Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage oder an
einer Windkraftanlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen
bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt
die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die
Auszahlung des Geldes wird verweigert. Dann sollten Sie schnell eine Lösung
herbeiführen ehe es zu spät ist.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die
Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich,
selbst an den Initiatoren heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit
ihm auf irgendein Arrangement einzulassen
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung
auf Erfolgsbasis beauftragen!
In diesen Fällen
helfen wir, schnell und erfolgreich!
- Kapitalanlagen
in Not
- unbezahlten
Rechnungen
- Darlehen
wird nicht bedient
- Geld
bezahlt aber Ware nicht erhalten
- Geld
bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
- Geld
bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
- Gutschein
wird nicht ausbezahlt
- Miete
wird nicht bezahlt
- Trotz
Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur
€ 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom
Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht.
Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als bei sonst
üblichen Maßnahmen. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen
Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.
Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne
Erfolg, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in
diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann
Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche
Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug
durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch
telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
- Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht und Berater die sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung engagieren möchten, sind willkommen!
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