Der
BSZ e.V. widmet sich seit 1998 aktiv dem Anlegerschutz. Da die Arbeit des
Vereins breite Anerkennung findet, werden ihm auch immer wieder teilweise
brisante Informationen übermittelt.
So
wurden im Lauf der Jahre hunderte BSZ e.V. Interessengemeinschaften auf
Anregung von Geschädigten initiiert. Anlegerinteressen lassen sich immer nur
dann optimal durchsetzen, wenn sich eine größere Interessengemeinschaft bildet.
Nur so lässt sich auch der Druck auf die Beteiligten weiter erhöhen.
Grundsätzlich haben die Geschädigten den Vorteil, dass der BSZ e.V. mit sehr
spezialisierten und ausgewiesenen Kanzleien in diesem Bereich zusammen arbeitet.
Viele
Kapitalanleger erleiden aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oft
einen erheblichen finanziellen Schaden.
Bei rechtzeitiger und kompetenter rechtlicher Beratung hätten sie sich
eventuell schadlos halten können.
Aufklärungspflichtverletzungen
bezüglich des Totalverlustrisikos werden von Anlegern mitunter nicht erkannt
oder rechtlich falsch bewertet, insbesondere da es immer auch darauf ankommt welche
Erklärungen der Berater konkret abgegeben hat.
Tatsache ist aber, wie wir aus unserer Erfahrung wissen, dass Anlegern
von Beratern nicht gerade selten Produkte empfohlen wurden, ohne dass die
Berater die Anleger auf die Risiken ordnungsgemäß aufmerksam gemacht haben. Auch ist es nicht selten der Fall, dass
schriftliche Unterlagen, wie beispielsweise Prospekte nicht oder erst verspätet
ausgehändigt wurden. Aufgrund der Empfehlungen des Beraters wurden oft hohe
Geldbeträge investiert, für die die Anleger lange arbeiten mussten und nun –
zum Teil - vor den Scherben ihrer finanziellen Existenz stehen.
Es
kann sicherlich nicht im Sinn eines funktionierenden Kapitalmarkts sein, dass
Anlageberater, die aus eigenem Provisionsinteresse Anlagen vermitteln und die
Anleger nicht über die Risiken aufklären, anschließend nicht zur Rechenschaft
gezogen werden, weil Anleger die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten
nicht ausschöpfen können. Bei Beratungspflichtverletzungen ist es so, dass der
Anleger die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte Anlageberatung hat
und die Rechtsfragen oft nicht einfach zu beantworten sind. Die Motivation des BSZ e. V. besteht darin,
Anlegern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit anzubieten, ihr Anliegen,
mit dem sie oft alleine dastehen, vorbringen und von ausgewiesenen Fachleuten –
in der Regel Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - rechtlich bewerten lassen zu können.
Da
der Schweizer Finanzplatz für Deutsche Kapitalanleger nach wie vor ein Magnet
ist, bietet der BSZ e.V. selbstverständlich auch hier Hilfe an. Die Reputation
des Finanzplatzes Schweiz beruht nicht zuletzt auch auf der Präsenz und dem
Erfolg der Auslandsbanken in der Schweiz, die vor allem im Private Banking eine
gewichtige Rolle spielen.
Wo viel Licht ist gibt es jedoch auch
viel Schatten:
Das
seriöse Image des Finanzplatzes Schweiz
wird gerne von Drahtziehern unseriöser Kapitalgeschäfte ausgenützt. Zu
den Hochburgen unseriöser Kapitalanlagen gehören seit jeher Deutschland und die
Schweiz. Deutschland stellt dabei den in Europa mit Abstand größten Markt für
Kapitalanleger dar, während in der Schweiz auffällig viele Anbieter, Treuhänder
oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz unterhalten. Kurioserweise bringen Schweizer Anleger dem
deutschen Kapitalmarkt besonderes Vertrauen entgegen, während umgekehrt deutsche
Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und unverdächtig halten.
Anbieter von Kapitalanlagen werben daher gerne Anleger im jeweils anderen Land
an.
In
vielen Fällen wurde auch die Erfahrung gemacht, dass deutsche Anleger eine
große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung in der Schweiz mangels Kenntnis
des dortigen Rechtssystems durchzuführen. Schweizer Anbieter nutzen gerne
Abschreckungskonzepte wie die Vereinbarung von Schiedsverfahren, die Sitzwahl
im französischsprachigen Teil der Schweiz und Ähnliches. Genauso geht es
Schweizer Anlegern, die damit überfordert sind, Rechtsrat in Deutschland
einzuholen.
