Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner möchte betroffene Anleger aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass sie für betroffene Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 bereits erste Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht hat.
Die Anleger mussten im letzten Jahr 2016 schlimme
Nachrichten verkraften, so hatte die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG bereits am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz
angemeldet und das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das
reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.
Vor kurzem wurden die Anleger der Ersten Oderfelder bzw.
Lombard Classic 2 auch vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, wozu den Anlegern eine Frist bis
zum 07.03.2017 gesetzt wurde.
Während die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth
& Partner betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer
Forderungen zur Insolvenztabelle empfehlen, um über das Insolvenzverfahren
eventuell noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten, sollten sich Anleger
nach Ansicht der Anwälte nicht zu große Hoffnungen machen, allein über das
Insolvenzverfahren ihr angelegtes Geld in voller Höhe zurückzuerhalten.
So wurde den Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den
damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Aus dieser
Liste ergab sich jedoch, dass die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger
wert gewesen sein sollen als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die
Beteiligung überwiesen hatten. Somit besteht nach Ansicht von Dr. Späth &
Partner die große Gefahr, dass alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger
ihren Schaden zum Großteil nicht kompensieren können, sodass Anleger nach
anderen Wegen suchen müssen, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte die bereits seit vielen
Monaten mit dem Fall Erste Oderfelder/Lombardium betraut sind, haben daher auch
inzwischen die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der
Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte war die Beratung durch die
jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger
in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss,
Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen
können.
Viele Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
bzw. Lombard Classic 2 und 3 wollten eine sichere Anlage, und sie wurde ihnen
auch als sichere Anlage von den Vermittlern dargestellt, was tatsächlich nach
Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht der Fall war.
Auch dürften diverse Vermittler teilweise pflichtwidrig
schon nicht geprüft haben, dass ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt sowie,
dass gerade mit einer stillen Beteiligung erhebliche Risiken einhergehen, die
aufklärungsbedürftig gewesen wären.
Auch dürften diverse Vermittler ihrer
Plausibilitätsprüfungspflicht hinsichtlich der Weitergabe der Anlegergelder mit
Entgegennahme von Pfandgegenständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen
sein.
Betroffene Anleger dürften somit in vielen Fällen also
diverse Ansatzpunkte haben, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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