Mittwoch, August 22, 2018

P&R Anlage-Skandal: Die Freiheit, sein Geld überall und in jedes Projekt investieren zu können, hat auch ihren Preis.

Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Container, Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik  erfand die Riesterrente. 

So hat zum Beispiel am 24. Juli 2018 das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet.

Die Insolvenzen in der P&R Gruppe können sich zum größten Anlage-Skandal der deutschen Geschichte entwickeln - noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe.

Betroffen sind rund 54.000 Anleger, die zusammen wohl rund 3,5 Milliarden Euro in Container investiert haben.

Die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen ergaben, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“  Eigentlich sollten 1.6 Millionen Container vorhanden sein. Tatsächlich gibt es aber nur 6108.001 Container. Die 50 000 Anleger haben sich also an einem Schneeballsystem beteiligt.

  • Jetzt steht fest, die Anleger von P&R-Container-Investments haben in ein betrügerisches Schneeball-System gezahlt und der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, die Forderungen der Anleger nicht anzuerkennen und kann sogar geleistete Auszahlungen zurückverlangen.

Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden.

Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

  • Das ist nicht der erste große Anlageskandal in Deutschland bei dem so viele Anleger so viel Geld verloren haben und es wird (leider) noch weitere geben.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ e.V. Vorstand.

  • Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:

„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts.

Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende

  • Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Da stellt sich jetzt aktuell bei dem P&R-Skandal doch automatisch die Frage: Wo war da die BaFin und der staatlich finanzierte Anlegerschutz?

  • Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen  als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
  
Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute  zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen,  und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Die massenweise Geldvernichtung  ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen.

Statt das staatliche  Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.

  • Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen.

Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

  • Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. 

Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

Was ist das für ein Staat der ein Finanzsystem schützt – sogar Rettungsschirme aufspannt - welches die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit  der Finanzhaie dient.

Die böse Fratze des Kapitalismus ist anscheinend salonfähig geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung Politik nach der Devise betreibt: „Hilf dir selbst, wir helfen schon den Banken“, da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.

  • Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.  

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.

Was lernen wir daraus?

Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld

Wie Sie als P&R-Anleger "ruhiggestellt" werden

Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben: Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenz Verfahren Geld bekommen.

  • Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können
  • .
  • Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

  • Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

  • Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Außerdem stellt sich jetzt heraus, dass die aktuellen Einnahmen aus der Vermietung nicht alle Ansprüche der Kunden abdeckt, wie der Insolvenzverwalter einräumen musste.

  • Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.
  • Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - unserer Meinung nach - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt!  Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investment

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen BSZ e.V. Vertrauensanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss sind diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte die richtige Adresse. Die ersten Gläubigerversammlungen werden am 18. und 19. Oktober in München stattfinden. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!


Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen Erstberatung.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, August 21, 2018

Amtlicher Rückruf für rund 700.000 Mercedes-Fahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen Abgasmanipulationen.

Bundesverkehrsminister Scheuer hatte den Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle wegen Abgasmanipulationen bereits vor einigen Wochen angekündigt. Der amtliche Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dürfte Mercedes härter treffen als erwartet.

Daimler muss in Deutschland rund 280.000 Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen, in Europa sind ca. 700.000 Fahrzeuge betroffen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Dabei trifft der Rückruf weit mehr Mercedes-Modelle als bisher erwartet wurde. Nachdem das KBA den amtlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung für den Mercedes Vito 1,6 Liter-Diesel im Mai angeordnet hatte, musste Daimler eine Liste der Modelle vorlegen, die noch betroffen sein könnten. Spekuliert wurde immer wieder, dass es sich um die C-Klasse 220d und den SUV GLC 220d handeln könnte. Doch die Rückruf-Liste des KBA, die dem „Spiegel“ nach eigenen Angaben vorliegt, ist weitaus länger. Demnach seien Modelle quer durch die Daimler-Produktpalette betroffen. Selbst vermeintlich emissionsarme Hybrid-Modelle der C-Klasse und der S-Klasse müssen demnach in die Werkstatt beordert werden.

