Nicht viele Rechtsanwaltskanzleien haben ihre ausschließlichen Schwerpunkte in den Rechtsgebieten, die berührt werden bei jeder Form der Kapitalanlage, sei es durch die Inanspruchnahme von Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Banken, Sparkassen, Brokern, Anlageberatungen und Vermittlern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Anlageformen im In- und Ausland, wie Steuersparmodellen und offenen und geschlossenen Immobilienfonds.
Wenn es um die
Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer
Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ®
e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte.
Eine hohe Gewichtung haben die von Vermögensverwaltern und in vergleichbaren
Dreieckskonstellationen verursachten Schäden, etwa beim Erwerb von Fonds auf
Grund der Beratung durch Kreditinstitute oder freie Vermittler. Diese Fälle
bieten oft besonders gute Erfolgsaussichten auch in wirtschaftlicher Hinsicht,
machen es den Geschädigten aber gelegentlich schwer, die sich bietenden
Möglichkeiten ohne fachkundige Beratung zu erkennen.
Ferner befassen sich einige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien mit
der Thematik der Zinsbegrenzungsgeschäfte, mit Schadensfällen des sog. Grauen
Kapitalmarkts, etwa nach der unerbetenen telefonischen Vermittlung von
hochspekulativen Börsenspekulationsgeschäften auch an internationalen Börsen
unter Einschaltung ausländischer Broker und dem „Vorbörslichen Aktienhandel“.
Eine auch nur
annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden
zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist nicht möglich.
Die Anlegerschutzanwälte unterstützen ihre Mandanten gegen jede Form
des Kapitalverlustes. Fragen Sie uns, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen.
Insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer
Vermögensverwaltung Verluste erlitten haben und/oder mit Investmentfonds,
sollten sich bei nach Wegen erkundigen, dafür Ersatz zu erlangen.
Bestimmte BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte
unterstützen ihre Mandanten aber nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind,
sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der
Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen
bei Kapitalanlagen. Auch übernehmen sie die Begleitung der Mandanten in
bestehenden Vertragsbeziehungen und die Überwachung etwa der Tätigkeit von
Vermögensverwaltungen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 18.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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