Noch bis zum 24. Januar können Anleger der insolventen KTG Energie AG ihre Forderungen anmelden. Ihre Aussichten auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren könnten sich zuletzt gebessert haben.
Wie die KTG Energie AG Ende 2016 mitteilte, wurde der
Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Neuruppin eingereicht und von diesem
an den Gläubigerausschuss weitergeleitet. Demnach sieht der Insolvenzplan u.a.
vor, dass zwei Planinvestoren Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten
und dadurch überhaupt erst eine Quotenausschüttung an die Gläubiger möglich
werden soll. Ohne diese Finanzspritze wäre eine Insolvenzquote demnach kaum zu
realisieren. Auf diese Weise würden die Gläubiger bessergestellt als bei einer
Zerschlagung des Unternehmens. Darüber hinaus sollen die Gläubiger über einen
Besserungsschein an der Sanierung des Unternehmens beteiligt werden können. Der
Gläubigerausschuss kann nun zu dem eingereichten Insolvenzplan Stellung nehmen.
Danach kann das Insolvenzgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin
anberaumen.
„Immerhin besteht nun für die Anleger Hoffnung, dass sie im
Insolvenzverfahren eine gewisse Quote erhalten und nicht komplett leer
ausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderungen auch form- und
fristgerecht bis zum 24. Januar angemeldet werden. Denn nur angemeldete
Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden“, sagt
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Allerdings müssen die Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe nach wie
vor von Verlusten ausgehen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die
Forderungen aller Gläubiger vollauf befriedigt werden können“, so Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi.
Um den drohenden finanziellen Verlusten entgegenzutreten,
können die Anleger aber unabhängig vom Insolvenzverfahren auch weitere
rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die
Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Grundlage der Forderungen
können eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch fehlerhafte Prospektangaben
sein. „Die Anleger haben einen Anspruch darauf, über die Risiken der Geldanlage
umfassend aufgeklärt zu werden. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf
Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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