Samstag, Dezember 03, 2016

BWF-Stiftung: Möglichkeiten für Geschädigte, Erfolge der BSZ e.V.-Anwälte.

Betroffene Anleger der BWF-Stiftung fragen sich, nach wie vor, was sie machen können, um ihren Schaden zu kompensieren.



Während der Prozess gegen die Verantwortlichen in Berlin wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs noch läuft und hier noch kein Ende absehbar ist, ist auch beim Insolvenzverfahren noch kein Ende absehbar. Auch hier ist dabei nach wie vor fraglich, in welcher Höhe eine Insolvenzquote ausbezahlt werden kann.

So oder so steht fest, dass Betroffene nur einen Teil ihres Schadens über das Insolvenzverfahren ersetzt bekommen werden, so dass sich Geschädigte oftmals fragen, was sie noch zur Schadenskompensierung tun können.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weist Geschädigte daher darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen dürften.

So hatte z.B. in einem von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15  eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt.

Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Wochen die gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von über 20.000,- € inkl. der geforderten Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!

Eine andere Anlegerin, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt von Dr. Späth & Partner „bestätigen alle diese Fälle, dass in vielen Fällen, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten."

Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern -nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fälschlicherweise- als sichere Anlage geschildert wurde, die Vermittler außerdem in vielen Fällen der ihr obliegenden Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen sein dürften, nämlich bei der Gold-Anlage Risiken zu Tage getreten sind, die oftmals vorher erkennbar gewesen wären, zumal der Goldpreis in vielen Fällen bereits langjährige Höchststände erreicht hatte.

Außerdem haben Vermittler, wie die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner in Erfahrung bringen konnten, für die Vermittlung der Produkte der BWF-Stiftung teilweise sehr hohe Provisionen von bis zu 22 % der Anlagesumme erhalten, auf die die Anleger ebenfalls oftmals nicht hingewiesen wurden, aber laut aktueller BGH-Rechtsprechung bei über 15 % Provision hätte aufgeklärt werden müssen.

In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF)  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu         www.anwalts-toplisten.de       

drspä

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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