Dienstag, Juli 04, 2017

Kein Geld zum klagen? Wir finanzieren Ihren Rechtsanspruch!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

•               Kapitalanlageverluste
•               Versicherungsstreitigkeiten
•               Lebensversicherungen
•               Fondsverluste
•               Schadensersatz bei Personenschäden
•               Falschberatung durch Banken
•               Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie unserer Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft einfach eine Finanzierungsanfrage!

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Finanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

  • Der Prozessfinanzierer übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko

  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen

  • Sie beteiligen den Prozessfinanzierer nur im Erfolgsfall am Erlös

  • Sie haben mit unserem Prozessfinanzierer einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite

  • Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice  kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice  können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.

Direkter Link zum Anmeldeformular
 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.sammelklagen.de

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