Aktuell haben wieder viele Bürger Geld über
Finanzdienstleister investiert, welche den Eindruck erweckt haben, sie
verfügten über eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, ohne dass
dies jedoch den Tatsachen entsprach.
Wer Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz
der entsprechenden Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein,
führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor
sie Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen
Genehmigung schlau machen.
Aktuell warnt zum
Beispiel die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein vor https://solu-trade(dot)com.
„Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf
hin, dass die Betreiber der Website https://solu-trade(dot)com über keine
spezialgesetzliche Bewilligung der FMA verfügen und keine spezialgesetzlich
bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Die FMA rät
dringend davon ab, Investitionen über die Website https://solu-trade(dot)com zu
tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu
überweisen.“
Auch nach Meldung der Finantsinspektsioon besitzt solutrade.com
keine eine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
in Estland und darf daher keine Wertpapierdienstleistungen in Estland
erbringen.
Es reicht nicht aus die schönen Texte auf den Internetseiten
der Anbieter zur Grundlage seiner Anlageentscheidung zu machen, sondern eigene
Recherchen, möglichst auch solche außerhalb des Internets, anzustellen. Informationen
über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also
keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen
Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu
treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive
ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder
der Rat richtig ist. Auf eigenen Recherchen
über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher
niemals verzichtet werden.
In nicht wenig Fällen wird Anlegern durch viele positive
Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel
sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.
Wer zum Beispiel
„Investfinans AB“ googelt,
wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet.
Natürlich alles positive Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte
sind neueren Datums. Es wird auch ausführlich über einen angeblich
bevorstehenden Börsengang berichtet.
Bei der Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden ist
nun nach einer Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
(FMA) vom 21.02.2019 vor der Fa. Investfinans AB, und einer Warnung der
Zeitschrift Test, der „Super-GAU“ für die Anleger eingetreten.
Die Svenska Handelsbanken in Schweden, bei der die
Anlegergelder von Investfinans einbezahlt wurden, hat, wie ein ESK
Vertrauensanwalt aus sicherer Quelle informiert wurde, inzwischen das Konto von
Investfinans AB wegen Betrugs- und Geldwäscheverdachts eingefroren.
Anleger wurden sogar mit einer angeblichen
„Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im
Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon
gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer
renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche
Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei vermutlich
nicht, es handelte sich vermutlich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine
sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach
Schweden zu bewegen.
Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine
Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungssystems erhalten haben. Diese
sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System
abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne
Einlagensicherung da. Darüber hinaus besitzt Investfinans AB keine
Erlaubnis der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde.
Die Anlegergelder sind damit leider in allerhöchster Gefahr,
es besteht die konkrete Gefahr, dass die Täter schon einen Teil der
überwiesenen Anlegergelder weiter überwiesen haben in andere Länder und diese
damit bereits verschwunden sind.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
empfiehlt dringend, Finanzgeschäfte ausschließlich nur durch Unternehmen ausführen zu lassen,
die von den zuständigen Aufsichtsbehörden auch tatsächlich zugelassen sind.
Sein Geld
gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen des
Finanzmarktes zu tappen, ist nicht ganz einfach.
Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren
Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen
Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte
natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen
Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach-
und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein
Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung