Dienstag, November 07, 2017

Hannover Leasing Flight Invest 47 stellt Ausschüttungen ein

Anleger der Hannover Leasing Flight Invest 47 GmbH & Co. KG bekommen zum Jahresende 2017 keine Ausschüttungen.

Nach der Pleite von Air Berlin berichten nun auch Anleger des Flugzeugleasingsfonds „Flight Invest 47“ von weiteren Auswirkungen im Flugzeugsektor. Mit Schreiben vom 24.10.2017 hat die Hannover Leasing GmbH & Co. KG angekündigt, dass Ausschüttungen zum Jahresende 2017 aus Vorsichtsgründen und zum Zwecke der Liquiditätssicherung voraussichtlich nicht erfolgen können. Investiert wurde hier in die Flugzeuge Airbus A321-200, welche für eine Grundmietzeit von 10 Jahren an Air Berlin vermietet wurden.

Es stellt sich jetzt für viele Anleger die Frage nach ihren Handlungsoptionen. Sollte vor Abschluss der Beteiligung nicht über die diversen, mit ihr einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sein, kommen Schadensansprüche gegen Berater und weitere zur richtigen Aufklärung Verpflichtete in Betracht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Die zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin erklärt: „Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstattet. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss er die Fondsbeteiligung auf den Gegner übertragen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.“

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in  die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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