Nach Angaben des Spiegels sind folgende Modelle von dem Rückruf betroffen:

Mercedes GLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
Mercedes GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
C-Klasse Plug.in-Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
ML 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
CLS 3,0-LiterDiesel (OM 642)
S-Klasse 3,0-LiterDiesel (OM 642)
S-Klasse Hybrid 2,2 Liter Diesel (OM 651)
GLC 2,2 Liter Diesel (OM 651)
E-Klasse 3,0 Liter Diesel (OM 642)
GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
Sprinter 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
V-Klasse 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
Vito 1,6 Liter-Diesel (OM 622)

Daimler ist der Meinung, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden und hat Widerspruch gegen den Rückruf angekündigt. Dennoch werde der Autobauer an Software-Updates arbeiten, um sie den Kunden zur Verfügung zu stellen.

„Auch wenn Mercedes auf dem Standpunkt steht, keine illegalen Abschaltfunktionen verwendet zu haben, ist der Abgasskandal nun endgültig bei Daimler angekommen.

Leidtragende sind die betroffenen Kunden, auf die nun ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor zukommt, und die den Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen müssen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Allerdings hat der VW-Abgasskandal gezeigt, dass betroffene Käufer gute Chancen haben, Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Alternativ wäre der Widerruf einer etwaigen Autofinanzierung zu prüfen. Hat die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, und liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor, können durch einen Widerruf sowohl der Kaufvertrag als auch der Kreditvertrag rückabgewickelt werden.

Betroffene Autobesitzer  melden Sie sich am besten umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Abgas-Skandal an. Die Anwälte  prüfen für  die Betroffenen Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

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Staud

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Montag, August 20, 2018

P&R-Anleger: Hohes Risiko unwirksamer Forderungsanmeldung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sagen, wie P&R-Anleger die Insolvenzfalle vermeiden.

Allgemeines

Wenn es im Kapitalanlagebereich zu Insolvenzverfahren kommt, ist mitunter zu beobachten, dass Anlegeranwälte bei betroffenen Mandanten versuchen den Anschein zu erwecken, sie seien der bessere Anlegervertreter, weil sie Mitglied im Gläubigerausschuss sind.

„Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied verspricht seinen potenziellen Mandanten zwar keine direkten Vorteile, wirbt aber mit seiner Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, weil er sich der Wirkung die er damit bei den betroffenen Anlegern erzielt durchaus bewusst ist und sich  davon gegenüber anderen Anwälten auch noch einen Vorteil verspricht“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Wahr ist: Wenn Ihr Anwalt im Gläubigerausschuss sitzt, haben Sie als Gläubiger davon keinen einzigen direkten Vorteil!

Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied ist gegenüber seinem Mandanten zwar nicht grundsätzlich zum Stillschweigen verpflichtet (BGH v. 22.4.1981 VIII ZR 34/80, ZIP 1981, 1001), er darf aber in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die während seiner Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied erlangten Informationen im Interesse der vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit nicht im Zusammenwirken mit seinem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.
  
Wenn ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten ausnutzt; so ist das eine unzulässige Begünstigung. Wegen der von dem Gläubigerausschuss vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit darf der Rechtsanwalt nämlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gläubigerausschusses erlangte Informationen nicht im Zusammenwirken mit einem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.

Trifft es zu, was der Insolvenzverwalter schreibt und was müssen Anleger beachten?

Sollen die P&R-Anleger wirklich auf Rechte verzichten? Einfach unterschreiben birgt hohe Verlustrisiken für Anleger.

Zusammen mit einem sehr umfangreichen Schreiben erhalten die Anleger in diesen Tagen ihre Formblätter zur Forderungsanmeldung. Danach sollen die Anleger den dort ermittelten Betrag akzeptieren, die Forderungsanmeldung unterschreiben und ohne Unterlagen zurückschicken. Weiter ist dem Schreiben eine Zutrittskarte für die jeweilige Gläubigerversammlung beigefügt, die zum Eintritt berechtigt.

Insolvenzverwalter wählt Nichterfüllung

Es ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass bei P&R nicht im Ansatz die Container vorhanden waren, die es angesichts der Verträge hätte geben müssen. Damit ist auch klar, dass der Insolvenzverwalter die Forderungen aus etwaigen Mietverträgen über Container mit P&R, die es nicht gibt, nicht erfüllen kann.

