Sonntag, Januar 22, 2017

LIGNUM SACHWERT EDELHOLZ AG: INSOLVENZVERFAHREN + SCHADENSERSATZKLAGEN; BSZ e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG teilen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern aus aktuellem Anlass mit, dass am 10. Januar 2017 nun das reguläre Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 361 IN 1853/16) eröffnet wurde.


Die Forderungen können bis zum 01.04.2017 angemeldet werden. Der Berichtstermin wird aber bereits am 01.03.2017 stattfinden. Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April 2016 Insolvenz angemeldet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, auf jeden Fall die form- und fristgerechte Forderungsanmeldung, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des investierten Geldes zurück zu erhalten.

Allerdings wird, worauf die Rechtanwälte ausdrücklich hinweisen, alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, es steht zu befürchten, dass Anleger alleine über das Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil ihres Schadens ersetzt erhalten.

Aus diesem Grunde sollten Anleger nach Ansicht von den Rechtsanwälten nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen, d.h., z.B. prüfen, ob nicht die Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, aber auch die Vermittler der Anlage sich eventuell schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind z.B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss –, die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten, aus diesem Grunde haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen Lignum-Vermittler eingereicht, z.B. vor den Landgerichten Stuttgart und Neuruppin.

So ist nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei z.B. in diversen Fällen fraglich, ob die Berater ihrer Pflicht zur Prüfung der Plausibilität dieser Anlage nachgekommen sind. Die teilweise prognostizierten Renditen zwischen 7 und 13 % über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren gaben jedenfalls nach Ansicht der Anwälte Anlass zur genauen Hinterfragung des Anlagemodells.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu.: „Wir sind z.B. der Auffassung, dass die Lignum-Produkte keineswegs, wie von diversen Vermittlern dargestellt, die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit durchaus riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Hinzu kommt, dass Anleger teilweise mit einem Sicherheitskonzept gelockt wurden, das nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zweifelhaft ist bzw. war. Auch hieraus könnten sich in diversen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler ergeben, sofern das Sicherheitenkonzept dem Anleger werthaltiger dargestellt wurde, als es tatsächlich war oder hierzu falsche Angaben gemacht wurden.

Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein Vorgehen gegen die Berater und Vermittler in diversen Fällen sinnvoll ist, da Beratungspflichten – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – offenbar in diversen Fällen verletzt wurden und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung in vielen Fällen als gut erscheinen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Telefon: 06071-9816810

drspä

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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