Donnerstag, Juli 14, 2016

Magellan-Container: Mieten fließen nicht auf die Konten der Anleger

Die Mieten für die Magellan-Container fließen zwar – aber nicht auf das Konto der Anleger, sondern auf das der insolventen Magellan Maritime Services er werden als Eigentümer der Container quasi ausgebootet“, sagt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.GmbH. „Die Anleg


Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte in einem Rundschreiben jetzt mit, dass die Mietzahlungen der Reedereien für die Container geleistet oder angewiesen wurden. Allerdings habe ein rechtliches Gutachten ergeben, dass die Mietzahlungen der Reedereien nicht den Anlegern als Eigentümer der Container direkt zustehen, sondern der Magellan Maritime Services GmbH. Die Konten der Gesellschaft sind durch die Insolvenz allerdings gesperrt, so dass die Mieten nicht an die Anleger ausgezahlt werden könnten. Da die Anleger mit rund 90 Prozent ohnehin den größten Teil der Gläubiger stellten, mache es aber auch kaum einen Unterschied auf welchem Konto die Mieten nun landen, heißt es weiter in dem Schreiben.

Dem widerspricht ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt energisch: „Die Mieten werden nun Teil der Insolvenzmasse, die an alle Gläubiger gleichmäßig verteilt wird. Also auch an Gläubiger, die nicht in die Container investiert haben. Von der Insolvenzmasse werden aber nicht nur die Forderungen der Gläubiger bestritten, sondern z.B. auch die Verfahrenskosten oder die des Insolvenzverwalters. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass die Anleger quasi durch die Hintertür an diesen Kosten beteiligt werden sollen.“

Laut dem Gutachten hätte die Magellan Maritime Services die Mietforderungen bei Vertragsabschluss nicht rechtswirksam an die Investoren abgetreten und sei daher auch der Inhaber der Mietforderungen. „Diese Ansicht ist durchaus umstritten. Daher sollten die Verträge noch einmal genau geprüft werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ende September oder Anfang Oktober soll es eine Gläubigerversammlung geben. Dabei sollen auch verschiedene Ansätze zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens oder auch zu einer Planinsolvenz und Verkauf der Gesellschaft präsentiert werden. „Bei allen Optionen kommen auf die Anleger wahrscheinlich finanzielle Verluste zu. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt genau prüfen lassen“.

Ergänzung des BSZ e.V.:

Ein Betroffener teilt dem BSZ e.V. per E-Mail  folgendes mit: 
„ Im Verwaltungsvertrag ist festgeschrieben Zitat: „Der Investor beauftragt MMS…. Mit der Vermietung der Container.    ….MMS zieht die Mieten für den Investor ein.“
„Damit hat MMS m.E. eine treuhänderische Tätigkeit übernommen. Die dem Investor garantierten Mietanteile hatten somit im normalen Geschäftsgang der MMS nichts zu suchen, sondern hätten gesondert bis zur Auszahlung an den Investor aufbewahrt werden müssen. Im vorliegenden Fall ist somit von strafrechtlich zu würdigender schwerer Untreue und Unterschlagung auszugehen.“
„Jedem Investor ist die Reederei zu benennen, die seine Container gemietet hat. Der Vorbehalt der den Reedereien zugesicherten Vertraulichkeit ist mit der entstandenen Situation entfallen.“
„Im Insolvenzverfahren ist darauf zu dringen, dass die Mietforderungen der Investoren vorrangig bedient werden, da es sich hierbei um treuhänderisch verwaltete Gelder handelt, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs der MMS zu verwahren sind.“
„Sehr wichtig: Die Verwaltung der Container ist in eine gesonderte Gesellschaft auszugliedern“

Ende der E-Mail.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 14.07.2016 wieder. Noch eintretende Änderungen können die Sach- und insbesondere die Rechtslage verändern.

Mittwoch, Juli 13, 2016

Raus aus riskanten und zweifelhaften Kapitalanlagen!

Die Tugend "sparen" treibt Anleger oft in riskante Kapitalanlagen und mitunter zum falschen Anwalt. Dabei sitzen Hunderttausende von Anlegern  auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.


Wer glaubt, dass er bei seiner Kapitalanlage nicht richtig beraten wurde, ihm wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, für den ist der Rechtsweg stets die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Kapitalanleger mit Schrottimmobilien, Schiffsfonds, Medienfonds, Steuersparmodellen usw. reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden. 

Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem "Kapitalmarkt" leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln.

Dazu werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt. Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt.  Der Anleger ist nur der Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet werden  und kann somit vernachlässigt werden.

Allerdings verfügen die deutschen Haushalte immerhin  über ein Nettovermögen von etlichen Milliarden Euro. Dieses Vermögen ist in der Regel nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden, sondern aus Prinzip. Weil sparen eine Tugend sein soll. Das zeigt sich auch darin, dass sieben von zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern weiter sparen und das Vermögen ausbauen. Stolz ist man auch noch auf sein erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch persönlichen  Konsumverzicht angehäuft wurde. 

Sich reich sparen, das funktioniert aber nur für den Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Vor allem die Wohlhabenden können ihren Reichtum vergrößern. Die Arbeitseinkommen vieler Menschen haben sich dagegen deutlich verringert. Die sozialen Unterschiede in Deutschland verschärfen sich weiter: Reiche werden reicher, Arme ärmer!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt.
Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Wenn es darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer einer Falschberatung werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung beschimpft und mit Abmahnungen überzieht. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“  

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.  Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der  Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Dabei sitzen Hunderttausende von Anlegern  auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

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INSOLVENZ DER KTG AGRAR SE.: Betroffene schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft an.

BSZ e.V. Interessengemeinschaft verzeichnet großen Zulauf betroffener Anleger wegen der Insolvenz der KTG Agrar SE. Um eine individuelle und intensive Betreuung der Anleger zu gewährleisten wird die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE mittlerweile  von insgesamt fünf  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut.


Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittelstandsanleihe Biowertpapier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.

"Nach dem Insolvenzantrag geht es um mehr als eine ausbleibende Zinszahlung. Nun müssen die Anleger um ihre gesamte Investition bangen. Das gilt auch für die Anleger der Mittelstandsanleihe Biowertpapier III und die Aktionäre", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Alleine durch die beiden Anleihen stehen insgesamt 342 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer.

 Wie das Agrarunternehmen in Hamburg mitteilte, soll die Insolvenz in Eigenverwaltung mit dem Ziel einer zukunftsträchtigen Restrukturierung durchgeführt werden. Dabei sollen auch die Gläubiger eng eingebunden werden. "Mit anderen Worten heißt das auch, dass das alte Management weiter im Amt bleibt. Also die Personen, die für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verantwortlich sind und die zuletzt nicht gerade mit einer transparenten Informationspolitik geglänzt haben. Unterstützt werden sie in ihren Sanierungsbemühungen von einem vorläufigen Sachwalter. Ob eine nachhaltige Sanierung des angeschlagenen Agrarunternehmens gelingen kann, ist völlig ungewiss. Am Ende kann ebenso das reguläre Insolvenzverfahren stehen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hitzler.

Üblicherweise sollen die Anleger in solchen Fällen aber ihren Teil zur Sanierung beitragen. So wären beispielsweise im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig. Im Juni 2017 steht die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung an - 250 Millionen Euro wären dann fällig. "Aus heutiger Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass die KTG Agrar SE das leisten kann. Es werden voraussichtlich Forderungen wie Zinsstundung, Senkung des Zinskupons oder Verlängerung der Laufzeit auf die Anleger zukommen. Alles verbunden mit dem Risiko, dass die Sanierung am Ende doch nicht gelingt", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

Für die Anleger gibt es in der schwierigen Situation viele Fragen. Etwa ob die Anleihe außerordentlich gekündigt werden sollte oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten geltend gemacht werden können, um die finanziellen Verluste abzuwenden. Um die Interessen der Anleger zu bündeln und aus einer Position der Stärke agieren zu können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG AGRAR SE.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

WIDERRUF VON DARLEHEN: BGH STÄRKT VERBRAUCHERN ERNEUT DEN RÜCKEN

"Nach dieser BGH-Entscheidung können Banken und Sparkassen das Thema Widerruf von Darlehen noch lange nicht zu den Akten legen", ist sich BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz sicher. Denn mit Urteil vom 12. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" den Verbraucher nicht eindeutig genug über den Beginn der Widerrufsfrist belehre (Az.: XI ZR 564/15).


Die Folge: Die Widerrufsfrist wurde nie in Gang gesetzt und das Darlehen kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam widerrufen werden.