Daher nutzt der Insolvenzverwalter die in der Insolvenzordnung mögliche Nichterfüllung der laufenden Verträge. Er übt also das ihm zustehende Wahlrecht aus, ob der die bestehenden Verträge erfüllen möchte (kann) oder nicht. Wenn er sich für letzteres entscheidet, sind die Gläubiger aber nicht rechtlos gestellt. Die Gläubiger können in diesem Falle Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der ihnen dadurch entsteht, dass die Verträge nicht erfüllt werden.

Schadensersatz

Da den Anlegern nun als Folge keine weiteren Ansprüche auf die (bisherigen) rückständigen und zukünftigen Mieten sowie den Rückkaufswert zustehen, können sie eben diese als Forderung auf Schadensersatz im Insolvenzverfahren geltend machen. Die anzumeldenden Forderungen setzen sich aus eben diesen Beträgen zusammen und sind auf der Rückseite der Schreiben aufgeschlüsselt.

Anmeldung bedeutet nicht, dass Ansprüche bestehen

Dass der Insolvenzverwalter diese Beträge angesetzt hat, bedeutet nicht automatisch, dass diese Ansprüche auch bestehen und/oder vom ihm bestätigt bzw. festgestellt werden. Der Hintergrund ist vor allem bei den Rückkaufswerten, dass diese im Vertrag nicht verbindlich festgelegt wurden, sondern erst am Ende der Vertragslaufzeit. Diese ist aber nicht eingetreten. Zwar hatte P&R in der Vergangenheit immer auch die prognostizierten Rückkaufswerte gezahlt, dies aber vermutlich in erster Linie vor dem Hintergrund, um die Anleger zur Neuanlage zu bewegen. Mit einem realen Wert dürfte das wenig zu tun gehabt haben. Vor allem weil es die Container größtenteils nicht gab, dürfte es nie zu einem wirklichen „Rückkauf“ gekommen sein.

Hohes Risiko unwirksamer Forderungsanmeldung

Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass das Formular nur zu unterschreiben und zurückzusenden ist. Weitere Unterlagen seien nicht beizufügen. Das halten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für sehr riskant.

Schon die Bezeichnung im Forderungsgrund ist so weit gefasst, dass eine eindeutige Konkretisierung nicht möglich ist. Das Thüringische Oberlandesgericht hat jüngst in einer Entscheidung vom 11.04.2018, Az. 2 U 375/16, unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass eine Forderung wie ein Klagegrund so bestimmt sein muss, dass die Forderung zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden kann. Ist das nicht der Fall, ist diese Forderung nicht wirksam angemeldet und steht einer nicht angemeldeten Forderung gleich. Mit anderen Worten: an der Verteilung der Masse nimmt diese Forderung nicht teil. Daher sollte es der Anleger nicht ausschließlich dabei belassen, die Tabelle zu unterschreiben, sondern die Forderung muss – auch unter Beifügung weitere Unterlagen – hinreichend bestimmt sein.

Achtung: Verzicht auf Absonderung/Aussonderung!

Besonders aufpassen muss man bei der Forderungsanmeldung im Hinblick auf eine mögliche Absonderung/Aussonderung am Schluss des Formulars. Hier geht es darum, dass Anleger ihren Container herausverlangen oder aber den Erlös aus dem ihnen zuordenbaren Container.

Zwar schreibt der Insolvenzverwalter, das Landgericht München I habe in einer Entscheidung festgestellt, dass sich die Eigentümerposition nicht belegen ließe. Das muss aber keine Geltung für die Zukunft haben und muss nicht in jedem Fall gelten.

Wenn man das Formular so unterschreibt, wie es jetzt ist, verzichtet man auf genau diese möglichen Rechte. Das soll nun nicht heißen, dass diese Rechte tatsächlich bestehen. Die Rechtsanwälte sind nur der Meinung, man sollte nur auf etwas verzichten, von dem man zu 100% weiß, dass es nicht relevant sein wird. Auch hier ist also Vorsicht geboten.

