Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück. Anleger sollten laufende Fristen beachten/Gefahr der Doppelzahlung.
Der Insolvenzverwalter der Fonds S&K Real Estate Value
Added Fondsgesellschaft mbH (REVA) und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH
& Co. KG (S&K Nr. 2) fordert die Ausschüttungen an die Anleger nun
gerichtlich zurück. Was Anleger nun wissen und tun müssen, lesen Sie hier.
Jetzt ist es amtlich – der Insolvenzverwalter der Fonds
S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH (REVA) und Deutsche
S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG Dr. Achim Ahrendt fordert die
Ausschüttungen an die Anleger nun gerichtlich zurück. Damit sind gerichtliche
Auseinandersetzungen unumgänglich.
Begründete Zweifel an
der Forderung
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
hatte bereits im vergangenen Jahr Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Forderung
geäußert. Natürlich besteht im Rahmen einer gerichtlichen Verfahrens Risiken,
doch so einfach, wie der Insolvenzverwalter der Fonds sich die Aufforderung und
Rückzahlung im letzten Jahr vorgestellt hat, sind die Dinge nun doch nicht. Es
fehlten nach unserer Auffassung formale Aspekte in der Forderung, sodass wir
nicht empfehlen konnten, die Zahlungen zu leisten.
Andere
Insolvenzverwalter haben ebenfalls Zweifel an der Forderung
Nun ist Herr Dr. Achim Ahrendt nur Insolvenzverwalter der
beiden vorgenannten Fonds. Die Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co.
KG, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH &
Co. KG werden von einem anderen Insolvenzverwalter vertreten. Theoretisch
müsste dieser die Ausschüttungen ebenfalls zurückfordern, da die Grundlage der
Forderung, die S&K-Gruppe habe keine Gewinne erwirtschaftet, bei diesen
Fonds ebenfalls zutreffen müsste.
Allerdings fordert der Insolvenzverwalter dieser Fonds die
Ausschüttungen nicht zurück. Im Gegenteil. Nach Presseberichten hat dieser begründete
Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Forderung. Das zeigt, dass die Sache
rechtlich nicht so eindeutig ist, wie sie von Dr. Achim Ahrend dargestellt
wird.
Beträge dienen in
erster Linie dem Insolvenzverwalter
Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es, die Masse zu
vergrößern bzw. Gelder zu Masse zu ziehen, die unrechtmäßig abgeflossen sind.
Ob dies bei den Ausschüttungen der Fall ist, muss nun gerichtlich geklärt
werden. Man darf aber auch nicht vergessen, wem dieses Verfahren in erster
Linie dient – dem Insolvenzverwalter selbst und den ihn vertretenen Anwälten.
Ob dies bei Forderungen, die sich teilweise unter 200,00 € bewegen,
wirtschaftlich sinnvoll ist, ist fraglich. Fakt ist aber, dass mit jedem EURO,
den die Anleger freiwillig zurückzahlen, die Masse der Verfahren vergrößert
wird und damit auch die Vergütung des Insolvenzverwalters. Der überwiegende
Teil der Forderungen, die in diesem Verfahren gestellt werden, sind die der
Anleger. Diese sollen nun zahlen, damit sie anteilig aus der Masse dann wieder
Geld zurückerhalten. Das klingt nach „linker Tasche – rechte Tasche“. Das
Problem ist nur, dass vorher der Insolvenzverwalter zugreift und damit
teilweise seine eigenen Taschen füllt.
Gefahr der Doppelzahlung
vermeiden
Wie bei jeder Rückforderung muss die Frage der materiellen
Berechtigung der Forderung immer gesondert geprüft werden. Nur das, was die
Insolvenzschuldnerin wirklich geleistet hat, kann – wenn denn die übrigen
Voraussetzungen gegeben sind – überhaupt zurückgefordert werden. Wenn hier auf
Seiten des Insolvenzverwalters juristisch unsauber gearbeitet wird und wenn man
der Forderung selbst unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens nachkommt,
kann zumindest ohne Prüfung der Zahlungsströme nicht ausgeschlossen werden,
dass die Anleger am Ende doppelt zahlen müssen.
Stellungnahme der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Klagewelle war zu erwarten. Die mit den Klagen
beauftragten Rechtsanwälte der Kanzlei White&Case haben es ja nicht einmal
für notwendig erachtet, die anwaltliche Vertretung der von uns vertretenen
Mandanten zu beachten. Auf unser Angebot zu einer außergerichtlichen Klärung
der Sache gerade im Hinblick auf die komplexen Probleme des Falles ist man
nicht eingegangen.
Diese Arroganz kann nun für den Insolvenzverwalter zum
Problem werden. Natürlich sind begründete Forderungen zu begleichen. Auch
gerichtliche Verfahren führen wir nicht zum Selbstzweck, sondern nur wenn es
gar nicht anders geht. Auf Basis der bisherigen Angaben konnten wir unseren
Mandanten nicht empfehlen, den Forderungen nachzukommen. Daran hat sich bis zum
heutigen Tag nichts geändert.
Praxistipp der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Anleger müssen die in den gerichtlichen Verfügungen
enthaltenen Fristen – meist 2 Wochen – beachten. Sollten gesetzte verstreichen,
ist mit Rechtnachteilen zu rechnen. Für die von uns vertretenen Anleger haben
wir bereits die erforderlichen Informationen angefordert, um sich gegen die
Klagen zu verteidigen.
Anleger, die bisher nicht vertreten sind, können sich der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen. Für eine Prüfung
ist die Vorlage der Klage und der Kontoauszüge, auf denen die Ausschüttungen
angegeben sind, erforderlich.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer
einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine
Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft S&K Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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