor einem deutschen Gericht zu erstreiten!

Falk-Zinsfonds: Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Späth gelang es, vor dem Landgericht Lüneburg vollumfänglichen Schadensersatz für einen Anleger in Höhe von 9.427,81 € zu erstreiten!

Vermögensgarant AG: Den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien gelingen weitere Erfolge. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB aus München erreicht als erste Kanzlei ein Urteil gegen den Vorstand Dehne, in dem dieser zum Schadensersatz an die klagende Anlegerin verurteilt wird., der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Späth gelingen zwei Erfolge gegen Vermittler: In einem Urteil wird der Vermittler zur Rückzahlung in Höhe von 12.000,- € verurteilt, in einem anderen Fall gelingt eine außergerichtliche Einigung, bei der der Vermittler ca. 3000,- € zurück bezahlt!

Vermittlerhaftung: Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Witt & Nittel gelingt es vor dem OLG Frankfurt, Schadensersatz gegen einen Vermittler zu erstreiten.

VIP-Medienfonds: Großer Erfolg für die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB: Nach mehreren Fehlschlägen diverser anderen Kanzleien gelingt ein erster durchschlagender Erfolg, , die Commerzbank wird dazu verpflichtet, einen Anleger mit einem Anlagebetrag in Höhe von 100.000 € so zu stellen, als ob er die Beteiligung nie gezeichnet hätte!

Dadurch, dass die jeweiligen Anwälte des BSZ e.V., die eine Interessengemeinschaft betreuen, ständig mit der Materie beschäftigt sind, ist gewährleistet, dass diese ausgezeichnet in den jeweiligen Fall eingearbeitet sind und auch über Neuigkeiten bestens informiert sind, ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Anwälten, die nur gelegentlich Mandanten aus der jeweiligen Fallgruppe betreuen!
Die Bündelung in den BSZ e.V.-Interessengemeinschaften hat sich als ausgezeichnetes, zielgerichtetes und kostensparendes Instrument zur Anspruchsverfolgung für die Geschädigten erwiesen, unter Umständen ist hier auch die Durchführung sog. „Sammelklagen“ zur Kostenreduzierung möglich.

Eine Mitgliedschaft im BSZ e.V. bringt viel, kostet aber nur wenig:

Auch für diejenigen, die noch nicht Mitglied im BSZ-e.v. sind, gibt es viele gute Gründe, nun einer der zahlreichen Interessengemeinschaften beizutreten:

Mehrmals wöchentlich stellt der BSZ e.V. neue, aktuelle Informationen zu diversen Kapitalanlagethemen auf seiner Homepage unter www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.de bereit, ein Service, der in Deutschland bislang nach wie vor einmalig und unübertroffen ist.

Hierin erhalten geschädigte Anleger und Verbraucher zahlreiche Ratschläge, auf denen sie aufbauen können.

Wir wissen, dass auch viele Rechtsanwälte und andere Interessierte gerne auf die bereitgestellten Informationen zurück greifen.

Wie gut die vom BSZ e.V. bereit gestellten Informationen sind, belegt auch die Tatsache, dass auch andere Anlegerschutzvereine gerne beim BSZ e.V. „abkupfern“, d.h., einige finden die neuen Informationen so spannend, dass sie sie –teilweise sogar wortwörtlich- sogleich für ihre eigene Homepage übernehmen. Dieses kann der BSZ e.V. nur als ganz großes Kompliment betrachten.
Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu steht nunmehr eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ e.V. ihr Kapitalalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potenzial und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Auch im zweiten Halbjahr 2007 gibt es viel für den BSZ e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Längst hat wegen der guten zu erzielenden Renditen auch die organisierte Kriminalität das „Geschäftsmodell Anlagebetrug“ für sich entdeckt.
Aus diesem Grunde wird der BSZ e.V. auch in Zukunft sehr damit beschäftigt sein, Anleger vor unseriösen Anlagemodellen zu warnen.

Der „Pionier des Anlegerschutzes“ BSZ e.V. wünscht allen seinen Mitgliedern und denen, die es noch werden wollen oder sollten, ein erfolgreiches zweites Anlage-Halbjahr 2007.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, Juli 12, 2007

Prozessauftakt: Anklage gegen Vorstände der Akzenta AG aus dem Kreis Rosenheim

Vor dem Landgericht München II hat ein spektakulärer Wirtschaftsprozess begonnen. Die Akzenta AG aus Neubeuern (Landkreis Rosenheim). soll 21.000 Anleger geprellt haben. Vier Ex-Vorstände der Firma müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Einem der Angeklagten, der nicht von Anfang an im Vorstand der Aktiengesellschaft war, wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in mehr als 14 000 Fällen vorgeworfen. Der Vorwurf: Anleger seien mit angeblich lukrativen Beteiligungen im Schneeballsystem gelockt und betrogen worden.

