Freitag, Januar 27, 2017

MBB CLEAN ENERGY AG: LANDGERICHT VERURTEILT BANK ZUR ZAHLUNG

Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde einem Anleger der MBB Clean Energy AG jetzt die gesamte Investitionssumme von rund € 25.000 zugesprochen.


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren verlangte der Anleger € 25.092,61 von der beteiligten Bank. Das Landgericht folgte nun der Auffassung der Kanzlei CLLB und verurteilte die Bank in Höhe des gesamten Betrages. Außerdem muss die Bank auch die Kosten des Verfahrens tragen.

„Nachdem ein von uns vertretener Anleger bereits letztes Jahr seine gesamte Investitionssumme von einer der beteiligten Banken beinahe freiwillig erstattet bekommen hatte, stellt dieses Urteil nun den nächsten Erfolg dar. Die Entscheidung belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – auch wenn sie nicht beraten wurden – ihre Investition regelmäßig in voller Höhe zurückgezahlt bekommen können.“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Franz Braun.

Die Kanzlei führt vor Gerichten in ganz Deutschland bereits eine Vielzahl von Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit den Vorgängen bei MBB Clean Energy AG. Rechtsanwalt Braun rechnet nach dem erfreulichen Urteil vom 26.01.2017 in Kürze mit weiteren positiven Ergebnissen. Er ist fest davon überzeugt, dass „die meisten Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall hinnehmen müssen.“

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB rät allen betroffenen Anlegern daher, sich unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Erstattung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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