Was ist zu tun?

Anleger sollten sich nicht wundern, wenn sie mehrere Briefe erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand versenden die Insolvenzverwalter für jeden Vertrag eine einzelne Forderungsanmeldung.

Weiter muss der Anleger rechnen: Stimmen die vom Insolvenzverwalter errechneten Werte für Miete und Rückkaufswert? Wann habe ich für welchen Zeitraum die letzte Zahlung erhalten? Wenn diese Fragen geklärt sind, sollte die Forderung unter Beifügung weiterer Unterlagen und näherer Begründung angemeldet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anleger nicht möglicherweise auf Rechte verzichten.

Für Anleger, die dies alles in anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen Erstberatung.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Versicherung zahlt nicht, oder macht hohe Abzüge.

Das Leben birgt viele Risiken. Wenn es hart auf hart kommt, ist jedoch schnell Schluss mit lustig. Insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften!

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften versuchen bei Schadensfällen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen, oder sie kommen dieser nicht im vollen Umfang nach. Auf kaum einem anderen Gebiet gibt es mehr Streitigkeiten, als auf jenem des Versicherungsrechtes.  Bei der Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten (Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung, u.a.) ist es für Verbraucher kaum mehr möglich, den Überblick zu behalten.

Wer Schaden erleidet, hat Ansprüche – so steht es zumindest geschrieben! 

Es häufen sich Versicherungsfälle in welchen den Anspruchsforderungen jedoch nicht entsprochen wird. Der Versicherte bekommt in diesen Fällen kein Geld, oder viel weniger als ihm eigentlich zustehen würde.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.
Werden Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherung / Krankenversicherung geht, geben viele Versicherte entnervt auf. Das muss aber nicht sein, denn  Versicherte haben nun einmal Anspruch, dass ihre Erstattungsansprüche vollumfänglich erfüllt werden.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen Leute“ tätig. EXPRESS verfügt über eine durch den Präsidenten von dem LG Heidelberg erteilte Inkassoerlaubnis und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg eingetragen.

Ab sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.

  • Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.


EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-981682

Freitag, August 17, 2018

Viele Menschen haben Schwierigkeiten mit der Durchsetzung ihrer eigenen berechtigten finanziellen Forderungen

Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden einfach hinnehmen, hoch. Wobei Fälle von zu viel gezahlter Miete, Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder Minderzahlungen von Versicherungen von den Betroffenen oft zähneknirschend hingenommen werden.

Häufig wird mit Rechtsanwalt, Klage oder Anzeige gedroht. Aber wie oft ziehen Betroffene den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr Recht geltend zu machen. Auch bei hohen Schadenssummen schrecken oftmals Geschädigte davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden einfach hin.

Viele Bürger können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen.

Wer versucht seine Forderung selbst durchzusetzen, muss mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht schüchtert viele Menschen ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen Leute“ tätig. EXPRESS verfügt über eine durch den Präsidenten des LG Heidelberg erteilte Inkassoerlaubnis und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg eingetragen.

Ab sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per e E-Mail, oder Post  ihre Unterlagen einreichen.

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BGH: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven kürzen – Widerspruch prüfen

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr. Versicherungsunternehmen dürfen die Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen kürzen. Diese für Verbraucher unerfreuliche Entscheidung hat der BGH mit Urteil vom 27. Juni 2018 getroffen (Az.: IV ZR 201/17).

Die entsprechende im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verankerte Regelung sei nicht verfassungswidrig, entschied der BGH.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde die Lebensversicherung planmäßig zum 1. September 2014 beendet. Mit Schreiben vom 1. Juli 2014 hatte der Lebensversicherer noch angekündigt, dass die Versicherungsleistung rund 50.300 Euro betragen würde, wovon etwa 2800 Euro auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven entfielen. Allerdings würde die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven endgültig erst zum Fälligkeitstermin feststehen. Tatsächlich erhielt der Versicherungsnehmer nur eine Versicherungsleistung in Höhe von ca. 47.600 Euro. Die Beteiligung an der Bewertungsreserve betrug nur noch knapp 150 Euro.