Statt die versprochenen Gelder an die Anleger auszuschütten, sollen die Vorstände in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Vorsitzenden des Firmengeflechtes vor, Anleger im Rahmen von Umsatzbeteiligungen betrogen zu haben. Geld, das den Anlegern versprochen war, ließen sie in der eigenen Tasche verschwinden. Die Gelder sollen sie durch das Versprechen hoher Gewinnsummen eingesammelt und dann zweckentfremdet haben, zum Beispiel für verdeckte Provisionszahlungen an den Vorstand.

Insgesamt geht es um mehr als 68 Millionen Euro und 21.000 Fälle. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft begonnen, die Anklageschrift zu verlesen, was voraussichtlich noch mehrere Verhandlungstage dauern wird. Denn die Anklageschrift umfasst 1.000 Seiten und enthält die Daten aller geprellten Anleger. Die vier angeklagten ehemaligen Vorstände sitzen seit 13 Monaten in Untersuchungshaft. Es handelt sich um den 56-jährigen Kaufmann Ulrich C., seine beiden 31 und 25 Jahre alten Söhne und einen 42-jährigen Porzellanmaler. Im Mai 2006 hatten 150 Kriminalbeamte, Steuerfahnder und Staatsanwälte Geschäftsräume und Mitarbeiterwohnungen der Akzenta AG durchsucht und tonnenweise Akten beschlagnahmt. Verbraucherschützer hatten schon seit Jahren vor der Firma gewarnt.

Viele der 32.000 Anleger können sich indes bis heute nicht vorstellen, dass sie eventuell Betrügern aufgesessen sind. Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, die Probleme der Firma erst ausgelöst zu haben. Das Unternehmen soll nach dem Schneeball- oder Pyramidensystem funktioniert haben. Altkunden sollten von den eingezahlten Geldern neuer Kunden profitieren. Auch der neue Akzenta-Vorstand streitet alles ab. Vorerst sind für den Prozess 26 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird voraussichtlich frühestens Ende November fallen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Akzenta AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 11, 2007

Erster durchschlagender Erfolg für Anleger der VIP Medienfonds !

Landgericht München verurteilt Commerzbank AG zu Schadenersatz.

Das Landgericht München I hat nunmehr erstmals einem Anleger Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung am VIP 4 Medienfonds zugesprochen. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und von Frau Rechtsanwältin Albers vertretene Anleger hatte eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds im Nennwert von € 100.000,00 gezeichnet.

Das Gericht gelangte nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass dem Anleger von Seiten der Commerzbank AG wahrheitswidrig mitgeteilt wurde, dass durch die Garantiezahlung der HypoVereinsbank AG die Rückzahlung seines Kommanditkapitals gesichert sei. In Wirklichkeit hat die HypoVereinsbank AG lediglich eine Schuldübernahmeerklärung zugunsten der Fondsgesellschaft abgegeben. Die Commerzbank AG ist daher nach dem Urteil des LG München (Az.: 28 O 22503/06) verpflichtet, den Anleger so zustellen, wie wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.

Die VIP Medienfonds 3 und 4 waren in die Schlagzeilen geraten als im Jahr 2005 der Gründer und Hauptinitiator Herr Andreas Schmid verhaftet wurde. Derzeit läuft vor dem Landgericht München I das Strafverfahren gegen Herrn Andreas Schmid u.a. wegen Steuerhinterziehung. Ferner haben die Finanzbehörden die von der jeweiligen Fondsgesellschaft geltend gemachten Verluste weitgehend nicht anerkannt, mit der Folge, dass die Anleger nun Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe zu leisten hatten bzw. haben.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 falsch beraten fühlen, sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien CLLB (München), Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Juli 10, 2007

EECH AG – Trotz gerichtlichem Vergleich keine Zahlung,

Anleger schicken Gerichtsvollzieher los.
Gesamtsumme der titulierten Forderung bei über € 200.000,00

Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 250 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälligen Zinsen.

Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Nach Auskunft von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München ist die Zahlungsfrist vom 09.07.2007 fruchtlos verstrichen. Seitens der EECH wurde kein Cent überwiesen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Im Auftrag der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Mandanten wurden daher noch am heutigen Dienstag, den 10.07.2007 umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gesamtbetrag der bereits titulierten Forderungen beläuft sich derzeit auf über € 200.000,00.

Auf die weiteren Zahlungsaufforderungen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat die EECH in den letzten Wochen überhaupt nicht mehr reagiert.

Viele von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger sind verunsichert und befürchten nun den Totalausfall ihrer Forderungen gegenüber der EECH.

Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juli 06, 2007

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Was sollten Geschädigte jetzt wissen?

Beginn Insolvenzverfahren voraussichtlich im August; „Sammel-Klagen“ gegen Hintermann in Vorbereitung; Kritik an Staatsanwaltschaft wächst;

Die First Real Estate Grundbesitz GmbH stellte am 06.02.2007 Insolvenzantrag.
Das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Andres der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH lässt mitteilen, dass mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens voraussichtlich im August gerechnet werden kann.

