Abkassiert, verraten, verkauft und abserviert: Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.
Immer öfter muss die Frage
gestellt werden, ob die Bank im Interesse des Kunden agiert hat oder auf dessen
Kosten möglichst hohe Einnahmen für sich selbst generieren wollte. Ein
wichtiges Kriterium dabei sind verdeckte Provisionen oder so genannte
Kickbacks, die von Investmentgesellschaften und Brokern an Banken gezahlt
werden, damit das Institut deren Produkte an den Mann oder die Frau bringt.
In Deutschland werden die von
Banken hinter dem Rücken ihrer Kunden heimlich kassierten Provisionen „Kickbacks“ und in der Schweiz
„Retrozessionen“ genannt. So
kann durchaus angenommen werden, dass sich in vielen Fällen die Beratung der
Kunden mehr an der Höhe der Retrozessionen als an den Kundenbedürfnissen ausrichtete.
Auch viele tausende deutsche
Anleger wurden so von Schweizer Banken abkassiert.
Das Schweizer Bundesgericht
(entsprechend dem deutschen BGH) hatte bereits mit Urteil vom 30.10.2012 entschieden, dass Banken
,,Retrozessionen", die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds
und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen. Hierbei
kann es sich durchaus um große Summen handeln. ,,Wer beispielsweise im Rahmen
einer Vermögensverwaltung einen Betrag von 1 Mio. EUR angelegt hat, bei dem
können im Laufe der Jahre durchaus ca. 10 % des Geldes, und somit ca. 100.000,-
EUR, an Retrozessionen an die jeweilige Bank geflossen sein. Bei höheren Summe
entsprechend höhere Beträge, die nun von den Banken zurück gefordert werden
können."
Unbemerkt von einer größeren
Öffentlichkeit und leider auch von vielen betroffenen ehemaligen Kunden von
Schweizer Banken hat das Urteil zu einer Klagewelle gegen Schweizer Banken
geführt. Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.: „Die Erfahrung zeigt, dass
meist nur die Einschaltung von mit der Materie befassten Schweizer Spezialisten
gewährleisten kann, dass der Anleger in
den Genuss der Rückerstattung des überwiegenden Teils „seiner“ Retrozessionen -
sei es im Vergleichs- oder Klagewege -
kommt.“ Diese Experten machen Ihre Arbeit, verzichten dabei aber auf
die - wie sonst leider im Bank-und
Kapitalmarktbereich üblichen- Aquiseaktionen.
Trotz der eindeutigen
Rechtslage verweigern viele Banken die Auskunftserteilung und Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen
Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen
geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber
regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des
„Löwenanteils“ der vereinnahmten
Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“ Vergleichsangebots rechtlos
stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote ist dringend abzuraten.
Der BSZ e.V. rät ehemaligen
Schweizer Bankkunden „Retrozessionen“ zurück zu verlangen. Nutzen Sie dazu
unbedingt Schweizer Rechtsexperten. Nur so können Sie von der aktuellen
Rechtsprechung auch wirklich profitieren.
Vertriebsprämien aus Finanzanlagen gehören dem Kunden.
Kunden deren Vermögen in der
Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und
(mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, können bei der Realisierung ihrer
Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V Experten unterstützt werden.
Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von
Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die
mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen
generiert haben.
Innerhalb der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ sind die Experten bereits tätig für viele private
und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank
verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und
institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer
Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und
Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen
einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.
Der BSZ e.V. rät den
betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten
Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht
mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem
Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung
verkaufen.
Für die kostenlose
vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die
seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden
unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen,
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Fachexperten.
Die Schweizer Rechtsexperten
bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche
abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch
ein Verkauf der Ansprüche möglich.
Ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum
Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4440a961e078c1872d95967f6f53ebd6
Bildquelle: © Lupo / pixelio.de
Bildquelle: © Lupo / pixelio.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Dieser Text gibt den Beitrag
vom 23.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt.