Verbraucherschützer warnen aktuell Versicherungsnehmer vor Post von ihrer Versicherung. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Wie Lebensversicherungskunden mehr kassieren können, erfahren sie hier.
Abhilfe auf Kosten der
Kunden
Momentan schreiben Versicherungen vermehrt Kunden an und
verschicken sogenannte „Serviceschreiben“. Die Schreiben dienen zur
frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten:
Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen
Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.
Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind
den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer
einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für
die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es
ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und
somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.
Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf
Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative
Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden
die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien
Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am
Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei
einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind
Abschlagsteuern fällig.
Was sollten Kunden
tun?
Viele Versicherungskunden fragen sich, wie sie auf diese
Schreiben reagieren sollen, auch wenn die von der Versicherung genannten sofort
auszahlbaren Summen hoch erscheinen. Versicherungsnehmer sollten sich ganz
eindeutig anwaltliche Hilfe holen, damit sichergestellt werden kann, dass die
Kunden ihr gesamtes Geld erhalten. Qualifizierte anwaltliche Fachberatung
zusammen mit einem auf die Berechnung von Lebensversicherungen spezialisierten
Mathematiker (= Aktuar) bringt Klarheit, ob sich das vermeintlich gute Angebot
der Versicherung wirklich rechnet.
Einer Kundin wurde eine Auszahlung von über 11.500,00 Euro
versprochen. Doch würde sie ihren Vertrag weiterlaufen lassen und erst mit Ende
der Laufzeit eine Auszahlung erhalten, bekäme sie 22.000,00 Euro. Dieses Geld steht den
Versicherungskunden rechtmäßig zu und sollte nicht verschenkt werden.
Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke
Rechtsanwälte:
Niemand sollte sich von dem Serviceschreiben verführen
lassen und eine schnelle Entscheidung fällen. Die Versicherungen locken die
Kunden mit Formulierungen wie „Erfüllen Sie sich Ihre Träume“. Doch am Ende der
Laufzeit lassen sich diese Träume noch viel besser verwirklichen. Die
Grundlagen für so eine Entscheidung benötigen mehr als nur ein geschickt
formuliertes Werbeschreiben der Versicherungsbranche im Briefkasten der
Versicherten.
Praxistipp der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte
Sollten auch Sie angeschrieben worden sein, so melden Sie
sich bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung an und lassen
Sie sich von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten beraten. So erfahren Sie auf Ihre Situation
zugeschnitten, welche Argumente wirklich zählen und wie Sie zum Schluss mehr
aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag herausholen.
Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte, meist Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung
kompetent und engagiert zur Seite.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
gödd
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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