Verjährungsprobleme bei der Prospekthaftung allerdings weiterhin ungelöst.
Auf der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4, an der schätzungsweise 500 bis 600 Kommanditisten teilnahmen, warb die Geschäftsführung um das Vertrauen der Anleger.
Dabei wies der neue Geschäftsführer, Herr Dirk Specht, darauf hin, dass die jetzige Mannschaft völlig unabhängig von dem nach wie vor in Untersuchungshaft sitzenden Initiator Schmid sei. Die aktuelle Führung sei zudem bestrebt, die initiierten Filmprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Er räumte allerdings auch ein, dass es aus den Filmproduktionen bislang erst Rückflüsse in Höhe von 350.000 € gab, was angesichts der insgesamt investierten Summen von über 300 Mio. € ein äußerst geringer Betrag ist. Die Geschäftsführung kündigte nach kritischen Anmerkungen von Anlegern weiter an, durch eine verbesserte Kommunikation und Information für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit insbesondere bei den Prognosezahlen und bei dem Abfindungsangebot zu sorgen.
Der steuerliche Berater der Gesellschaft skizzierte den aktuellen Stand der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Er rechnet mit einer Verfahrensdauer von 3 bis 5 Jahren. Er wies auch darauf hin, dass es zu den bei den VIP Medienfonds 3 und 4 angewendeten Strukturen noch keine verbindliche Rechtsprechung gibt, weshalb damit zu rechnen sei, dass die Sache erst beim Bundesfinanzhof entschieden werde. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der immer wieder zu hörenden Argumentation, dass diese Struktur seit vielen Jahren üblich und steuerrechtlich allgemein anerkannt sei. Trotz des von der Gesellschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens des anerkannten Steuerrechtsexperten Prof. Söffing, auf das sich die VIP Geschäftsführung stützt, ist der Ausgang des steuerrechtlichen Streits mit der Finanzverwaltung nach wie vor ungewiss.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden langen Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens stehen die Kommanditisten vor dem Problem, dass eventuelle Prospekthaftungsansprüche gegen die HypoVereinsbank bis zur endgültigen Klärung des steuerrechtlichen Streits verjährt sind. Hier hat die Geschäftsführung zwar angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Bank auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Anlegern verzichtet. Ob ein derartiger Einsatz Aussicht auf Erfolg hat, muss angesichts der bisher ablehnenden Haltung der HVB aber bezweifelt werden. Deshalb wurde auf der Versammlung auch deutlich gemacht, dass sich jeder Anleger um das Verjährungsthema selber kümmern muss.
Laut Prospekt verjähren Schadensersatzansprüche wegen versehentlich unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben ein Jahr nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Beitritt zum VIP Medienfonds 4. Da die Beitritte von April bis Dezember 2004 erfolgten, verjähren derartige Ansprüche also spätestens im Laufe dieses Jahres.
Am Ende der lebhaften, teilweise turbulenten Veranstaltung hatten wir den Eindruck, dass die meisten Gesellschafter der neuen Führung die Chance geben wollen, die Geschäfte weiter zu führen. Die Geschäftsführung muss nun zeigen, dass die Ankündigungen zu verbesserter Information und Transparenz auch tatsächlich umgesetzt werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) vertreten.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Auf der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4, an der schätzungsweise 500 bis 600 Kommanditisten teilnahmen, warb die Geschäftsführung um das Vertrauen der Anleger.
Dabei wies der neue Geschäftsführer, Herr Dirk Specht, darauf hin, dass die jetzige Mannschaft völlig unabhängig von dem nach wie vor in Untersuchungshaft sitzenden Initiator Schmid sei. Die aktuelle Führung sei zudem bestrebt, die initiierten Filmprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Er räumte allerdings auch ein, dass es aus den Filmproduktionen bislang erst Rückflüsse in Höhe von 350.000 € gab, was angesichts der insgesamt investierten Summen von über 300 Mio. € ein äußerst geringer Betrag ist. Die Geschäftsführung kündigte nach kritischen Anmerkungen von Anlegern weiter an, durch eine verbesserte Kommunikation und Information für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit insbesondere bei den Prognosezahlen und bei dem Abfindungsangebot zu sorgen.
Der steuerliche Berater der Gesellschaft skizzierte den aktuellen Stand der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Er rechnet mit einer Verfahrensdauer von 3 bis 5 Jahren. Er wies auch darauf hin, dass es zu den bei den VIP Medienfonds 3 und 4 angewendeten Strukturen noch keine verbindliche Rechtsprechung gibt, weshalb damit zu rechnen sei, dass die Sache erst beim Bundesfinanzhof entschieden werde. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der immer wieder zu hörenden Argumentation, dass diese Struktur seit vielen Jahren üblich und steuerrechtlich allgemein anerkannt sei. Trotz des von der Gesellschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens des anerkannten Steuerrechtsexperten Prof. Söffing, auf das sich die VIP Geschäftsführung stützt, ist der Ausgang des steuerrechtlichen Streits mit der Finanzverwaltung nach wie vor ungewiss.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden langen Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens stehen die Kommanditisten vor dem Problem, dass eventuelle Prospekthaftungsansprüche gegen die HypoVereinsbank bis zur endgültigen Klärung des steuerrechtlichen Streits verjährt sind. Hier hat die Geschäftsführung zwar angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Bank auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Anlegern verzichtet. Ob ein derartiger Einsatz Aussicht auf Erfolg hat, muss angesichts der bisher ablehnenden Haltung der HVB aber bezweifelt werden. Deshalb wurde auf der Versammlung auch deutlich gemacht, dass sich jeder Anleger um das Verjährungsthema selber kümmern muss.
Laut Prospekt verjähren Schadensersatzansprüche wegen versehentlich unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben ein Jahr nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Beitritt zum VIP Medienfonds 4. Da die Beitritte von April bis Dezember 2004 erfolgten, verjähren derartige Ansprüche also spätestens im Laufe dieses Jahres.
Am Ende der lebhaften, teilweise turbulenten Veranstaltung hatten wir den Eindruck, dass die meisten Gesellschafter der neuen Führung die Chance geben wollen, die Geschäfte weiter zu führen. Die Geschäftsführung muss nun zeigen, dass die Ankündigungen zu verbesserter Information und Transparenz auch tatsächlich umgesetzt werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) vertreten.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.