Ursprünglich sollte das Insolvenzverfahren zwar bereits im Juni beginnen, da die Aufklärung des Verbleibs der Vermögenswerte sich jedoch als kompliziert darstelle, sei es zu einer Verzögerung gekommen, unter anderem sollen auch erhebliche Vermögenswerte nach Dubai geflossen sein. Das Büro des Insolvenzverwalters bittet von Sachstandsanfragen einzelner Anleger Abstand zu nehmen.
Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, kann derzeit noch nicht seriös beurteilt werden, voraussichtlich dürfte die Insolvenzquote jedoch, wie andere vergleichbare Insolvenzfälle zeigen, recht gering ausfallen.

Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die einen Großteil ihres Schadens kompensiert haben wollen, auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Der BSZ® e.V., dem es als erstem Anlegerschutzverein überhaupt gelang, den wahren Verantwortlichen ausfindig zu machen (berücksichtigen Sie dazu den letzten Beitrag des BSZ® e.V.), wird in den nächsten Wochen für seine Mitglieder auch die ersten Schadensersatzklagen durch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte vorbereiten lassen.

Um hier Kosten zu reduzieren, ist, wenn möglich, die Bildung subjektiver Klagehäufungen, sog. „Sammelklagen“, vorgesehen. Da der Verantwortliche auf großem Fuß lebt (großer Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen, Luxusuhrensammlung, etc.), besteht die reelle Chance, den Schaden auf diesem Wege auch wirklich zu kompensieren.

Inzwischen stellt sich auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in dem Skandalfall genügend unternommen hat, um die Pleite abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2003 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die Verantwortlichen, leider scheinen die Ermittlungen noch nicht richtig gefruchtet zu haben.

Der BSZ® e.V. ist der Ansicht, dass das Konstrukt „Strohfrau“ Cmok und wirklicher Hintermann auch der Staatsanwaltschaft hätte auffallen müssen, und dass hier durchaus noch mehr von der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Skandals hätte unternommen werden müssen.

Dem BSZ® e.V. ist auch bekannt, dass mittlerweile die ersten Dienstaufsichtsbeschwerden von Anlegern gegen den ermittelnden Staatsanwalt erhoben werden.
Insofern wird auch sehr genau zu prüfen sein, ob hier eventuell eine mögliche Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommt und die Anleger eventuell auf diesem Wege ihren Schaden kompensieren können.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Securenta AG – Frist zur Forderungsanmeldung endet am 20.09.2007

Das Amtsgericht Göttingen hat am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und Herrn Steuerberater Peter Knöpfel (Göttingen/Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestimmt.

Der vorgesehene Zeitplan für die nächsten Termine im Insolvenzverfahren ist straffer als von vielen erwartet. Die erste Gläubigerversammlung, in der auch die Bestätigung des Insolvenzverwalters und die Wahl des Gläubigerausschusses auf der Tagesordnung stehen, findet bereits am 26.09.2007 statt. Nach dem bisherigen Stand der Dinge soll die Versammlung im Saal B 25 des Amtsgerichts Göttingen abgehalten werden.

Die Frist zur Forderungsanmeldung endet einige Tage vorher am 20.09.2007. Betroffene Anleger sind gehalten, ihre Forderung innerhalb dieser Frist schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung sind dabei der Grund und die Höhe der Forderung anzugeben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

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Argentinien-Anleihen, Bundesverfassungsgericht: Es liegt kein Staatsnotstand vor

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass der Staatsnotstand Argentinien keine Begründung dafür liefert, die Auszahlung der Anleihen zu verweigern.

In einer am Donnerstag letzter Woche vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung ist der sog. „Staatsnotstand“ kein Argument, um die Auszahlung der fälligen Anleihen an deutsche Anleihegläubiger zu verweigern.

Argentinien wertete im Jahr 2002 seine Währung wegen einer Wirtschaftskrise ab und verweigerte die Auszahlung der bereits fälligen Anleihen. Der Staat erklärte sich für zahlungsunfähig und berief sich auf den sog. „Staatsnotstand“. Diese Begründung ließ das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht gelten.

Nach einem Bericht der FAZ vom 05.07.2007 können die Anleger jetzt damit rechnen, dass das Amtsgericht Frankfurt Argentinien zur Zahlung verpflichtet, da die Klagen, die in Frankfurt anhängig gemacht wurden, an sich zulässig und begründet sind.

Problematisch war in der Vergangenheit immer die Vollstreckung, da Argentinien eine Zahlung ablehnte und z.B. bei Botschaften des argentinischen Staates aufgrund der Immunität nicht vollstreckt werden konnte. Findige Anleger hatten daher unter anderem auf Messen versucht, bei errichteten Ständen des argentinischen Staates zu vollstrecken.

Der BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, dessen Kanzlei Dr. Rohde & Späth vor dem Landgericht Frankfurt einen Anleger in Argentinien-Anleihen mit einem Streitwert von 76.000,- € vertritt: „Der Druck auf den argentinischen Staat, die Anleihen auszubezahlen, dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ansteigen, denn Argentinien will schließlich auch in Zukunft auf den internationalen Wertpapiermärkten Anleihen platzieren“.

Auch sollte grundsätzlich eine Haftung des Beraters oder Vermittlers der Argentinien-Anleihen überprüft werden, in der Vergangenheit hatten Gerichte teilweise auch Banken wegen Falschberatung deren Vermittler zum Schadensersatz verurteilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Argentinien-Anleihe" anschließen.

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Donnerstag, Juli 05, 2007

Landgericht München I, VIP Urteile

Das Landgericht München I hat einer Klage gegen die Commerzbank stattgegeben, nachdem es zuvor am 20.04.2007 mit zwei Urteilen Klagen von VIP 3 und 4 Anlegern, die nicht von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf vertreten wurden, abgewiesen hatte. Keine der abweisenden Entscheidungen, gibt der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte Veranlassung, ihren Mandanten von einer Inanspruchnahme der Commerzbank und anderer Berater abzuraten. Im Gegenteil:

Mit zum Teil wortgleicher Begründung beanstandet das Landgericht u. a. das Fehlen von Beweisantritten für behauptete mündliche Äußerungen von Mitarbeitern der Commerzbank. Daraus darf man folgern, dass es den Inhalt der Äußerungen, wären sie bewiesen worden, für ausreichend erheblich für eine Verurteilung der Bank angesehen hätte. Die Klageabweisung erfolgte also nicht wegen für alle VIP Fälle geltender Umstände, sondern auf Grund fallbezogener, nicht verallgemeinerungsfähiger Besonderheiten.

Das Landgericht hat auch gesehen, dass das Unterbleiben der Aufklärung über die Provision, die die Bank erhielt, Schadensersatzansprüche auslöst. Es meint aber, dass sei bei VIP Fonds nicht der Fall, weil sie nicht als Wertpapier eingestuft werden könnten. Die Wertpapiereigenschaft ist aber gerade keine Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2000 entschieden und in seinem jüngsten Urteil konkret im Zusammenhang mit Fonds noch einmal klargestellt hat. Für Schadensersatzansprüche in den VIP Fällen bedarf es nicht der Anwendbarkeit des Wertpapierhandelsgesetzes. Das hätte das Landgericht erkennen müssen.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte darf sich durch diese handwerklich wenig überzeugenden Urteile in ihrer Vorgehensweise in VIP Fällen eher bestätigt fühlen, zumal angesichts des Erfolges des anderen VIP Geschädigten vor dem nämlichen Landgericht München I:

Wir raten unseren Mandanten aufgrund unserer Prozesserfahrung grundsätzlich zu einem Vorgehen, das die Verfügbarkeit von Beweismitteln sichert. Unsere Klienten wären nicht mangels Beweismitteln abgewiesen worden. Das obsiegende Urteil belegt den Erfolg einer an dieser auf den konkreten Einzelfall ausgerichteten Vorgehensweise.

Allgemein und auch in VIP - Fällen, in denen die Urkundenlage abweichend von dem gewonnenen Verfahren nicht schon allein für den Prozesserfolg ausreicht, beurteilen wir die Erfolgsaussichten weiterhin positiv. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte begleitet die Kick - Back Rechtsprechung seit mehr als 10 Jahren in praktischer Anwendung. Wir stellen dieses Thema, dem nicht nur in Fonds - Fällen häufig ausschlaggebende Bedeutung zukommt, in den Vordergrund unserer von dieser Erfahrung geprägten Argumentation. Das ist zwar keine Garantie für fehlerfreie Rechtsanwendung durch das Gericht, hilft aber, sie zu verhindern. Die Begründung der Münchner Richter vom 20.04.2007 ähnelt sehr der Vortragsweise der Commerzbank, wie sie aus VIP Verfahren bekannt geworden ist, und hinterläßt den Eindruck von "Leichtgläubigkeit", wie gerade Richter sie gelegentlich geschädigten Kapitalanlegern verübeln.

Soweit, zu behaupten, dass wir das Gericht vor dieser nur einer der Prozessparteien nützlichen Oberflächlichkeit mit Gewissheit hätten bewahren können, möchten wir nicht gehen. Der Fehler, der dem Landgericht bei der Rechtsanwendung unterlaufen ist, bestätigt uns aber in der Einschätzung, dass die Vorgehensweise, zu der wir unseren Klienten (nicht nur) in VIP Fällen geraten haben und raten, die richtige ist.

