In der Angelegenheit German Pellets wird die eventuelle Insolvenzquote wohl niedrig ausfallen, weshalb Anleger auch nach weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner hatten
daher bereits im April 2016 erste Prospekthaftungsklagen gegen den
geschäftsführenden Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold,
eingereicht, um für Geschädigte umgehend Schadensersatz geltend machen zu
können.
Die Klageverfahren
laufen noch vor dem Landgericht Rostock.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth und
Partner wurden die Emissionserlöse z.B. offenbar teilweise als ungesicherte
Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen
Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German-Pellets-Gruppe
gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die
Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus
Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei liegen damit eindeutige Prospektfehler
vor, denn hierüber wurden die Anleger in den jeweiligen Verkaufsprospekten der
Anleihen und Genussscheine nicht ausreichend aufgeklärt.
Die Rechtsanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür
gefunden, dass Umsätze teilweise falsch angegeben worden sein könnten und dass
das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif
war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Dr. Späth
hierzu: „Unserer Ansicht nach wurde die Situation bei German Pellets deutlich
zu positiv dargestellt, womit unserer Ansicht nach Schadensersatzansprüche der
Anleger gegeben sind. Geschädigte Anleger sollten sich beeilen, um eine
schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten, denn bei
der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2017 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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