Montag, April 01, 2019

Finanzgeschäfte nur durch Unternehmen ausführen lassen, die von den Aufsichtsbehörden zugelassen sind.

Aktuell haben wieder viele Bürger Geld über Finanzdienstleister investiert, welche den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, ohne dass dies jedoch den Tatsachen entsprach.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen Genehmigung schlau machen.

Aktuell warnt zum Beispiel die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein vor https://solu-trade(dot)com.

„Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Betreiber der Website https://solu-trade(dot)com über keine spezialgesetzliche Bewilligung der FMA verfügen und keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website https://solu-trade(dot)com zu tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

Auch nach Meldung der Finantsinspektsioon besitzt solutrade.com keine eine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland und darf daher keine Wertpapierdienstleistungen in Estland erbringen.

Es reicht nicht aus die schönen Texte auf den Internetseiten der Anbieter zur Grundlage seiner Anlageentscheidung zu machen, sondern eigene Recherchen, möglichst auch solche außerhalb des Internets, anzustellen. Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden.

In nicht wenig Fällen wird Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.

Wer zum Beispiel „Investfinans AB“ googelt,

wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte sind neueren Datums. Es wird auch ausführlich über einen angeblich bevorstehenden Börsengang berichtet.

Bei der Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden ist nun nach einer Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 21.02.2019 vor der Fa. Investfinans AB, und einer Warnung der Zeitschrift Test, der „Super-GAU“ für die Anleger eingetreten.

Die Svenska Handelsbanken in Schweden, bei der die Anlegergelder von Investfinans einbezahlt wurden, hat, wie ein ESK Vertrauensanwalt aus sicherer Quelle informiert wurde, inzwischen das Konto von Investfinans AB wegen Betrugs- und Geldwäscheverdachts eingefroren.

Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei vermutlich nicht, es handelte sich vermutlich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen.

Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde.

Die Anlegergelder sind damit leider in allerhöchster Gefahr, es besteht die konkrete Gefahr, dass die Täter schon einen Teil der überwiesenen Anlegergelder weiter überwiesen haben in andere Länder und diese damit bereits verschwunden sind.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung empfiehlt dringend, Finanzgeschäfte ausschließlich  nur durch Unternehmen ausführen zu lassen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden auch tatsächlich  zugelassen sind.

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes zu tappen, ist nicht ganz einfach.

Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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