Insoweit könnte den Urteilen vom 20.04.2007 sogar noch unterstützend zu entnehmen sein, dass, von der Fehleinschätzung hinsichtlich des WpHG abgesehen, gegen die Anwendbarkeit der Kick - Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in den VIP Fällen keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Das wäre eine erfreuliche Nachricht für die vielen Anleger, die bisher noch nichts unternommen haben, um ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Denn begründete Aussicht auf Schadensersatz besteht nicht nur in Einzelfällen, sondern, soweit die Aufklärung über die an die Commerzbank oder einen anderen Berater geflossenen Provisionen unterblieben ist, in den VIP 3 und 4 Fällen allgemein.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.

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Dienstag, Juli 03, 2007

KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln!

Derzeit häufen sich beim BSZ® e.V. die Anfragen verunsicherter Anleger, die nicht wissen, wie es um ihre Kapitalanlage bestellt ist. Sie haben sich in den 90 ´er Jahren als atypisch stille Gesellschafter an der KS Index Immofonds GbR Konstanz beteiligt und – wie vorgesehen – zum Vertragsende gekündigt. Meistens bekamen die Anleger dann ein Bestätigungsschreiben, dass die Auszahlung des Guthabens voraussichtlich ein Jahr nach der Kündigung erfolgen wird.

Entsetzen löste bei vielen Anlegern, die bereits gekündigt haben, die von der Gesellschaft vorgelegte Abrechnung über das Auszahlungsguthaben aus: dies wies meist nur einen Bruchteil von dem aus, was sie über viele Jahre an die KS Index Immofonds GbR überwiesen hatten. Jetzt, nachdem die Auszahlung in einigen Fällen bereits seit eineinhalb Jahren überfällig ist, wird es höchste Zeit zu handeln!

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Anleger, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich nicht länger von fadenscheinigen Schreiben der Gesellschaft hinhalten lassen und aktiv werden. Nach unserer Ansicht sind die von der Gesellschaft vorgelegten Abrechnungen nicht haltbar, da sie völlig intransparent sind. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Anlegern die Anlage als zur Altersvorsorge oder Vermögensbildung geeignet empfohlen wurde. In diesen Fällen könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da diese Ansprüche allerdings einer kürzeren Verjährung unterliegen ist zu empfehlen, die Sach- und Rechtslage von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, bevor Rechtsnachteile eintreten“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.

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Montag, Juli 02, 2007

VG VermögensGarant AG: Prospekthaftungsurteil erstritten.

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Prospekthaftungsurteil gegen ehemaligen Vorstand Thomas Dehne. Eine Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte eine Inhaberteilschuldverschreibung (VG VermögensGarant IV) der VG Vermögensgarant AG gezeichnet. In den Prospekten warb die VG VermögensGarant AG mit einer Kapitalabsicherung von 100 % des Nennwertes zum Laufzeitende durch eine Depotbank (Rating Moody´s Aa 3).

Als Depotbank wurde im Verkaufsprospekt die Credit Suisse Private Banking genannt. Tatsächlich kam eine derartige Anlage bei der Credit Suisse nicht wie prospektiert zur Durchführung. Der damalige Vorstand der VG VermögensGarant AG Herr Dehne musste sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass von Seiten der VG VermögensGarant AG nicht weiter mit der Credit Suisse geworben wird.

Dennoch wurde der Klägerin kein entsprechend korrigierter Verkaufsprospekt vorgelegt. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrete Anlegerin machte demgemäß Ansprüche aus Prospekthaftung geltend. Der damalige Vorstand der Beklagten Herr Thomas Dehne wurde nunmehr vom Landgericht München I (Az.: 30 O 12855/06) verurteilt der Klägerin Schadensersatz in Höhe ihres Investitionsbetrages zu leisten.

Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen aus, der mögliche Ausfall der Credit Suisse als Depotbank hätte zu einer Prospektaktualisierung führen müssen. Alternativ hätte es anderer Maßnahmen bedurft, um sicherzustellen, dass sich Anleger nicht auf Grund eines inhaltlich veralteten Prospekts zu einer Anlage bei der VG VermögensGatant AG entschieden. Eine Veröffentlichung bzw. die Schaltung einer Anzeige im Bundesanzeiger reiche hierfür nicht aus, so dass Gericht weiter.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der die Anlegerin vor dem Landgericht München I für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat, rät allen Anlegern die in Inhaberteilschuldverschreibungen der VGVermögensgarant AG investiert haben, Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung, aber auch wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Dies auch deshalb, weil sich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VG VermögensGarant AG noch in die Länge zieht und dessen Ende genauso wenig absehbar ist wie die Höhe der letztlich dem Anleger zufließenden Quote.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vermögens Garant AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juni 29, 2007

Sensation: BSZ® e.V. enttarnt „Super-Hintermann“ der First Real Estate GmbH!!

Großer Erfolg für den BSZ® e.V.: Der Hintermann der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ist ausgemacht! Erste Klagen in Vorbereitung! Anleger sollten Strafantrag stellen!

