„Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott,
nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und
Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv tätig.
Es sind auch die
Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die
Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen,
Kapital-Lebensversicherungen, Schrottimmobilien oder Sparbuchverträgen sowie
überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster
hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer wieder mittels raffinierter Vermittlungs- und
Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge
schamlos auszunutzen. Über 95 Prozent aller Deutschen haben in Hülle und Fülle
zu teuere oder unnötige Versicherungen abgeschlossen. Oder sie haben vergleichsweise
unrentable Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet. Oder Finanzierungen
vereinbart und überteuerte Immobilien gekauft, die von vorn herein nicht
richtig durchdacht waren. Jahr für Jahr werden auf diese Weise
Milliardenbeträge aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden
könnten.
Ohne Eigeninitiative
und Zusammenschluss betroffener
Kapitalanleger ist kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für
unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.
„Wir raten in diesem Zusammenhang von
Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab“, sagt Roosen.
Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Auch so manches
„Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld.
Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals,
Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die
Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen
den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu
entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines
Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen
Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer
erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher
nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist
es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, Sachverständiger, einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft und dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die
bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den BSZ e.V. ist es
wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur
Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit dem BSZ
e.V. initiierten Solidarservice exakt erfüllt.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser
gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage und über unseriöse Anbieter bzw.
Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das
Finanzwissen der Anleger verbessert werden.
- Darüber
hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über
BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das
die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice.
Die Initiatoren des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte
Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und
betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und
in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und
wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.
Der Kreis der Betroffenen besteht
überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung
wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
- Hochqualifizierte
Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ
Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die
Durchführung erster außergerichtlicher Schritte, selbstverständlich unter
besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in
diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei
der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend
gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten,
ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchgesetzt werden müssen.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden
- Als
Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im
Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
- Führen
die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied
der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann
annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird, falls
gewünscht, die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten:
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu
lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht
sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen
Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische
Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen
Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für
den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen
der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei
einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem
Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.
Grundsätzliches zum
Schadenersatz bei Fondsanlagen:
Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich
in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt,
Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich
meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung
nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die
Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.
Und in der Tat sind
die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem
typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine
Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer
wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen
verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben.
Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den
Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als
„sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder
mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere
Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer
Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Der durch jede
fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet,
so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.
Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des
Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine
alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in
der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht
Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die
zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu
unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient
zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu
vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen
sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit
der Versicherung abklären.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von
der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die
BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen
nichts.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung
übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur
im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.