Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.
Sein Geld gewinnbringend und sicher zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen
der Banken- und Anlagenfirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger
zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken
Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde
Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das
Geld aus der Tasche gezogen.
Die Berichterstattung des BSZ e.V. über Kapitalvernichtung
durch Falschberatung, dubiose Anlagekonzepte und Anlagebetrug wird immer
umfangreicher. Der Schutz der Anleger hat bei dem BSZ e.V. und seinen Anlegerschutzanwälten seit 17
Jahren oberste Priorität.
Es besteht leider ein starkes Informations-Ungleichgewicht
zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch
mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter
Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte
Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder
Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt
an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
Selbst bei gesicherten
und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es
möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz
vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher.
Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit
mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf
ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu
schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht
gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.
Aufgerufen sind alle aktiv in der
Kapitalanlageberichterstattung tätigen Institutionen, Vereine, Unternehmen,
Rechtsanwälte und natürlich die Kapitalanleger zu einer aktiven Zusammenarbeit.
Wenn alle Beteiligten Ihre Berichte, Urteile und Erfahrungen zentral über die Internetseiten des BSZ e.V.
veröffentlichen, dient diese Informationsbündelung der schnellen Aufdeckung von
Kapitalvernichtung. Diese Informationsbündelung versorgt nicht nur
jeden Beteiligten mit Wissen sondern hat auch das Potenzial zur Verringerung
der Vermögensvernichtung.
Der BSZ e.V. nennt
vier zentrale Themenfelder: die Aufklärung, die Betrugsprävention, die
Aufdeckung und die Wiedergutmachung. Dies wird durch eine robuste
Berichterstattung gewährleistet.
Der zunehmend globale Charakter der Finanzmärkte ist für den
BSZ e.V. eine Herausforderung die durch
internationale Kooperationen gemeistert werden soll.
Gerade wenn viele Anleger, Rechtsanwälte und alle am
Finanzmarkt agierende Unternehmen und Personen sich zu einer Gemeinschaft
zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche
Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle
und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen
hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer
Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen
zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf
Grundlage der veröffentlichten Beiträge entsprechend zu verhalten.
Es sind hauptsächlich die
Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. die mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität
des Finanzmarktes Deutschland beitragen und das Vertrauen in einen seriösen deutschen
Finanzmarkt stärken und Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und
Gesetze schützen.
Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den
Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht
der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser
gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage und über unseriöse Anbieter bzw.
Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das
Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V.
Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos
die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft
Solidarservice.
Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes
finanzielles Risiko“ geschmiedet. Die
Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung
im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen
geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form
von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen
Erfolg zu verhelfen. Der Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus
Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche
Verluste erlitten haben.
Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den
Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.
Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man
im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht
zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches
es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch
den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss.
Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten
Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Betroffene Anleger, die eine solche
Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als
Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes
finanzielles Risiko“ anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag beantragen
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und
nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.
Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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