Einigen deutschen Kunden der Scottish Widows Ltd. wird
aktuell mitgeteilt, dass ihr Versicherungsvertrag zukünftig durch eine RL360
Life Insurance Ltd. geführt wird. Das ist mit erheblichen Nachteilen verbunden
und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Der Vertragspartner sitzt
zukünftig auf der Isle of Man und die Kunden verlieren wohl die Möglichkeit,
sich an den deutschsprachigen Service der Scottish Widows Ltd. in Heidelberg zu
wenden.
Eine Überprüfung der individuellen Situation empfiehlt sich
aber auch aus anderen Gründen dringend.
1. Nächste
Verunsicherung nach dem Brexit
Deutsche Anleger mit Versicherungen, die ursprünglich bei
der Clerical Medical Investment Group Ltd. oder einer Tochtergesellschaft
abgeschlossen worden waren, mussten in den letzten Jahren einiges mitmachen.
Zunächst hieß die Versicherungsgesellschaft zukünftig
Scottish Widows Ltd. und die Bezeichnung Clerical Medical wurde nur noch im
Rahmen einer Handelsmarke verwendet.
Danach entschied sich Großbritannien für einen Austritt aus
der EU mit unabsehbaren Folgen für deutsche Versicherungsnehmer. Dazu
berichteten Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte schon. (Den
Beitrag finden Sie am Ende dieser Mitteilung)
Jetzt wird ein Teil der Verträge von der Scottish Widows
Ltd. an eine Gesellschaft der RL360° Group abgegeben. Damit dürfte insbesondere
die deutschsprachige Betreuung enden. Außerdem sitzt die Gesellschaft auf der
Isle of Man und unterliegt damit einem speziellen ausländischen Recht.
2. Was kann man tun?
Witt Rechtsanwälte betreuen seit Jahren eine große Zahl von
Kunden der Clerical Medical. Dazu gehören auch mehrere Mandanten, die jetzt von
der Übertragung der Verträge auf die RL360° Group betroffen sind.
Nach einer Auswertung dieser Fälle scheint es so, dass nur
spezielle Versicherungsverträge betroffen sind. Es handelt sich danach um
Verträge, die schon ursprünglich mit einer Gesellschaft der Clerical Medical
von der Isle of Man abgeschlossen worden sind.
Die Versicherungsnehmer landeten dann erst im Rahmen eines
Konzernumbaus bei der Scottish Widows Ltd. und ihrem deutschen Service in
Heidelberg.
Die Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt
Rechtsanwälte hat außerdem ergeben, dass die betroffenen Versicherungsverträge
nicht dem Recht der Isle of Man unterliegen, sondern deutschem
Versicherungsrecht. In den Versicherungsbedingungen findet sich zwar der
Versuch, das Recht der Isle of Man zu vereinbaren, diese Rechtswahl war aber
nach der Überzeugung der Rechtsanwälte nicht wirksam. Das ist eine wichtige
Frage, da das deutsche Versicherungsrecht interessante Möglichkeiten eröffnet.
Betroffene Anleger sollten daher durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen lassen, welches Recht in ihrem Fall anzuwenden ist. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung.
3. Erhöhter Ertrag
durch Widerspruch – auch nach dem Vertragsende
Sehr interessant für die betroffenen Anleger dürfte vor
allem die Möglichkeit sein, einen Widerspruch nach deutschem Versicherungsrecht
zu erklären. Die Voraussetzungen dafür sind gut.
Zum einen erfolgte in keinem der bisher durch Witt
Rechtsanwälte geprüften Fälle eine ordnungsgemäße Aufklärung über das
Widerspruchsrecht nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz, da aus Sicht
der Clerical Medical ja das Recht der Isle of Man gelten sollte.
Zum anderen handelt es sich regelmäßig um
Lebensversicherungsverträge, die schon in den 90er Jahren abgeschlossen worden
sind und deren vertragliche Rendite enttäuschend ist.
In solchen Konstellationen konnten die Rechtsanwälte schon
für sehr viele Mandanten über einen Widerspruch den Ertrag der
Lebensversicherung erheblich steigern.