Die Klage auf Auszahlung der Bewertungsreserve in Höhe von 2800 Euro blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Auch der BGH stellte fest, dass die Neuregelung, die der Gesetzgeber 2014 beschlossen hat, nicht verfassungswidrig ist. Das LVRG erlaubt es Versicherungsunternehmen, die Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in der Höhe auszuschütten, wie die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind. Allerdings muss der Versicherer diesen Sicherungsbedarf auch nachweisen können. Das hatte der Versicherer in dem Fall offenbar nicht getan, so dass der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurückverwies. Dieses muss nun prüfen, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers gerechtfertigt sind.

Hintergrund für das Lebensversicherungsreformgesetz sind die anhaltend niedrigen Zinsen, unter denen auch die Lebensversicherer leiden.

"Durch die Entscheidung des BGH, dass die Bewertungsreserven gekürzt werden dürfen, sind Lebensversicherungen für die Verbraucher noch einmal unattraktiver geworden", sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die vorzeitige Kündigung der Police ist in der Regel aber auch keine Lösung, da der Verbraucher dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert erhält. Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Widerspruch der Lebensversicherung möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert wurde. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, so dass der Widerspruch auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. Der Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur Kündigung ist, dass der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien fast vollständig zurückerhält und der Versicherer nur für den gewährten Versicherungsschutz einen gewissen Betrag einbehalten darf.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung stand bei den Verbrauchern stets an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Die Versicherer beteuerten stets, dass die Lebensversicherung darauf ausgerichtet sei, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt und dass man dafür mit der Lebensversicherung die notwendige Sicherheit habe.

Dieses Versprechen war aber schon immer mehr Marketing als Realität.

Die viel gepriesene absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen hat es nie gegeben.  Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Um die private Altersvorsorge ist es schlecht bestellt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 

Berlin und die EU fördern die Privatisierung der Altersvorsorge ausschließlich im Interesse der Finanzindustrie, die Interessen der Bürger spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Die Angst vor der „Altersarmut“ wird zum Einstieg für  europaweite private Altersvorsorgeprodukte internationaler Heuschrecken genutzt. Diese Finanzkonzerne mehren ihre Gewinne, während die Bürger der EU-Staaten immer mehr in die Armut abrutschen!   

Manche Verbraucher spielen mit dem Gedanken, den Vertrag jetzt zu kündigen oder ihn selbst auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte: Ein Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags kann gewinnbringender sein, als der Verkauf.

Lebensversicherungskunden müssen doppelt auf der Hut sein:

Erstens:

Vor Post von ihren Versicherungen. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Zweitens:

Vor Post von Unternehmen und auch Rechtsanwälten, die für den Versicherten auf Erfolgsbasis den Widerruf des Vertrages durchführen möchten,  hohe Auszahlungen versprechen, oder gleich den Vertrag kaufen möchten. Hier hat sich eine ganze „Widerrufsindustrie“ gebildet. Offensichtlich wird hier viel Geld verdient. Wer die Zeche dann bezahlt, daran besteht wohl kein Zweifel.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr.
  
Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen.
  
Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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Donnerstag, August 16, 2018

P&R Forderungsanmeldung: Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis.

Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs-  sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.

Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.

Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.

Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte "deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.

Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung über den Eigentumsübergang ausgetauscht."

Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 08. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Forderungsanmeldung könnte übervorteilen. P&R-Anleger sollten nicht einfach unterzeichnen.

Eigentlich sollten alle Anleger Anfang August Post von den Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften erhalten. Still und heimlich hat sich diese Ankündigung allerdings nach hinten verschoben, ohne dass der Zeitraum zur Anmeldung von Forderungen bis 14. September 2018 verlängert worden wäre. Wer auch noch in Urlaub ist, für den drängt die Zeit. Kritik am Vorgehen der Insolvenzverwalter wird deshalb immer lauter. Nicht ohne Grund.

Abtretung.

Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass in den Kauf- und Mietverträgen sicherungshalber Abtretungen von Forderungen der Emittenten enthalten sind. Offenbar gibt es auch zahlreiche Investoren, die bereits versucht haben, diese Abtretungen gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug geltend zu machen. In einem der Verträge heißt es beispielsweise: „Zur Sicherung der Mietzahlungen [...] werden die Ansprüche der Emittentin auf Erlöse aus dem Untermietverhältnis hinsichtlich des vom Anleger [...] erworbenen Containers an den Anleger abgetreten. Der Anleger nimmt die Abtretung an.“

Forderungsanmeldung.

Ohne ausreichende Aufklärung über die Folgen hat Michael Jaffé in den Anschreiben an P&R-Investoren die Nichterfüllung der bestehenden Containerverträge erklärt. Das klingt erst einmal logisch, weil der Grund für die Insolvenzen die nicht ausreichende Liquidität ist. Allerdings erlischt durch die pauschale Nichterfüllungserklärung vermutlich auch die Abtretung, weshalb die Investoren die Forderungsanmeldung nicht einfach unterschreiben sollten. Konkret versteckt ist das in Fußnote 6 des Formulars, wonach ein Gläubiger mit einfacher Unterschrift auch die Rechte auf Abtretungen und Zessionen aufgibt. Ein bekannter Anlegeranwalt empfiehlt seinen Mandanten deshalb: „Die Einwilligung zur Anmeldung einer Schadensersatzforderung anstelle der Erfüllung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Vertrag umgestaltet wird und die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft in der Schweiz nicht mehr bestehen (Münchner Kommentar zur InsO, 2. Auflage, § 103 , RN 4ff , insbesondere RN 18 und 22). Wir werden dies aber nochmals prüfen. Sie sollten deswegen nicht voreilig die Forderungsanmeldung unterzeichnen und zurücksenden.“

Landgericht München.

Im Anschreiben an die Anleger taucht erneut eine Entscheidung des Landgerichts München I auf. Der genaue Verhandlungsgegenstand ist aber nicht bekannt. Jaffé hat investmentcheck die Entscheidung nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er sie nun schon wiederholt zitiert und den Vorgang so hinstellt, als hätte das Landgericht den Anlegern das Eigentum an den Containern abgesprochen: „Damit ist der für eine Übereignung zwingend erforderliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht eingehalten. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt.“ Das mag für Anleger gelten, denen keine Containernummern zugeordnet und bestätigt wurden. Doch Jaffé erweitert das einfach, in dem er die Übermittlung von Eigentumszertifikaten als sogenannten „Realakt“ ohne Bedeutung abtut.

Gläubigerversammlung.

Zu den am 17. und 18. Oktober 2018 stattfindenden Gläubigerversammlungen hat Michael Jaffé Ehepartner und andere Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn beispielsweise aufgrund einer Schwerbehinderung ein Gläubiger nur in Begleitung kommen kann. In seinen FAQs auf frachtcontainer-inso.de schreibt er allerdings, dass eine Vertretung durch Familienangehörige grundsätzlich möglich ist. Ansonsten werden wohl nur noch Rechtsanwälte als Vertreter zugelassen. Offenbar soll die Zahl der unliebsamen Fragensteller eingegrenzt werden.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn geschätzt rund 2,5 Milliarden Euro von 54.000 Anlegern fehlen, hat der Insolvenzverwalter keinen leichten Job. Allen gerecht zu werden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wo bleibt seine oberste Maxime einer gerechten Vertretung aller Gläubigerinteressen, wenn er den Anlegern, die seine Forderungsanmeldung einfach unterschreiben, ein Sicherungsrecht abluchst? Andere Anleger, die anwaltlich vertreten sind, werden dieses nicht so einfach aufgeben. Muss jetzt jeder P&R-Investor einen Anwalt beauftragen? Fördert Jaffé ein Hauen und Stechen der Anleger untereinander? Jedes Individualverfahren kostet Zeit und Geld. Warum spielt Jaffé nicht mit offenen Karten und veröffentlicht nicht einmal eine angeblich wichtige Landgerichtsentscheidung, die er ständig zitiert?


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Wenn Sie finanziell bei P&R engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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