Die Antwort ist schnell gefunden. Mit geschädigten
Kapitalanlegern kann man leicht viel Geld verdienen, ohne dabei einen Erfolg zu
schulden. Da bieten Rechtsanwälte Tausenden betroffener Anleger via Werbebrief
ihre Hilfe an, das verlorene Geld wieder zu beschaffen. Das traurige Ergebnis:
meist hat der Anwalt anschließend volle und der Anleger leere Taschen.
An diesem nicht erfreulichen
Zustand ist der Anleger zu gleichen Teilen wie auch der Rechtsanwalt
beteiligt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998
im Anlegerschutz tätig.
Warum hat der Anleger nicht vor seiner
Investitionsentscheidung das Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten
lassen? Der beauftragte Rechtsanwalt hätte dem Anleger bestimmt zu einem klaren
Bild der geplanten Anlage und deren langfristigen Potenzial verhelfen können.
Warum legt der Anwalt den Schwerpunkt bei seiner Tätigkeit
im Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Nachsorge und nicht auf die Vorsorge.
Liegt es daran, dass man hier Einzelfälle und keine Massenschadensfälle zu
bearbeiten hat? Für die professionelle
Vorsorge hätte der Anwalt von Seiten der Anleger mehr Beifall zu erwarten, als
beim Zusammenfegen der Scherben.
Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit
selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität,
Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist beteiligten Anlageberaters, darf nicht
übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das
gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen
beziehen.
Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin
geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit
wiegen.
Text der BaFin:
„Der Prospekt für Wertpapiere wird
zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das
Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO)
vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind
(Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt
enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).Eine
darüber hinausgehende Prüfung, beispielsweise ob das dargelegte Geschäftsmodell
schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die
versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die
inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht
Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein
Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene
Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob
Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher
kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach
erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin
entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des
Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder
auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende.
Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in
vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät
Roosen.
Wer eine Kapitalanlage plant kann von einem BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt das Anlageangebot
überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen. Dafür hat der BSZ e.V. die „Interessengemeinschaft
Anlageangebot prüfen“ eingerichtet.
Wer schon einen Schaden mit einer Investition erlitten hat,
kann sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit
ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst
werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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