Dienstag, Dezember 06, 2016

Kapitalanlageberichterstattung: Das wirkungsvolle Instrument gegen Kapitalvernichtung.

Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.   



Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagenfirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. 

Die Berichterstattung des BSZ e.V. über Kapitalvernichtung durch Falschberatung, dubiose Anlagekonzepte und Anlagebetrug wird immer umfangreicher. Der Schutz der Anleger hat bei dem BSZ e.V.  und seinen Anlegerschutzanwälten seit 17 Jahren oberste Priorität.

Es besteht leider ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Selbst bei gesicherten und  seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine  Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher.

Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.   

Aufgerufen sind alle aktiv in der Kapitalanlageberichterstattung tätigen Institutionen, Vereine, Unternehmen, Rechtsanwälte und natürlich die Kapitalanleger zu einer aktiven Zusammenarbeit. Wenn alle Beteiligten Ihre Berichte, Urteile und Erfahrungen  zentral über die Internetseiten des BSZ e.V. veröffentlichen, dient diese Informationsbündelung der schnellen Aufdeckung von Kapitalvernichtung.   Diese Informationsbündelung versorgt nicht nur jeden Beteiligten mit Wissen sondern hat auch das Potenzial zur Verringerung der Vermögensvernichtung.

Der BSZ e.V. nennt vier zentrale Themenfelder: die Aufklärung, die Betrugsprävention, die Aufdeckung und die Wiedergutmachung. Dies wird durch eine robuste Berichterstattung gewährleistet.

Der zunehmend globale Charakter der Finanzmärkte ist für den BSZ e.V. eine Herausforderung die  durch internationale Kooperationen gemeistert werden soll.

Gerade wenn viele Anleger, Rechtsanwälte und alle am Finanzmarkt agierende Unternehmen und Personen sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen  zu  erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge entsprechend zu verhalten.

Es sind hauptsächlich die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. die mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beitragen und  das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärken und Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze  schützen.

Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage  und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice.

Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ geschmiedet.  Die Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen



Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!



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