Mittwoch, November 30, 2016

Kündigen Sie nicht Ihre Lebensversicherung - retten Sie ihr Geld

Verbraucherschützer warnen aktuell Versicherungsnehmer vor Post von ihrer Versicherung. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Wie Lebensversicherungskunden mehr kassieren können, erfahren sie hier.



Abhilfe auf Kosten der Kunden

Momentan schreiben Versicherungen vermehrt Kunden an und verschicken sogenannte „Serviceschreiben“. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Was sollten Kunden tun? 

Viele Versicherungskunden fragen sich, wie sie auf diese Schreiben reagieren sollen, auch wenn die von der Versicherung genannten sofort auszahlbaren Summen hoch erscheinen. Versicherungsnehmer sollten sich ganz eindeutig anwaltliche Hilfe holen, damit sichergestellt werden kann, dass die Kunden ihr gesamtes Geld erhalten. Qualifizierte anwaltliche Fachberatung zusammen mit einem auf die Berechnung von Lebensversicherungen spezialisierten Mathematiker (= Aktuar) bringt Klarheit, ob sich das vermeintlich gute Angebot der Versicherung wirklich rechnet.

Einer Kundin wurde eine Auszahlung von über 11.500,00 Euro versprochen. Doch würde sie ihren Vertrag weiterlaufen lassen und erst mit Ende der Laufzeit eine Auszahlung erhalten, bekäme sie  22.000,00 Euro. Dieses Geld steht den Versicherungskunden rechtmäßig zu und sollte nicht verschenkt werden. 

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte:

Niemand sollte sich von dem Serviceschreiben verführen lassen und eine schnelle Entscheidung fällen. Die Versicherungen locken die Kunden mit Formulierungen wie „Erfüllen Sie sich Ihre Träume“. Doch am Ende der Laufzeit lassen sich diese Träume noch viel besser verwirklichen. Die Grundlagen für so eine Entscheidung benötigen mehr als nur ein geschickt formuliertes Werbeschreiben der Versicherungsbranche im Briefkasten der Versicherten.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte

Sollten auch Sie angeschrieben worden sein, so melden Sie sich bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung an und lassen Sie sich von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten  beraten. So erfahren Sie auf Ihre Situation zugeschnitten, welche Argumente wirklich zählen und wie Sie zum Schluss mehr aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag herausholen.

Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht  stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  kompetent und engagiert zur Seite.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

gödd

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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