Sehr wichtig ist dazu, dass diese Möglichkeit auch noch
besteht, wenn die Lebensversicherung schon mehrere Jahre beendet ist – sei es
durch eine Kündigung oder den vertraglichen Ablauf.
Daher sollten auch die neuen Kunden der RL360° Group
dringend prüfen lassen, ob ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht.
CLERICAL MEDICAL UND
SCOTTISH WIDOWS: WAS BEDEUTET DER BREXIT FÜR DIE VERSICHERUNGSNEHMER?
Der Austritt Großbritanniens aus der EU verunsichert die
deutschen Kunden der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd., die
mittlerweile unter Scottish Widows Ltd. firmiert. Für die Versicherungsnehmer
ist unklar, welche Auswirkungen der Brexit auf ihre Versicherungsverträge haben
wird. Diese Unsicherheit sollte aber nicht zu Kurzschlussreaktionen führen.
1. Keine Maßnahmen
ohne Beratung
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt
Rechtsanwälte raten den betroffenen Versicherungsnehmern dringend davon ab,
ihre Versicherungsverträge zu kündigen oder einen Widerspruch zu erklären, ohne
vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen zu haben. In vielen
Fällen kann es trotz des Brexit für die Betroffenen bessere Lösungen geben als
die kurzfristige Auflösung der Versicherungsverträge.
2. Schlechterer Schutz
der Versicherungsnehmer nach dem Brexit
Richtig ist aber, dass sich die Situation der deutschen
Kunden der Clerical Medical bzw. Scottish Widows durch den Brexit mittelfristig
verschlechtern dürfte. Die Versicherungsgesellschaft unterhielt zu keinem
Zeitpunkt eine Niederlassung in Deutschland und bisher sind Klagen deutscher
Kunden gegen sie auch aufgrund einer EU-Vorschrift möglich. Urteile deutscher
Gerichte gegen die Versicherung könnten nur aufgrund des EU-Rechts auch in
Großbritannien vollstreckt werden. Dabei wird es nicht bleiben können.
Wie groß der Unterschied zwischen einem EU-Mitglied und
einem anderen europäischen Land sein kann, erfahren schon länger enttäuschte
Kunden der Vienna-Life Lebensversicherung AG in Deutschland. Die Vienna-Life
hat ihren Sitz in Liechtenstein und kann nach Auffassung der Gesellschaft von
deutschen Kunden daher nicht in Deutschland verklagt werden. Das sehen zum Teil
auch die deutschen Gerichte so und weisen Klagen gegen die Versicherung als
unzulässig ab. Außerdem ist eine Vollstreckung deutscher Urteile in
Liechtenstein ohnehin nicht direkt möglich. Der Schutz des deutschen
Versicherungsnehmers kann also schon bei einer Gesellschaft aus der direkten
Nachbarschaft viel schlechter sein als im Raum der EU. Solche Verhältnisse
könnten sich mittelfristig auch für Kunden der Clerical Medical einstellen.
3. Viele Klagen gegen
Clerical Medical
Gleichzeitig waren gerade viele Kunden der Clerical Medical
bzw. Scottish Widows in den letzten Jahren gezwungen, ihre Ansprüche gegenüber
der Versicherungsgesellschaft gerichtlich durchzusetzen. Sogar der
Bundesgerichtshof musste vielfach zu Clerical Medical entscheiden – zuletzt
viermal am 25.05.2016. Es ist daher auch für die Zukunft zu befürchten, dass
Clerical Medical ihren Verpflichtungen gegenüber deutschen Kunden nicht immer
freiwillig nachkommen wird.
4. Handeln bevor der
Brexit greift
Versicherungsnehmer der Clerical Medical sollten daher ihre
Ansprüche sichern, bevor das aufgrund des Brexit schwieriger wird. Heute ist
ein Vorgehen in Deutschland noch einfach möglich. Diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte haben in den letzten Jahren mehr als tausend Kunden der
Clerical Medical betreut und stehen betroffenen Versicherungsnehmern gerne für
eine Information über die individuelle Situation zur Verfügung.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen
Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst
Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives
Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers
kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre,
wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind dem BSZ® e.V.
als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
witt
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit
ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter