Samstag, Januar 14, 2017

GERMAN PELLETS: KLAGEN GEGEN PETER LEIBOLD AUF RÜCKABWICKLUNG EINGEREICHT!

In der Angelegenheit German Pellets wird die eventuelle Insolvenzquote wohl niedrig ausfallen, weshalb Anleger auch nach weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner hatten daher bereits im April 2016 erste Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht, um für Geschädigte umgehend Schadensersatz geltend machen zu können.

Die Klageverfahren laufen noch vor dem Landgericht Rostock.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth und Partner wurden die Emissionserlöse z.B. offenbar teilweise als ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German-Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei liegen damit eindeutige Prospektfehler vor, denn hierüber wurden die Anleger in den jeweiligen Verkaufsprospekten der Anleihen und Genussscheine nicht ausreichend aufgeklärt.

Die Rechtsanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Umsätze teilweise falsch angegeben worden sein könnten und dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurde die Situation bei German Pellets deutlich zu positiv dargestellt, womit unserer Ansicht nach Schadensersatzansprüche der Anleger gegeben sind. Geschädigte Anleger sollten sich beeilen, um eine schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten, denn bei der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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