Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter
Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also
wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Container, Aktien und Anleihen,
beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und
Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer
neue Anlageprodukte. Die Politik erfand die Riesterrente.
So hat zum Beispiel am 24. Juli 2018 das Amtsgericht München
die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R
Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet.
Die Insolvenzen in der
P&R Gruppe können sich zum größten Anlage-Skandal der deutschen Geschichte
entwickeln - noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe.
Betroffen sind rund 54.000 Anleger, die zusammen wohl rund
3,5 Milliarden Euro in Container investiert haben.
Die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen ergaben, dass
die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge
mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat
und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen
Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und
Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Eigentlich sollten 1.6 Millionen Container
vorhanden sein. Tatsächlich gibt es aber nur 6108.001 Container. Die 50 000
Anleger haben sich also an einem Schneeballsystem beteiligt.
- Jetzt
steht fest, die Anleger von P&R-Container-Investments haben in ein
betrügerisches Schneeball-System gezahlt und der Insolvenzverwalter hat
bereits angekündigt, die Forderungen der Anleger nicht anzuerkennen
und kann sogar geleistete Auszahlungen zurückverlangen.
Bei den meisten
Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder
herausgenommen werden.
Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das
Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer
mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also
sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre
zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über
einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten
schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen
würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.
- Das
ist nicht der erste große Anlageskandal in Deutschland bei dem so viele
Anleger so viel Geld verloren haben und es wird (leider) noch weitere
geben.
Es ist wichtig, dass
in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz
die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ
e.V. Vorstand.
- Die
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer
Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können,
müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das
betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden.
In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen
Prospekt öffentlich angeboten werden.“
„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich
geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist.
Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen
Aussagen aufweist.“
„Die inhaltliche
Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der
Prüfung des Prospekts.
Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell
wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den
Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder
Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein
aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach
erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin
entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des
Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder
auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende
- Der
durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine
Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und
Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.
Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche
Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade
die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft
und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich
die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst
Roosen. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder
Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich
doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.
Da stellt sich jetzt
aktuell bei dem P&R-Skandal doch automatisch die Frage: Wo war da die BaFin
und der staatlich finanzierte Anlegerschutz?
- Geschädigte
Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene
Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier
Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte die so etwas für ihre
Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen als
Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger
Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und
klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.
Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese
These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen,
sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele
Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative
Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das
eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann,
unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es
möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute zweifelhafte
Anlageprodukte verkaufen, und über Jahre hinweg, sehenden Auges,
Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?
Die massenweise
Geldvernichtung ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung
das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen.
Statt das staatliche Rentensystem zu stärken und
leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend
ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und
schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die
Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.
- Wenn
das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich
zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien,
jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun
um den geschädigten Anlegern zu helfen.
Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um
sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben
dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier,
dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine
Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst
investiert habe, bei ihm nichts holen könne.
- Gerade
bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem
hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige
Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen.
Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach
nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu
vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte
geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit
ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.
Was ist das für ein
Staat der ein Finanzsystem schützt – sogar Rettungsschirme aufspannt - welches
die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit der
Finanzhaie dient.
Die böse Fratze des Kapitalismus ist anscheinend salonfähig
geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung
Politik nach der Devise betreibt: „Hilf dir selbst, wir helfen schon den
Banken“, da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.
- Die
erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von
der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen
könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie
sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die
seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im
Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall
wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst
später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.
Was lernen wir daraus?
Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst
gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst
währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die
von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine
sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein
großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel
durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse.
Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu
können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“
geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld
Wie Sie als
P&R-Anleger "ruhiggestellt" werden
Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der
Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es
etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise
negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses
negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".
Das ist ja wohl
schamlos untertrieben: Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das
zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70
Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte
vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein
Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche
Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw.
verstärken, sie könnten aus dem Insolvenz Verfahren Geld bekommen.
- Weiter
heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der
Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden"
können
- .
- Das
können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im
Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen,
welche Zahlungsströme sollen das sein?
- Dann
wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in
der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.
- Das
ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur
von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.
Außerdem stellt sich jetzt heraus, dass die aktuellen
Einnahmen aus der Vermietung nicht alle Ansprüche der Kunden abdeckt, wie der
Insolvenzverwalter einräumen musste.
- Auch
wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend
machen, heißt es außerdem.
- Auch
das nur eine Teil-Wahrheit und - unserer Meinung nach - eine bodenlose
Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat
bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte.
Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und
das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.
Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller
Handlungsbedarf".
Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die
Kunden nicht aufs Dach steigen…
Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn
es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten
wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt! Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko
des Totalverlusts Ihres Investment
Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und
gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel
die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken
aufgeklärt, machen BSZ e.V. Vertrauensanwälte als spezialisierte Fachanwälte
für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie
geltend.
Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle
beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss
sind diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte die richtige Adresse. Die ersten Gläubigerversammlungen
werden am 18. und 19. Oktober in München stattfinden. Bitte vergessen Sie
nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände
legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die
Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die
Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V.
Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen
Erstberatung.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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