Der Fall: Die Verbraucher hatten 2008 ein Darlehen abgeschlossen und es mit Grundpfandrechten besichert. 2013 widerriefen sie den Darlehensvertrag. Wie auch schon das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte der BGH, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf daher noch wirksam erfolgt sei. Der Verbraucher werde nicht eindeutig genug über die Widerrufsfrist informiert. Auch könne sich das Kreditinstitut nicht auf Vertrauensschutz berufen, da es erhebliche Änderungen an der gültigen Musterbelehrung vorgenommen habe. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden, so die Karlsruher Richter.

"In etlichen Widerrufsbelehrungen sind die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig genug. Nach diesem Urteil haben die Verbraucher gute Chancen, ihren Widerruf gegen die Bank auch durchzusetzen. Sollte die Bank den Widerruf dennoch ablehnen, können in der Regel außergerichtliche Lösungen gefunden oder der Widerruf auch gerichtlich durchgesetzt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BGH: MOTIV IST FÜR DEN WIDERRUF EINES DARLEHENS NICHT ENTSCHEIDEND

Der Widerrufsjoker sticht immer noch. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 (Az.: XI ZR 501/15). Dabei stellte der BGH abermals klar, dass die Motivation für den Widerruf nicht ausschlaggebend für seine Wirksamkeit sein kann.


Der Fall nahm seinen Ursprung bereits im Jahr 2001. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben in einer sog. Haustürsituation einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Das Darlehen diente zur Finanzierung einer Beteiligung an einem Fonds. Dem Darlehensvertrag war eine Widerrufsbelehrung beigefügt.

Obwohl der Kläger das Darlehen bereits 2007 vollständig zurückgeführt hatte, widerrief er den Kreditvertrag im Juni 2014. Seine Klage auf Zahlung und Freistellung Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Karlsruher Richter erklärten, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt gewesen sei. Denn sie bezog die Unterschrift des Verbrauchers zugleich auf den Belehrungstext selbst und auf eine unmittelbar an den Belehrungstext anschließende Empfangsbestätigung. Anders als das OLG Hamburg kam der BGH zu der Überzeugung, dass das Widerrufsrecht auch nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei. Denn die Frage, ob der Kläger den Widerruf nur erklärt habe, um sich von einer fehlgeschlagenen Fondsbeteiligung zu lösen, sei nicht wesentlich. Das Motiv für den Widerruf sei nicht entscheidend für die Wirksamkeit. Das OLG Hamburg muss den Fall nun neu aufrollen.

"Schon im März hatte der BGH entschieden, dass das Motiv für den Widerruf unerheblich sei. Dieser Rechtsprechung sind die Karlsruher Richter treu geblieben. Es zeigt sich, dass Verbraucher immer noch gute Möglichkeiten haben, den Darlehenswiderruf durchzusetzen, wenn sie nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Das gilt sowohl bei Immobiliendarlehen als auch bei Darlehen zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen oder anderen Kapitalanlagen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

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Dienstag, Juli 12, 2016

KTG Agrar SE: Von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen

Insolvenz der KTG Agrar SE: Möglichkeiten der Anleger: Von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen.


Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Anleihe außerordentlich zu kündigen. „Durch die Kündigung sind derzeit zwar keine Zahlungen zu erwarten. Dennoch kann dieser Schritt sinnvoll sein. Denn im Rahmen der Sanierung des Unternehmens sind auch Einschnitte für die Anleger wahrscheinlich. Nach einer Kündigung bleibt die Forderung im Nennbetrag der Anleihe einschließlich der aufgelaufenen Zinsen bestehen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Von der Insolvenz der KTG Agrar SE sind die Anleger beider Anleihen gleichermaßen betroffen. Hatten zunächst nur die Anleger der Anleihe Biowertpapier II ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Zinsen nicht spätestens bis zum 6. Juli gezahlt wurden, dürften nun auch den Anleger der Anleihe Biowertpapier III das Kündigungsrecht zustehen. Laut Vertragsbedingungen kann die Inhaber-Teilschuldverschreibung u.a. dann gekündigt werden, wenn „…gegen die Anleiheemittentin ein Insolvenzverfahren gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, oder die Anleiheemittentin ein solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt oder einen generellen Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt…“

Die KTG Agrar SE hatte am 5. Juli ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt und plant eine nachhaltige Restrukturierung der Unternehmensgruppe. „Ob die Sanierung tatsächlich gelingt, kann jetzt natürlich nicht beantwortet werden. Allerdings wird es kaum ohne Einschnitte für die Anleger möglich sein“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Bernhardt. Alleine die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ist im Juni 2017 zur Rückzahlung fällig, die andere Anleihe mit einem Volumen von 92 Millionen Euro im Oktober 2019. Zinsen kommen noch obendrauf. „Nach derzeitigen Stand ist es kaum vorstellbar, dass diese Zahlungen so geleistet werden können. Daher werden die Anleger wohl ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen, z.B. in Form eines teilweisen Zinsverzichts oder einer Verlängerung der Laufzeiten. Auch dann ist es aber keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt und die endgültige Insolvenz vom Tisch ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, sind die investierten Gelder der Anleger bedroht. Die Forderungen müssen dann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anleihe gekündigt wurde oder nicht.

