Samstag, Mai 13, 2017

CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS: WAS BEDEUTET DIE ÜBERTRAGUNG AUF DIE RL360° GROUP? WAS BEDEUTET DER BREXIT FÜR DIE VERSICHERUNGSNEHMER?

Einigen deutschen Kunden der Scottish Widows Ltd. wird aktuell mitgeteilt, dass ihr Versicherungsvertrag zukünftig durch eine RL360 Life Insurance Ltd. geführt wird. Das ist mit erheblichen Nachteilen verbunden und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Der Vertragspartner sitzt zukünftig auf der Isle of Man und die Kunden verlieren wohl die Möglichkeit, sich an den deutschsprachigen Service der Scottish Widows Ltd. in Heidelberg zu wenden.

Eine Überprüfung der individuellen Situation empfiehlt sich aber auch aus anderen Gründen dringend.

1. Nächste Verunsicherung nach dem Brexit

Deutsche Anleger mit Versicherungen, die ursprünglich bei der Clerical Medical Investment Group Ltd. oder einer Tochtergesellschaft abgeschlossen worden waren, mussten in den letzten Jahren einiges mitmachen.

Zunächst hieß die Versicherungsgesellschaft zukünftig Scottish Widows Ltd. und die Bezeichnung Clerical Medical wurde nur noch im Rahmen einer Handelsmarke verwendet.

Danach entschied sich Großbritannien für einen Austritt aus der EU mit unabsehbaren Folgen für deutsche Versicherungsnehmer. Dazu berichteten Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte schon. (Den Beitrag finden Sie am Ende dieser Mitteilung)

Jetzt wird ein Teil der Verträge von der Scottish Widows Ltd. an eine Gesellschaft der RL360° Group abgegeben. Damit dürfte insbesondere die deutschsprachige Betreuung enden. Außerdem sitzt die Gesellschaft auf der Isle of Man und unterliegt damit einem speziellen ausländischen Recht.

2. Was kann man tun?

Witt Rechtsanwälte betreuen seit Jahren eine große Zahl von Kunden der Clerical Medical. Dazu gehören auch mehrere Mandanten, die jetzt von der Übertragung der Verträge auf die RL360° Group betroffen sind.

Nach einer Auswertung dieser Fälle scheint es so, dass nur spezielle Versicherungsverträge betroffen sind. Es handelt sich danach um Verträge, die schon ursprünglich mit einer Gesellschaft der Clerical Medical von der Isle of Man abgeschlossen worden sind.

Die Versicherungsnehmer landeten dann erst im Rahmen eines Konzernumbaus bei der Scottish Widows Ltd. und ihrem deutschen Service in Heidelberg.

Die Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte hat außerdem ergeben, dass die betroffenen Versicherungsverträge nicht dem Recht der Isle of Man unterliegen, sondern deutschem Versicherungsrecht. In den Versicherungsbedingungen findet sich zwar der Versuch, das Recht der Isle of Man zu vereinbaren, diese Rechtswahl war aber nach der Überzeugung der Rechtsanwälte nicht wirksam. Das ist eine wichtige Frage, da das deutsche Versicherungsrecht interessante Möglichkeiten eröffnet.

Betroffene Anleger sollten daher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welches Recht in ihrem Fall anzuwenden ist. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung.

3. Erhöhter Ertrag durch Widerspruch – auch nach dem Vertragsende

Sehr interessant für die betroffenen Anleger dürfte vor allem die Möglichkeit sein, einen Widerspruch nach deutschem Versicherungsrecht zu erklären. Die Voraussetzungen dafür sind gut.

Zum einen erfolgte in keinem der bisher durch Witt Rechtsanwälte geprüften Fälle eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Widerspruchsrecht nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz, da aus Sicht der Clerical Medical ja das Recht der Isle of Man gelten sollte.

Zum anderen handelt es sich regelmäßig um Lebensversicherungsverträge, die schon in den 90er Jahren abgeschlossen worden sind und deren vertragliche Rendite enttäuschend ist.