Dieburg, 29.06.2007: Das Täuschen, Tricksen und Tarnen hat ein Ende! Im Zusammenhang mit der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH gelingt dem BSZ® e.V. ein besonderer Erfolg, eine richtige kleine Sensation: Der Hintermann von FRE ist nun eindeutig identifiziert. Was seit Monaten bereits vom BSZ® e.V. vermutet wird, ist nun Gewissheit: Anna Cmok ist nicht die wahre Veranwortliche bzw. „Geschäftsführerin" der First Real Estate, sondern nur eine mutmaßliche „Strohfrau". Der wahre Drahtzieher hielt sich bewusst im Hintergrund, um möglichen Schadensersatzansprüchen nicht ausgesetzt zu sein!

Dem BSZ® e.V. liegen nun zwei unabhängige Zeugenaussagen vor, in dem die Zeugen folgendes aussagen:Frau Cmok sei eigentlich so gut wie nie in der Firma gewesen, es sei allgemein bekannt gewesen, dass der wirkliche „Chef" bei First Real Estate ein ganz anderer gewesen sei, dieser habe alle Anweisungen gegeben und sei der wirkliche Verantwortliche gewesen. Er sei auch derjenige gewesen, der entschieden habe, welche Immobilien gekauft werden sollen.

Die zweite der beiden Zeugenaussagen finden wir so bemerkenswert, dass wir Sie Ihnen gerne im Original-Wortlaut wiedergeben wollen, wir bitten Sie jedoch für Folgendes um Verständnis: Wir werden den Namen des Zeugen nicht nennen, es handelt sich im Fall FRE voraussichtlich um einen Fall von Kapitalanlagebetrug, bei dem hohe kriminelle Energie im Spiel war. Fälle von Einschüchterung oder Bedrohung von Zeugen haben wir selber schon erlebt, aus diesem Grunde wollen wir unseren Hauptzeugen schützen.

Wir bitten Sie auch um Verständnis dafür, dass wir auch den Namen des Hintermanns, der dem BSZ® e.V. selbstverständlich bekannt ist, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht preisgeben werden.

Hier nun die Zeugenaussage, die uns in Form einer eidesstattlichen Versicherung vorliegt:„Ich war in der Zeit von .... bis einschließlich ... 2006 als Mitarbeiter bei First Real Estate beschäftigt. Ich war mit verschiedenen Verwaltungsaufgaben betraut und habe auch manchmal Mietangelegenheiten verwaltungsmäßig bearbeitet.In dieser Zeit ist offiziell Frau Cmok Geschäftsführerin der FRE gewesen. Ich kann bestätigen, dass diese allerdings fast nie im Büro anwesend war, sondern allenfalls ab und zu kurz im Büro erschien. Meistens sah es so aus, als käme sie gerade vom Shopping. Sie besuchte dann meist Herrn ... , der meiner Auffassung nach der eigentliche, also faktische Geschäftsführer der FRE war.Für uns Angestellte sah es immer so aus, als sei alleiniger Entscheidungsträger bei FRE Herr .... Dieser hatte in den Räumen der FRE ein großes Büro und war sehr häufig anwesend.

Letztlich ist jedenfalls Herr ... der Entscheidungsträger gewesen. Dies hat man z.B. daran gemerkt, dass Frau ... alles mit ihm besprochen hat und teilweise eben auch erklärt hat, dass sie zunächst mit dem Chef Herrn ... sprechen müsse, wenn es um die Beantwortung irgendwelcher Fragen ging.

Herr ... muss über einen riesigen Autofuhrpark verfügen. In der Firma ist immer im Gespräch gewesen, dass Herr ... über einen Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen verfüge. Einen Bentley, einen Audi A 8 und einen Mercedes S-Klasse, alle mit Sonderausstattungen ausgerüstet, habe ich selber gesehen. Auch sind die Büros der FRE fürstlich ausgestattet gewesen, und zwar insbesondere das Büro des Herrn ...

Aus meiner Zeit bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH kann ich jedenfalls bestätigen, dass Herr ... der eigentliche Entscheidungsträger bei der FRE war, Frau Cmok nahezu nie anwesend war und Frau ... als Assistentin des Herrn ... aufgetreten ist und immer wieder erklärt hat, sie müsse zunächst den Chef Herrn ... fragen.!

........., den 21.06.2007 Unterschrift

Es gibt auch noch weitere Anhaltspunkte, die diese Zeugenaussagen bestätigen, z.B. war unser Mister X bei FRE auch offiziell als Mitarbeiter tätig, allerdings nicht als Geschäftsführer, sondern nur als Angestellter, wie dem BSZ® e.V. vorliegende Visitenkarten belegen.Nach einem beim BSZ® e.V. eingegangen anonymen Brief wurde diese Konstruktion unter anderem auch deshalb gewählt, weil unser Mann einschlägig vorbestraft sein soll. Auch diesen Vorwürfen werden wir nachgehen.