So weit ist es aber noch nicht. Angesichts der schwierigen Situation und der drohenden Verluste können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Juli 11, 2016

German Pellets: Gläubigerversammlung Zusammenfassung

German Pellets: gemeinsame Vertreter für alle Anlagegläubiger gewählt, Insolvenzmasse ist sehr gering.


Vom 05.07.16 – 08.07.16 fanden die Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Als Ergebnis ist positiv festzuhalten, dass für alle drei Inhaberschuldverschreibungen und die Genussscheine jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.

Somit werden nun alle Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Die Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger erfolgt nun zentral über den gemeinsamen Vertreter. Weitere individuelle Kosten fallen für die Gläubiger nicht an.

Dies ist deshalb gut für die Anleihegläubiger, da bisher wohl erst ca. 10 - 15% aller Anleihegläubiger sich anwaltlich vertreten lassen oder anderweitig in dieser Sache aktiv geworden sind. Es war jedenfalls erstaunlich, dass auf den Gläubigerversammlungen nur etwa 15% aller Anleihegläubiger vertreten waren. Durch den gemeinsamen Vertreter werden nun jedenfalls im Insolvenzverfahren alle Anleihegläubiger vertreten.

Ob das Insolvenzverfahren den Gläubigern jedoch zu ihrem Geld verhelfen wird, muss derzeit bezweifelt werden. Nach den Ausführungen der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Schmudde sind fast alle Anlagevermögen der Konzernmutter wertlos oder mit Drittrechten belastet oder befanden sich nie im vollständigen Eigentum der German Pellets GmbH. So waren z.B. große Teile der Produktionsanlagen und des Fuhrparks nur geleast. Die Grundstücke sind mit Grundschulden belastet.

Auch die Forderungen der Konzernmutter von über 200 Mio. € sind wohl wertlos, da gut zwei Drittel dieser Forderungen aus unbesicherten Darlehen an Tochterunternehmen bestehen, die mittlerweile auch zu einem Großteil insolvent sind. Ein nicht unerheblicher Betrag wurde an die mittlerweile ebenfalls insolvente KAGO Wärmesysteme GmbH ausgegeben. Etwa ein Viertel der weiteren Darlehensforderungen wurden bestritten oder es stehen Mängeleinreden diesen entgegen.

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist derzeit mit einer Insolvenzquote von nicht einmal 1% zu rechnen. Dies bedeutet, dass ein Anleihegläubiger mit einem Anlagevolumen von 20.000 € weniger als 200 € davon zurück erhalten wird.

Vor diesem Hintergrund rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei dringend allen Anleihegläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold direkt prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen, Ansprüche direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juli 08, 2016

BWF-STIFTUNG: ANLEGERIN BEKOMMT 100 % VON VERMITTLER ZURÜCK! GUTE CHANCEN AUF SCHADENSERSATZ!

In Sachen BWF-Stiftung hat eine der ersten Anlegerinnen die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Vorausgegangen war, dass, mit noch rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016, das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner erstritten wurde, die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt wurde, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung.

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von der Kanzlei vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In einem anderen Fall, der bereits gerichtlich eingeklagt wurde, hat der dortige Vermittler inzwischen eine Schadenskompensation in Höhe von ca. 75 % angeboten, was im konkreten Fall eine Entschädigung in Höhe von über 50.000,- € bedeuten würde.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten – was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss – zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte.“

Am 09.06.2016 hat auch das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen. Das sog. „Adhäsionsverfahrens“, also die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren, wird aber wohl vom Gericht nicht zugelassen werden. Dr. Späth hierzu: „Schade, dass Anlegern diese kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit nicht vom Strafgericht eröffnet wird, aber Geschädigten bleibt auf jeden Fall noch die Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Zivilverfahren“.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.