Angesichts
der Komplexität und der oft verschachtelten Strukturen der Betrugsfälle ist es
für Geschädigte kaum möglich ohne Rechtsbeistand in der Schweiz etwas zu erreichen. Hier steht
der BSZ® e.V. als Anlegerschutzverein
betroffenen Anlegern hilfreich zur Seite.
Immer öfter werden Kapitalanleger durch
ihr eigenes soziales Netzwerk Opfer eines Kapitalanlagebetrugs.
Wie
genau funktioniert diese perfide Masche? Das Konzept ist einfach, wie es aber
zum Betrug kommt eher komplex.
Jeder
Mensch ist in irgendeiner Weise
vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte
usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel:
Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugung, politische Standpunkte,
wirtschaftliche Situation usw. Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“
schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann
insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren. Dazu muss
man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind,
nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung
möglicher Kapitalanleger perfektioniert.
Der
Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der
heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die
Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen
Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!
Die
Finanzgangster wissen ganz genau, sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des
Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden,
und damit kann ein weiteres Opfer der
Statistik Kapitalanlageverluste hinzugefügt werden.
Wenn
der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den
zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen
Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war,
welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch
logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu
verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: „Ich
würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!
Geschädigte
Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus
verständlichen Gründen oft davor, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um
gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften
anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr
Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
nimmt Ihnen das Risiko ab!
Die
mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich
auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat,
prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das
Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
den betroffenen Anleger keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Die Anleger haben nicht
das geringste Risiko!
Betroffene Kapitalanleger können einer
bereits bestehenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten oder wenn nötig
eine solche vom BSZ e.V. einrichten lassen.
Voraussetzung
dafür ist, dass an den BSZ e.V. ein einmaliger Förderbeitrag, den jeder selbst
bestimmen kann, aber 75.- Euro nicht unterschreiten soll, geleistet wird. Diese
Fördermitglieder können dann ohne weiteren Kosten sich der gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Als
Mitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten die Betroffenen das, was
Sie in dieser Situation am nötigsten
brauchen: nämlich eine kostenlose anwaltliche Information die aufzeigt, welche
rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offen
stehen um Ihren Anspruch durchzusetzen, gegen welche Personen, Unternehmen und
Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind
und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Falls eine Rechtsschutzversicherung
besteht, ist auch die Anfrage bezüglich der Deckungszusage enthalten.
Die
Anwälte führen Klagen primär für rechtsschutzversicherte Mandanten durch,
sodass alle weiteren Mandanten mittelbar bei etwaigen Erfolgen partizipieren. (Rechtschutzversicherung
greift, wenn zum Zeitpunkt der Falschberatung bzw. der Zeichnung der Beteiligung
ein Versicherungsverhältnis mit Familien- und Vertragsrechtsschutz oder nur
Vertragsrechtsschutz bereits bestanden hat.)
Ob
und inwieweit im jeweiligen Fall Chancen
bestehen, wird durch die Anwälte individuell geprüft. Jeder geschädigte Anleger sollte zumindest die
Chance nutzen und eine Erstbewertung durchführen lassen. Damit
hat er zunächst einmal die notwendigen Informationen die ihm bei seiner
Entscheidung, wie er nun weiter verfahren möchte, behilflich sind.
Insoweit
ist es für jeden einzelnen Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt
werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange
Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der BSZ e. V.
arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf diesem Gebiet
hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz für
geschädigte Anleger erreichen konnten.
Immer
wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere
Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu aber oft nur an der Oberfläche kratzen.
Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir
eigentlich wissen könnten. Der BSZ® e.V.
wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden
und die breite Öffentlichkeiit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden
durch teilweise auch kriminelle Geldanlagemodelle angerichtet werden.
Weitere
Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter
Link zum Kontaktformular:
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der
BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz
dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung
angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert
seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne
öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für
Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder
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Datenschutz.
Rechtshinweis
Der
BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller
Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden,
seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht
entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur
Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für
Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein
geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT
§ BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser
Text gibt den Beitrag vom 28.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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