Wir halten sogar noch ein weiteres Beweismittel in unseren Händen, das eindeutig belegt, dass unser Mann der wirkliche Drahtzieher ist, nämlich seine eigene Aussage!Er hat selber einmal in einem Schreiben zugegeben, dass er der Verantwortliche der First Real Estate ist! Das haben wir schriftlich!

Wir fassen zusammen: Offiziell war Frau Cmok als „Geschäftsführerin" bei FRE tätig, diese war nach Angaben von zwei Zeugen jedoch fast nie in der Firma anwesend - es handelte sich daher voraussichtlich nur um eine sog. „Strohfrau".Der wirkliche Verantwortliche, für dessen Existenz wir mehrere Beweismittel haben, hielt sich im Hintergrund. Er war immer in der Firma anwesend, entschied alles, kontrollierte alles - er ist daher der wirkliche "Chef" und „Super-Hintermann".

Warum er sich im Hintergrund gehalten hat, dafür kann es eigentlich nur einen vernünftigen Grund geben: Den Verantwortlichen bei FRE war von vorneherein bewusst, dass bei First Real Estate etwas „megafaul" war, eventuell war von vorneherein klar, dass FRE eine „Pleitefirma" werden würde. Aus diesem Grunde wollte man den wahren Verantwortlichen von vorneherein aus der Schusslinie halten, um bei Problemen die „Strohfrau" Cmok vorschieben zu können. Der wahre Drahtzieher könnte so unerkannt entkommen!

Allein dieses Konstrukt, auf der einen Seite die Installation der mutmaßlichen „Strohfrau" Cmok, auf der anderen Seite der wirkliche „Chef", der sich im Hintergrund hielt, erfüllt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Anwälte schon den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gem. § 264 a StGB.

Die Anleger haben selbstverständlich im Rahmen ihrer Beteiligung das Recht, über sämtliche für die Anlageentscheidung erheblichen Umstände aufgeklärt zu werden. Dazu gehört auf jeden Fall auch die Angabe des richtigen Geschäftsführers, Chefs bzw. Initiators des Modells. Die Anleger wurden aber in dem Prospekt weder darüber aufgeklärt, wer der wirkliche „Drahtzieher" ist, noch darüber, dass die offizielle Geschäftsführerin nur eine „Strohfrau" war. Hätten die Anleger dies gewusst, so hätten sie sich selbstverständlich nie an der Anlage First Real Estate beteiligt! Wir raten daher allen betroffenen Anlegern nochmals ausdrücklich dazu, Strafantrag gegen alle in Betracht kommenden Personen der First Real Estate Grundbesitz GmbH zu stellen, um die Ermittlungen zu forcieren.

Wir wollen die zahlreichen Geschädigten daher auch nicht länger warten lassen, sondern werden in der nächsten Zeit die ersten Klagen gegen den „Hauptverantwortlichen" bei FRE einreichen. Wir haben seinen Namen und seinen Wohnort, er wohnt in einer schönen luxuriösen Villa in Westdeutschland.Da er auf großem Fuß lebt, sind bei ihm die Chancen für die Anleger vorhanden, dass die Schadensersatzansprüche auch wirklich realisiert werden können.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Care Life – Das Vertrauen der Anleger in ihre Anlagevermittler findet nun sein Ende!

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hielt am 27.06.2007 zu dem Anlagebetrug der Care Life Gruppe eine Informationsveranstaltung in Würzburg ab, zu der eine Vielzahl von betroffenen Anlegern erschien. Anlass dieser Veranstaltung waren unter anderem Rundschreiben von Anlageberatern an ihre Kunden mit bedenklichem Inhalt.

Die Anleger wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und die Beantwortung der Zeugenbefragungsbögen der Staatsanwaltschaft gemeinsam abzustimmen. Ziel der Schreiben war es somit, eine Aufklärung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sowie die Geltendmachung von Ansprüchen zu Lasten der Anlagevermittler zu vermeiden.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verurteilt diese Vorgehensweise. Die Anlageberater sind im vorliegenden Fall regelmäßig nicht Opfer, sondern selbst Täter. Die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist eine unsinnige Mandatsbeschränkung, durch welche die Rechte der Anleger nicht gewahrt werden. Durch die Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen wird zudem regelmäßig der Straftatbestand der Strafvereitlung erfüllt, für dessen Verwirklichung sich Anlageberater Anlegern als Werkzeug bedienen.

Während der Informationsveranstaltung stellte sich heraus, dass unter dem Auditorium auch Anlageberater, welche Beteiligungen an der Care Life Gruppe vertrieben, vertreten waren. Die betroffenen Anleger reagierten auf dessen Anwesenheit - verständlicherweise - durchweg ungehalten. Dies verwundert nicht, da diese weiterhin die Taktik verfolgten, durch gezielte Einwürfe Anleger dazu zu verleiten, sich weiterhin passiv zu verhalten.

