Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage gegen ehemalige Geschäftsführer von Heinen & Biege im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sog. „Schrottimmobilien“. Fünf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen im Skandal um die Finanzierung von so genannten Schrottimmobilien durch die Badenia-Bausparkasse unter Einschaltung der Vermittlungsgesellschaft Heinen & Biegen, gibt es nun die erste Anklageschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft Dormund. Den ehemaligen Geschäftsführern der Vermittlungsgesellschaft H&B wird Betrug zu Lasten hunderter von Anlegern vorgeworfen.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.
In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen seien.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H&B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis für den Käufer nicht erkennbar auch diverse Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.
Insgesamt wurden seitens der H&B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als 340 Millionen verlaufen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von Schrottimmobilien vertritt, rät Käufern von Schrottimmobilien, ihre Ansprüche gegen Vermittler und finanzierende Banken prüfen zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.
In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen seien.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H&B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis für den Käufer nicht erkennbar auch diverse Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.
Insgesamt wurden seitens der H&B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als 340 Millionen verlaufen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von Schrottimmobilien vertritt, rät Käufern von Schrottimmobilien, ihre Ansprüche gegen Vermittler und finanzierende Banken prüfen zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.