Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ®
e.V. Anlegerschutzanwalt für mich wichtig?
Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite
mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der
Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche. Nachfolgend versuchen wir Ihnen die erste
Orientierung etwas zu erleichtern.
Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit
Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds,
kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder
freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik
spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich
erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die
Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen
Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden
können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen. Außerdem wird geprüft
ob für Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Streitgenossenschaft
(Sammelklage) gegeben sind.
1. Bin ich falsch
beraten worden?
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die
Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern
Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar
sind.
Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind
hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.
Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein,
wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als
"sicher" empfohlen hat.
Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie
überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die
Bank für die Vermittlung erhalten hat.
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen
als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung
abhängen.
2. Welche
Handlungsoptionen habe ich?
Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer
fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie
auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in
der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw.
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage,
wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen
Fehler im Prospekt.
3. Was kostet eine
Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt
Für die Mitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten der Ersteinschätzung!
4. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt
maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.
5. Wann verjährt mein
Anspruch?
Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der
Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die
Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
Die Verjährung ist im Einzelfall und im Hinblick auf jeden
Pflichtverstoß gesondert zu prüfen. Zu
beachten ist jedoch die Maximalfrist von 10 Jahren: Nach Ablauf von 10 Jahren
ab Zeichnung der Anlage tritt taggenau die endgültige Verjährung ein. Beruft
sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
6. Warum soll ich
nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?
Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen
Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.
Erfreulich vielen Kapitalanlegern
kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das
Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu
können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von
Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ
e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!
7. Plädoyer für
maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den
Kontakt mit hoch spezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
8. Anlageverluste können ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
9, Wollen Sie einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen?
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen
das Risiko ab! Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Sie
haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und
finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
- Für
Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres
Finanzierungsantrag
10. So halten Sie die
Verjährung auf.
Der BSZ e.V. rät allen Anlegern eine mögliche Verjährung
durch rechtzeitigen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle zu
hemmen. Es macht Sinn jetzt umgehend überprüfen zu lassen, ob die Ansprüche zu
verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche
realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Banken und den anderen
Beteiligten nicht gönnen sich in die Verjährung zu retten.
Die Vorteile eines Güteverfahrens sind vor allem:
1. Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt
bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für
mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob
der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2. Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle
Hitzler, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich
geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens
ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt,
wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der
Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite
grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere
Regelung.
3. Vertraulichkeit
Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht
öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die
Öffentlichkeit.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.