Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde einem Anleger der MBB Clean Energy AG jetzt die gesamte Investitionssumme von rund € 25.000 zugesprochen.
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte
geführten Verfahren verlangte der Anleger € 25.092,61 von der beteiligten Bank.
Das Landgericht folgte nun der Auffassung der Kanzlei CLLB und verurteilte die
Bank in Höhe des gesamten Betrages. Außerdem muss die Bank auch die Kosten des
Verfahrens tragen.
„Nachdem ein von uns vertretener Anleger bereits letztes
Jahr seine gesamte Investitionssumme von einer der beteiligten Banken beinahe
freiwillig erstattet bekommen hatte, stellt dieses Urteil nun den nächsten
Erfolg dar. Die Entscheidung belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG –
auch wenn sie nicht beraten wurden – ihre Investition regelmäßig in voller Höhe
zurückgezahlt bekommen können.“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.
Die Kanzlei führt vor Gerichten in ganz Deutschland bereits
eine Vielzahl von Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit
den Vorgängen bei MBB Clean Energy AG. Rechtsanwalt Braun rechnet nach dem
erfreulichen Urteil vom 26.01.2017 in Kürze mit weiteren positiven Ergebnissen.
Er ist fest davon überzeugt, dass „die meisten Anleger trotz des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht
zwangsläufig einen Zahlungsausfall hinnehmen müssen.“
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei
CLLB rät allen betroffenen Anlegern daher, sich unverzüglich an einen
spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine
Erstattung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Unterstützung!
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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