In solchen Konstellationen konnten die Rechtsanwälte schon für sehr viele Mandanten über einen Widerspruch den Ertrag der Lebensversicherung erheblich steigern.

Sehr wichtig ist dazu, dass diese Möglichkeit auch noch besteht, wenn die Lebensversicherung schon mehrere Jahre beendet ist – sei es durch eine Kündigung oder den vertraglichen Ablauf.

Daher sollten auch die neuen Kunden der RL360° Group dringend prüfen lassen, ob ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht.

CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS: WAS BEDEUTET DER BREXIT FÜR DIE VERSICHERUNGSNEHMER?

Der Austritt Großbritanniens aus der EU verunsichert die deutschen Kunden der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd., die mittlerweile unter Scottish Widows Ltd. firmiert. Für die Versicherungsnehmer ist unklar, welche Auswirkungen der Brexit auf ihre Versicherungsverträge haben wird. Diese Unsicherheit sollte aber nicht zu Kurzschlussreaktionen führen.

1. Keine Maßnahmen ohne Beratung

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt Rechtsanwälte raten den betroffenen Versicherungsnehmern dringend davon ab, ihre Versicherungsverträge zu kündigen oder einen Widerspruch zu erklären, ohne vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen zu haben. In vielen Fällen kann es trotz des Brexit für die Betroffenen bessere Lösungen geben als die kurzfristige Auflösung der Versicherungsverträge.

2. Schlechterer Schutz der Versicherungsnehmer nach dem Brexit

Richtig ist aber, dass sich die Situation der deutschen Kunden der Clerical Medical bzw. Scottish Widows durch den Brexit mittelfristig verschlechtern dürfte. Die Versicherungsgesellschaft unterhielt zu keinem Zeitpunkt eine Niederlassung in Deutschland und bisher sind Klagen deutscher Kunden gegen sie auch aufgrund einer EU-Vorschrift möglich. Urteile deutscher Gerichte gegen die Versicherung könnten nur aufgrund des EU-Rechts auch in Großbritannien vollstreckt werden. Dabei wird es nicht bleiben können.

Wie groß der Unterschied zwischen einem EU-Mitglied und einem anderen europäischen Land sein kann, erfahren schon länger enttäuschte Kunden der Vienna-Life Lebensversicherung AG in Deutschland. Die Vienna-Life hat ihren Sitz in Liechtenstein und kann nach Auffassung der Gesellschaft von deutschen Kunden daher nicht in Deutschland verklagt werden. Das sehen zum Teil auch die deutschen Gerichte so und weisen Klagen gegen die Versicherung als unzulässig ab. Außerdem ist eine Vollstreckung deutscher Urteile in Liechtenstein ohnehin nicht direkt möglich. Der Schutz des deutschen Versicherungsnehmers kann also schon bei einer Gesellschaft aus der direkten Nachbarschaft viel schlechter sein als im Raum der EU. Solche Verhältnisse könnten sich mittelfristig auch für Kunden der Clerical Medical einstellen.

3. Viele Klagen gegen Clerical Medical

Gleichzeitig waren gerade viele Kunden der Clerical Medical bzw. Scottish Widows in den letzten Jahren gezwungen, ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft gerichtlich durchzusetzen. Sogar der Bundesgerichtshof musste vielfach zu Clerical Medical entscheiden – zuletzt viermal am 25.05.2016. Es ist daher auch für die Zukunft zu befürchten, dass Clerical Medical ihren Verpflichtungen gegenüber deutschen Kunden nicht immer freiwillig nachkommen wird.

4. Handeln bevor der Brexit greift

Versicherungsnehmer der Clerical Medical sollten daher ihre Ansprüche sichern, bevor das aufgrund des Brexit schwieriger wird. Heute ist ein Vorgehen in Deutschland noch einfach möglich. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in den letzten Jahren mehr als tausend Kunden der Clerical Medical betreut und stehen betroffenen Versicherungsnehmern gerne für eine Information über die individuelle Situation zur Verfügung.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind dem BSZ® e.V. als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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