• Euro
Grundinvest Gründungsgesellschaften stellen Insolvenzantrag
• Euro
Grundinvest Fonds 15, 17, 18, 20 indirekt von Insolvenzanträgen betroffen
• Wegfall des
einzigen Vollhafters kann zum Bumerang für jeden Anleger werden
• BSZ®
e.V. Anlegerschutzkanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erstellt Lösungskonzept
Mit dem Insolvenzantrag aller Gründungsgesellschaften der
Euro-Grundinvest-Fonds stellt sich die Frage, welche Gefahren sich durch die
Eröffnung des Verfahrens für die Anleger ergeben können. Als Folge eines
möglichen Wegfalls der Euro Grundinvest Management GmbH als Komplementärin der
Beteiligungsgesellschaft droht ein automatischer Rechtsformwechsel der
Beteiligungsgesellschaft als Kommanditgesellschaft (KG) in eine offene
Handelsgesellschaft (oHG). Damit besteht die Gefahr einer Haftung sämtlicher
Anleger mit dem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft;
auch persönliche Haftung oder private Haftung genannt.
Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens einen
unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben. Diese Aufgabe übernimmt bei den
vier noch laufenden EGI-Fonds die Euro Grundinvest Management GmbH (=
Komplementärin). Fällt der Komplementär in die Insolvenz, hängt dieses
Haftungsrisiko als Damoklesschwert über jedem einzelnen Anleger.
Nach mehreren Rundbriefen sowie dem Investorencall, den die
Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gemeinsam mit dem EuroGrundinvest Anleger e. V.
Ende Oktober 2016 durchgeführt hat, sind die potentiellen Gefahren einer
Insolvenz der Gründungsgesellschaften der EGI-Fonds 15, 17, 18, 20 bekannt. So
steht bei Ausscheiden der Komplementärin für jeden Anleger die Gefahr der
vollumfänglichen, persönlichen Haftung für alle Verbindlichkeiten der
Fondgesellschaften im Raum. Wer ursprünglich nur mit seiner ins Handelsregister
eingetragenen Haftsumme haftete, könnte sehr bald sein gesamtes Privatvermögen
gefährdet sehen.
Neuer Komplementär ist
notwendig *
Wie es branchenüblich ist, wurden die in Rede stehenden
Fondsgesellschaften als GmbH & Co. KG ins Leben gerufen. Diese Rechtsform
zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus mindestens einem vollhaftenden
Gesellschafter, genannt Komplementär und mindestens einem nur in Höhe seiner im
Handelsregister eingetragenen Einlage haftenden Gesellschafter, genannt
Kommanditist, besteht.
*Kommanditgesellschaft (= KG)
Ist eine Gesellschaft, bei der sich mehrere Personen
zusammenschließen, um einen Handelsbetrieb zu führen. Für die Schulden haftet
neben der Gesellschaft zusätzlich der Komplementär (auch persönlich haftender
Gesellschafter oder Vollhafter genannt). Bei den EGI-Fonds übernimmt diese
unbeschränkte Haftung die Euro-Grundinvest Management GmbH.
Die Rolle des Komplementärs der EGI Fonds übernimmt hier die
Euro Grundinvest Management GmbH, die Anleger fungieren indirekt als
Kommanditisten – sie werden über die OVT Odeon Verwaltungs- und
Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG (= Odeon) innerhalb des Fonds
organisiert.
Alle Beteiligten stehen nun vor der Problematik, was
geschieht, wenn die Euro Grundinvest Management GmbH als vollhaftender
Gesellschafter durch Insolvenz wegfällt.
Im Recht der Personengesellschaften – zu denen auch die KG
zählt – gilt das Prinzip der unbeschränkten Haftung zumindest einer Person (=
Komplementär). Entfällt dieser Komplementär, kann sich die
Kommanditgesellschaft (KG) kraft Gesetzes zu einer offenen Handelsgesellschaft
(oHG)** wandeln. Der Unterschied der
beiden Gesellschaftsformen besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer oHG
unbeschränkt zur persönlichen Haftung verpflichtet ist, in der Folge trifft
letztlich auch jeden Anleger diese Haftung.
**Offene Handelsgesellschaft (= oHG)
Ist eine Gesellschaft, bei der sich mehrere Personen
zusammenschließen, um einen Handelsbetrieb zu führen. Für die Schulden haftet
neben der Gesellschaft jeder einzelne Gesellschafter persönlich und
unbeschränkt. Deshalb gilt sie als eine sehr risikoreiche Form geschäftlichen
Handelns für die Gesellschafter.
Haftungsverpflichtung
gilt auch für Steuerschulden
Diese Haftung gilt für jegliche Verbindlichkeiten der
Gesellschaft, natürlich auch für deren Steuerschulden, z. B. Gewerbesteuer. In
diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Fiskus bekanntermaßen
einer der unnachgiebigsten Gläubiger ist. Da die Haftung auch unter Umständen
für Altverbindlichkeiten gelten kann, kann die evtl. Höhe eines solchen
Risikoumfanges nicht abgeschätzt werden. Hieraus lässt sich eine Gefahrenlage
für Investoren klar erkennen.
*** Untätigkeit birgt
Gefahren - Schnellstmögliches Handeln der Anleger ist geboten
Die Umgestaltung der Gesellschaftform von einer KG in eine
oHG könnte sich ergeben, wenn nicht unverzüglich ein neuer Komplementär
aufgenommen wird sowie wenn die Liquidation der KG nicht betrieben wird. Die
Frist zur Neuaufnahme einer unbelasteten Komplementärin ab Ausscheiden bzw.
Liquidation der alten, ist sehr kurz – nach allgemeiner Ansicht mit nur wenigen
Monaten – bemessen.
Verstreicht diese Frist durch Untätigkeit der übrigen
Gesellschafter, also entweder dadurch, dass kein neuer Komplementär aufgenommen
wird oder dadurch, dass die Liquidation nicht betrieben wird, so erfolgt die
Wandlung zur oHG nach überwiegender Auffassung automatisch. Zumindest aber wird
in der Öffentlichkeit ein entsprechender Rechtsschein gesetzt, welcher
ebenfalls eine Haftung auslösen kann.
***Persönliche Haftung
Bestimmte Gesellschafter haben von Gesetzes wegen mit ihrem
gesamten privaten Vermögen für die Schulden einer Gesellschaft zu haften, so z.
B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG) sowie Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG).
Der Gläubiger kann sich an jeden der persönlich haftenden Gesellschaftern wenden.
Was Anleger jetzt tun
sollten
Zur Rettung des Fonds - also zum Erhalt der
Haftungsbegrenzung für die Anleger - ist die Einsetzung eines neuen
Komplementärs der richtige Weg. Dieses ist im Verhältnis zu einer Liquidation
der vier EGI-Fonds interessengerechter, um Anlegervermögen in den EGI-Fonds zu
sichern. So kann das unstreitig bestehende Risiko der Haftung der Anleger gebannt
werden und genau deshalb ist es sinnvoll, zeitnah zu handeln.
Die Organisation dieser neuen, vollhaftenden GmbH als neue
Komplementärin kann durch die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erfolgen. Sie hat
auf dem Gebiet der Restrukturierung von Fonds, insbesondere der Einsetzung
neuer Gesellschaften, langjährige praktische Erfahrungen.
Der Weg zu einer neuen
Gesellschaft besteht dabei aus wesentlichen Schritten:
- Durch
den Auftrag der Anleger an die Kanzlei Göddecke sollen die Mehrheiten organisiert
werden, denn zunächst muss in allen Fonds die nötige Mehrheit sowohl für
den dargelegten Lösungsvorschlag als auch für die Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung erreicht werden.
- Im
Rahmen dieser Versammlung ist dann der sogenannte Implementierungsbeschluss
der neuen Komplementärin zu fassen.
**** Restrukturierungsaufwand
ist überschaubar
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
bietet sich zur professionellen Durchführung all dieser Aufgaben an. Denn die
Gründung und Einsetzung einer neuen Komplementärin ist der einzig sichere Weg,
um die Gefahr der persönlichen Anlegerhaftung so gering wie möglich zu halten.
Das heißt für Sie, das Risiko der vollumfänglichen Haftung mit Ihrem gesamten
Privatvermögen minimiert zu haben.
Damit Ihre Interessen gegenüber den insolventen
Gesellschaften erfolgreich umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass
möglichst viele Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest
(EGI) beitreten und die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE beauftragen.
**** EGI-Fonds-Anleger
In der Fondspraxis werden die Kommanditisten im Regelfall durch
eine Treuhandgesellschaft vertreten. Diese Aufgabe übernimmt bei den EGI-Fonds
die OVT ODEON Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG
Neues Konzept dringend
erforderlich
Schließlich erscheint es nicht nur unter dem Gesichtspunkt
der Vermeidung der persönlichen Haftung sinnvoll, eine neue Komplementärin
einzusetzen, denn dieses kann auch die Geschäftsführung der Euro Grundinvest
Consulting GmbH übernehmen, die ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Herr Donhuysen, dessen
Geschäftsführungstätigkeit ebenfalls in Anlegerkreisen weitgehend einen
zweifelhaften Ruf genießt.
Geschäftsberichte 2013
Anlegern vorenthalten?
Diese Einschätzung drängt sich z. B. nicht nur bei
Betrachtung des Gebarens um die Geschäftsberichte sämtlicher EGI Gesellschaften
des Jahres 2013 auf. Nach Erkenntnis der Kanzlei Göddecke, waren diese Berichte
der Geschäftsführung bereits seit 2014 bekannt, wurden den Gesellschaftern
jedoch noch im Juli 2016 vorenthalten. Diese Art der Kommunikation mit Anlegern
ist sowohl aus unserer Sicht als auch nach Meinung des EuroGrundinvest Anleger
e. V. zumindest ausgesprochen fragwürdig zu bezeichnen.
Darüber hinaus fällt auf, dass Geschäftsführer Donhuysen
zwar im Oktober 2016 Insolvenzanträge gestellt hat, unserer Meinung nach aber
bis zum heutigen Tage anscheinend untätig bleiben möchte und der selbst
eröffneten Gefahr persönlicher Haftung für die Anleger nicht entgegen wirkt. Es
stellt sich also die Frage, ob man dieser Geschäftsführung überhaupt noch eine
zweite Chance geben möchte. Freilich muss dass jeder Anleger für sich selbst beantworten.
Reduzierung der
Geschäftsführungskosten
Nicht zuletzt ist die vorgeschlagene Restrukturierung des
Fonds aber auch deshalb wirtschaftlich sinnvoll, da sich dadurch die
Möglichkeit zur effektiven Kostenersparnis ergibt. Mit Einsetzung der neuen
Komplementärin können die Geschäftsführungskosten durch Einsparungen auf der
Gesellschafterebene gesenkt werden. Zugute kommt dies den Anlegern selbst.
Insolvenzverfahren der
Gründungsgesellschafter bergen weitere Risiken
Wie sähe die Alternative – nämlich nichts zu unternehmen –
aus? Unserer Einschätzung nach ist das Risiko, das sich für die Anleger hier
ergibt, nämlich für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haften zu müssen zu
real, als dass man die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten sollte.
Insolvenzverwalter
wird EGI-Fonds nicht schonen
Ist dies erst geschehen, tritt mit dem Insolvenzverwalter
eine weitere Person in Erscheinung mit der sich Anleger auseinanderzusetzen
haben werden. Seiner Aufgabe entsprechend wird dieser versuchen, die von ihm
verwaltete Insolvenzmasse der drei insolventen Gründungsgesellschaften zu
vermehren, indem er sich voraussichtlich bemühen wird, Verbindlichkeiten der
von ihm lediglich verwalteten Komplementärin aus dem Vermögen der EGI-Fonds zu
bezahlen, sofern dies nur irgendwie zu begründen ist Dies würde zu einer
deutlichen Reduzierung des Fondsvermögens führen.
Es sollte auch verhindert werden, dass die Fonds von einem
Insolvenzverwalter „übernommen“ werden, weil dann aus der
Geschäftsführungskompetenz wahrscheinlich weitere Kosten zu Lasten des noch
vorhandenen Vermögens entstehen könnten.
Langwierige
Rechtsstreitigkeiten zu Lasten der EGI-Fonds müssen vermieden werden
Jedenfalls würden sich in diesem Fall unabsehbare
Prozessrisiken ergeben. Konkret drohen hier nicht nur unkalkulierbare Kosten,
auch die Dauer eines solchen Prozesses ist nicht voraussehbar
Nicht nur
Komplementärin stellt Insolvenzantrag
Abschließend ist festzustellen, dass eben nicht nur die
Euro-Grundinvest Management GmbH einen Insolvenzantrag gestellt hat. Vielmehr
haben dies auch alle anderen Gründungsgesellschaften getan, so dass sich
weitere Komplikationen für die Fondsanleger ergeben können: Diese Probleme
könnten mit dem jetzigen Schritt der Anleger, die Komplementärin auszutauschen,
minimiert bzw. beseitigt werden.
Bitte beachten!!
Das Angebot sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest
(EGI) anzuschließen richtet sich an
alle, die als Anleger der EGI-Fonds ihre persönliche Haftung eliminieren
wollen. Es richtet sich ausdrücklich auch an Anleger, die bereits von einem
anderen Anwalt vertreten werden, z. B. um Schadensersatzansprüche geltend zu
machen.
Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie bereits anwaltlich
vertreten sind, können Sie diese Offerte nutzen, ohne Ihre Ansprüche in anderer
Richtung zu verlieren. Reden Sie darüber mit Ihrem Anwalt zeitnah. Sollten Sie
oder Ihr Anwalt dazu Fragen haben, so sollten Sie oder Ihr Anwalt uns
ansprechen – schließlich geht es um Ihre persönliche Haftung in Ihr
Privatvermögen.
Nach unseren Erkenntnissen, wird ein solches Angebot zur
Haftungseliminierung auf kollektiver Ebene aktuell von keiner anderen Anwaltskanzlei
für EGI-Anleger angeboten. Solche
kollektiven Sanierungsverfahren begleitet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke
bereits seit etwa 10 Jahren juristisch für die Anlegerseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest (EGI) kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
göd
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.