Die Verfolgung berechtigter Ansprüche ist meist mit hohen
Kosten verbunden. Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger
die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko
durchzusetzen.
Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und
befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. 
Als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger bietet die
mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle
Unterstützung in der Schadensregulierung und stellt Rechtssuchenden unabhängige
und erfahrene Anwälte zur Verfügung. Aufgrund langjähriger Erfahrung im
Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche
gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Das wird finanziert:
… außergerichtliche und gerichtliche Verfahren für
geschädigte Kapitalmarktanleger.
… durch eine oder mehrere Instanzen.
… in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.
… nationale und internationale Schiedsverfahren
Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko:
- Sie
     erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
     einzuklagen
- Sie
     beteiligen die Gesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös
- Sie
     haben mit dem Prozessfinanzierer einen starken und finanzkräftigen Partner
     an Ihrer Seite
- Der
     Prozessfinanzierer kämpft für Sie mit unabhängigen Partnern und hat keine
     Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
- Für
     BSZ e.V. Fördermitglieder kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres
     Finanzierungsantrags.
Wann ist
Prozessfinanzierung möglich?
- Wenn
     der Streitwert 30.000 EURO oder mehr beträgt.
- Wenn
     die Bonität des Gegners gewährleistet ist.
- Wenn
     eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gegeben ist.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen  Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und anfragen ob für Ihren
Fall eine Prozesskostenfinanzierung möglich ist,.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
- Auf
     Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen
     unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter
     Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
     Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs. Ist Ihr Anspruch
     erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so
     steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie
     erhalten von der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
     Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur
     Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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