Dagegen gab es auf die Frage, ob die Vermittler gewillt seien, ihren Teil dazu beizutragen, die Anleger schadlos zu halten, nur Schweigen. Auch die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung konnte nicht beantwortet werden.

„Entscheidend ist, dass Anleger der Care Life Gruppe ihren Anlageberater nicht mehr blind folgen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, “damit steht einer vollumfänglichen Wahrung ihrer Rechte nichts mehr im Wege. Betroffene Anleger sollten sich an eine unabhängige und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, die ohne Einschränkungen ihre Interessen vertritt.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Juni 25, 2007

Langfristige Beteiligungen: Vorzeitigen Ausstieg prüfen!

Zahlreiche Insolvenzen bei Anlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes zeigen, dass Langfrist- Investments mit zahlreichen Risiken behaftet sind. „Unter Umständen können besorgte Anleger vorzeitig aus der Beteiligung „aussteigen“, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Späth.

In den letzten Monaten kam es zu zahlreichen Pleiten von Kapitalanlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes mit etlichen tausend Geschädigten. Spektakuläre Insolvenzen wie die der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West (ca. 27.000 Geschädigte), First Real Estate (ca. 8.000 Opfer) oder aktuell der größte Finanzskandal der Deutschen Nachkriegsgeschichte, der Zusammenbruch der „Göttinger Gruppe“ (ca. 100.000 Geschädigte), verdeutlichen vielen Anlegern, dass es sich bei solchen Anlagen, bei denen ihr Kapital langfristig gebunden ist, nicht immer um sichere Anlagen handelt, bei denen sie sich entspannt zurück lehnen können und „nichts passieren“ kann, sondern vielen dämmert langsam und mit der Zeit, zum Beispiel durch negative Presseberichte, dass auch die Anlage, an der sie sich beteiligt haben, am Ende der Laufzeit in einigen Jahren nichts mehr wert sein könnte und sie vielleicht einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals ins Auge sehen müssten.

Vor allem bei der Anlage in Inhaberschuldverschreibungen oder atypisch stillen Beteiligungen haben Anleger es oftmals mit äußerst unseriösen Anbietern zu tun, viele von ihnen fragen sich, ob eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung nun unmöglich ist?

Dass es dies keinesfalls ist, zeigt ein aktueller Fall, bei dem vor dem Landgericht Hamburg von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte die 100%ige sofortige Rückzahlung einer eigentlich noch bis Ende 2010 laufenden Inhaberschuldverschreibung erreicht werden konnte.

In diesem Fall, in dem von mehreren Seiten die Befürchtung ausgesprochen wurde, dass die Anleihen am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden könnten, wurde eine Kündigung unter anderem mit der negativen Presseberichterstattung in den Medien, der schwierigen wirtschaftlichen Lage, etc., begründet.

Nachdem schließlich Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben werden musste, ließ das Landgericht erkennen, dass es die Klage der Anleger für begründet halten würde. Daraufhin verpflichtete sich die Anlagefirma in einem Vergleich zur Rückzahlung der Anleihe zu 100 %.

„Respekt, dieser Fall, der von den BSZ®-Kollegen aus München betreut wurde, ist durchaus als richtungsweisend für die betroffenen Anleger zu bezeichnen, denn unter bestimmten Voraussetzungen steht somit auch anderen Anlegern einer noch laufenden Anlage wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen etc. die Möglichkeit offen, vorzeitig aus der Anlage „auszusteigen“, so der Berliner BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Partner bei Dr. Rohde & Späth.

Lediglich um einen schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten, wurde schließlich zwischen den Parteien vereinbart, dass nur 90 % des eingesetzten Kapitals zurück zu zahlen seien, sofern die Zahlung binnen weniger Wochen erfolgt.

„Dies ist vielen Betroffenen mit Sicherheit immer noch lieber als einige Jahre des sorgenvollen Wartens mit vielen schlaflosen Nächten, um dann am Ende vielleicht doch mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass man kompletten Schiffbruch mit der Anlage erlitten hat,“ so Späth weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V.- Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft umfasst Folgendes:

Die genaue Prüfung der bereits eingegangen Beteiligung des Anlegers, Einschätzung des Chancen- und Risiko-Profils der langlaufenden Anlage (es werden somit also ausdrücklich keine Beteiligungen überprüft, die der Anleger eventuell erst noch eingehen will und ggf. nur überprüfen will, ob er sich an der Anlage risikolos beteiligen kann)
Kontrolle negativer Presseberichte
Prüfung hinsichtlich von Ansatzpunkten für eine mögliche Kündigung
Einschätzung des Chancen-/Risikoprofils für eine mögliche Klage oder Vergleichsverhandlungen
Im Zweifelsfall: Dahingehender Ratschlag, dass Chance und Risiko für Kündigung/Klage/Vergleichsverhandlungen in einem Missverhältnis stehen und es für den Anleger besser ist, die Beteiligung nicht zu verlassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt