Anleger der Hannover Leasing Flight Invest 47 GmbH & Co.
KG bekommen zum Jahresende 2017 keine Ausschüttungen.
Nach der Pleite von Air Berlin berichten nun auch Anleger
des Flugzeugleasingsfonds „Flight Invest 47“ von weiteren Auswirkungen im
Flugzeugsektor. Mit Schreiben vom 24.10.2017 hat die Hannover Leasing GmbH
& Co. KG angekündigt, dass Ausschüttungen zum Jahresende 2017 aus
Vorsichtsgründen und zum Zwecke der Liquiditätssicherung voraussichtlich nicht
erfolgen können. Investiert wurde hier in die Flugzeuge Airbus A321-200, welche
für eine Grundmietzeit von 10 Jahren an Air Berlin vermietet wurden.
Es stellt sich jetzt für viele Anleger die Frage nach ihren
Handlungsoptionen. Sollte vor Abschluss der Beteiligung nicht über die
diversen, mit ihr einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sein, kommen
Schadensansprüche gegen Berater und weitere zur richtigen Aufklärung
Verpflichtete in Betracht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der
Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells
aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die
Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des
Kunden zugeschnitten sein.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen
betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den
Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei
überprüfen zu lassen. Die zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin erklärt:
„Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält
der Anleger sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstattet. Zudem ist er von etwaigen weiteren
Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss er die Fondsbeteiligung auf den
Gegner übertragen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche
Beratung.“
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen (auch steuerrechtlichen) Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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