Freitag, Januar 20, 2017

ERSTE ODERFELDER/LOMBARD: ANLEGER KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ GEGEN VERMITTLER! BSZ® e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner möchte betroffene Anleger aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass sie für betroffene Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 bereits erste Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht hat.


Die Anleger mussten im letzten Jahr 2016 schlimme Nachrichten verkraften, so hatte die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bereits am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Vor kurzem wurden die Anleger der Ersten Oderfelder bzw. Lombard Classic 2 auch vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, wozu den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt wurde.

Während die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle empfehlen, um über das Insolvenzverfahren eventuell noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten, sollten sich Anleger nach Ansicht der Anwälte nicht zu große Hoffnungen machen, allein über das Insolvenzverfahren ihr angelegtes Geld in voller Höhe zurückzuerhalten.

So wurde den Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Aus dieser Liste ergab sich jedoch, dass die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert gewesen sein sollen als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Somit besteht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die große Gefahr, dass alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger ihren Schaden zum Großteil nicht kompensieren können, sodass Anleger nach anderen Wegen suchen müssen, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte die bereits seit vielen Monaten mit dem Fall Erste Oderfelder/Lombardium betraut sind, haben daher auch inzwischen die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können.

Viele Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 wollten eine sichere Anlage, und sie wurde ihnen auch als sichere Anlage von den Vermittlern dargestellt, was tatsächlich nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht der Fall war.

Auch dürften diverse Vermittler teilweise pflichtwidrig schon nicht geprüft haben, dass ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt sowie, dass gerade mit einer stillen Beteiligung erhebliche Risiken einhergehen, die aufklärungsbedürftig gewesen wären.

Auch dürften diverse Vermittler ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht hinsichtlich der Weitergabe der Anlegergelder mit Entgegennahme von Pfandgegenständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sein.

Betroffene Anleger dürften somit in vielen Fällen also diverse Ansatzpunkte haben, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

drspä

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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