Samstag, Januar 28, 2017

Aufklärungspflichtverletzungen bezüglich des Totalverlustrisikos werden von Anlegern mitunter nicht erkannt oder rechtlich falsch eingeschätzt.

Der BSZ e.V. widmet sich seit 1998 aktiv dem Anlegerschutz. Da die Arbeit des Vereins breite Anerkennung findet, werden ihm auch immer wieder teilweise brisante Informationen übermittelt.

So wurden im Lauf der Jahre hunderte BSZ e.V. Interessengemeinschaften auf Anregung von Geschädigten initiiert. Anlegerinteressen lassen sich immer nur dann optimal durchsetzen, wenn sich eine größere Interessengemeinschaft bildet. Nur so lässt sich auch der Druck auf die Beteiligten weiter erhöhen. Grundsätzlich haben die Geschädigten den Vorteil, dass der BSZ e.V. mit sehr spezialisierten und ausgewiesenen Kanzleien in diesem Bereich zusammen arbeitet.

Viele Kapitalanleger erleiden aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oft einen  erheblichen finanziellen Schaden. Bei rechtzeitiger und kompetenter rechtlicher Beratung hätten sie sich eventuell schadlos halten können.

Aufklärungspflichtverletzungen bezüglich des Totalverlustrisikos werden von Anlegern mitunter nicht erkannt oder rechtlich falsch bewertet, insbesondere da es immer auch darauf ankommt welche Erklärungen der Berater konkret abgegeben hat.  Tatsache ist aber, wie wir aus unserer Erfahrung wissen, dass Anlegern von Beratern nicht gerade selten Produkte empfohlen wurden, ohne dass die Berater die Anleger auf die Risiken ordnungsgemäß aufmerksam gemacht haben.  Auch ist es nicht selten der Fall, dass schriftliche Unterlagen, wie beispielsweise Prospekte nicht oder erst verspätet ausgehändigt wurden. Aufgrund der Empfehlungen des Beraters wurden oft hohe Geldbeträge investiert, für die die Anleger lange arbeiten mussten und nun – zum Teil - vor den Scherben ihrer finanziellen Existenz stehen.

Es kann sicherlich nicht im Sinn eines funktionierenden Kapitalmarkts sein, dass Anlageberater, die aus eigenem Provisionsinteresse Anlagen vermitteln und die Anleger nicht über die Risiken aufklären, anschließend nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil Anleger die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen können. Bei Beratungspflichtverletzungen ist es so, dass der Anleger die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte Anlageberatung hat und die Rechtsfragen oft nicht einfach zu beantworten sind.  Die Motivation des BSZ e. V. besteht darin, Anlegern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit anzubieten, ihr Anliegen, mit dem sie oft alleine dastehen, vorbringen und von ausgewiesenen Fachleuten – in der Regel Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -  rechtlich bewerten lassen zu können.

Da der Schweizer Finanzplatz für Deutsche Kapitalanleger nach wie vor ein Magnet ist, bietet der BSZ e.V. selbstverständlich auch hier Hilfe an. Die Reputation des Finanzplatzes Schweiz beruht nicht zuletzt auch auf der Präsenz und dem Erfolg der Auslandsbanken in der Schweiz, die vor allem im Private Banking eine gewichtige Rolle spielen.

Wo viel Licht ist gibt es jedoch auch viel Schatten:

Das seriöse Image des Finanzplatzes Schweiz  wird gerne von Drahtziehern unseriöser Kapitalgeschäfte ausgenützt. Zu den Hochburgen unseriöser Kapitalanlagen gehören seit jeher Deutschland und die Schweiz. Deutschland stellt dabei den in Europa mit Abstand größten Markt für Kapitalanleger dar, während in der Schweiz auffällig viele Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz unterhalten.  Kurioserweise bringen Schweizer Anleger dem deutschen Kapitalmarkt besonderes Vertrauen entgegen, während umgekehrt deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und unverdächtig halten. Anbieter von Kapitalanlagen werben daher gerne Anleger im jeweils anderen Land an.

In vielen Fällen wurde auch die Erfahrung gemacht, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung in der Schweiz mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen.  Schweizer Anbieter nutzen gerne Abschreckungskonzepte wie die Vereinbarung von Schiedsverfahren, die Sitzwahl im französischsprachigen Teil der Schweiz und Ähnliches. Genauso geht es Schweizer Anlegern, die damit überfordert sind, Rechtsrat in Deutschland einzuholen.

Angesichts der Komplexität und der oft verschachtelten Strukturen der Betrugsfälle ist es für  Geschädigte kaum möglich ohne  Rechtsbeistand  in der Schweiz etwas zu erreichen. Hier steht der BSZ® e.V. als  Anlegerschutzverein betroffenen Anlegern hilfreich zur Seite. 

Immer öfter werden Kapitalanleger durch ihr eigenes soziales Netzwerk Opfer eines Kapitalanlagebetrugs.

Wie genau funktioniert diese perfide Masche? Das Konzept ist einfach, wie es aber zum Betrug kommt  eher komplex.

Jeder Mensch ist  in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugung, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw. Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“ schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren. Dazu muss man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind, nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher Kapitalanleger perfektioniert.

Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!

Die Finanzgangster wissen ganz genau, sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer  der Statistik Kapitalanlageverluste hinzugefügt werden. 

Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!

Geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den betroffenen Anleger keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Die Anleger haben nicht das geringste Risiko!

Betroffene Kapitalanleger können einer bereits bestehenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten oder wenn nötig eine solche vom BSZ e.V. einrichten lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass an den BSZ e.V. ein einmaliger Förderbeitrag, den jeder selbst bestimmen kann, aber 75.- Euro nicht unterschreiten soll, geleistet wird. Diese Fördermitglieder können dann ohne weiteren Kosten sich der gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Als Mitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten die Betroffenen das, was Sie  in dieser Situation am nötigsten brauchen: nämlich eine kostenlose anwaltliche Information die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen  offen stehen um Ihren Anspruch durchzusetzen, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist auch die Anfrage bezüglich der Deckungszusage enthalten.

Die Anwälte führen Klagen primär für rechtsschutzversicherte Mandanten durch, sodass alle weiteren Mandanten mittelbar bei etwaigen Erfolgen partizipieren. (Rechtschutzversicherung greift, wenn zum Zeitpunkt der Falschberatung bzw. der Zeichnung der Beteiligung ein Versicherungsverhältnis mit Familien- und Vertragsrechtsschutz oder nur Vertragsrechtsschutz bereits bestanden hat.)

Ob und inwieweit im jeweiligen  Fall Chancen bestehen, wird durch die Anwälte individuell geprüft.  Jeder geschädigte Anleger sollte zumindest die Chance nutzen und eine Erstbewertung durchführen lassen.   Damit hat er zunächst einmal die notwendigen Informationen die ihm bei seiner Entscheidung, wie er nun weiter verfahren möchte, behilflich sind.

Insoweit ist es für jeden einzelnen Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten.

Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  aber oft nur an der Oberfläche kratzen. Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir eigentlich wissen könnten.  Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass  Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden und die breite Öffentlichkeiit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden durch teilweise auch kriminelle Geldanlagemodelle angerichtet werden.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                   www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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