Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161
Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend
gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.
Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007
aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der
Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden
Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte
von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen
konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung
in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich
später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die
Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.
„Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie
vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen.
Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden
Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds
betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben.
Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln“, sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss
unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161
beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu
verjähren, wenn nicht gehandelt wird.
Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften
Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in
den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage
angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich
handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen
Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: „Über diese Risiken,
z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des
Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt
werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung geltend gemacht werden.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161
Schiffsflottenfonds anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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