Firma meldet Insolvenz an! Forderungen anmelden + Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.
Über das Vermögen der FCM Farm Capital Management GmbH mit
Sitz in Kleve wurde inzwischen vor dem Amtsgericht Kleve, HRB 13739, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Her
Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.
Dies sind schlechte Neuigkeiten für die Anleger, die schon
zu befürchten waren, nachdem die Firma in der letzten Zeit nicht mehr
telefonisch erreichbar war, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.
So wurden den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits
mitgeteilt, dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden. So rissen die
Hiobsbotschaften für die Anleger auch nicht ab, denn die BaFin hatte der
damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben und die
weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Daraufhin
wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert und diesen vorgeschlagen, ihre
bisherigen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit Farm Capital Management
abzuschließen. Der Insolvenzantrag ist nun die „Krönung“ der Hiobsbotschaften
für die Anleger.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt allen betroffenen Anlegern, „ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, um
über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des angelegten
Geldes zurück zu erhalten. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren
eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, so dass Geschädigte
sich noch nach anderen Wegen umsehen sollten, um ihren Schaden zu kompensieren.
Dazu gehört z.B. die Prüfung einer möglichen Haftung der Geschäftsführung, aber
auch z.B. der Vermittler der Anlage.“
So schulden z.B. die Vermittler der Anlage eine anleger- und
objektgerechte Beratung sowie auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der
Anlage, in vielen Fällen, in denen dies die Vermittler nicht ordnungsgemäß
durchführten, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft
werden muss, könnten sie den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein. Eile
ist hierbei nach Ansicht der BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner geboten, denn bei der
Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Betroffene
Anleger von Farm Capital Management können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
„Farm Capital Management“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.