Nach nur rund vier Jahren Laufzeit hat der vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegte geschlossene Immobilienfonds Wölbern Holland 72 sein einziges Fondsobjekt, ein Bürogebäude in Rotterdam, verkaufen müssen. Damit stehen die Anleger vor einem großen Scherbenhaufen: In nur vier Jahren wurden rund 80 Prozent ihres Kapitals regelrecht verbrannt.
„Ein so schnelles Scheitern eines geschlossenen
Immobilienfonds ist schon rekordverdächtig“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik
Bombosch. Mehrere Anleger haben sich nun erkundigt, welche rechtlichen
Möglichkeiten sich ihnen in einer solchen Situation bieten.
Zunächst empfiehlt Rechtsanwalt Bombosch eine Überprüfung,
ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht
kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm
empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung
muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken
dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht
werden, dass es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine
unternehmerische Kapitalanlage handelt, deren Risiken bis hin zu einem
Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
„Viele Anleger, denen der Erwerb derartiger geschlossener
Immobilienbeteiligungen empfohlen worden ist, berichten uns, dass ihnen
derartige geschlossene Fonds als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind sie definitiv nicht,
wie das Schicksal des Wölbern Holland 72 dokumentiert.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf
gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie
erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr
eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an der
Beteiligung an den Anlageberater bzw. an die hinter diesem stehende
Anlageberatungsgesellschaft.
Sollte der Erwerb des geschlossenen Immobilienfonds durch
eine Bank vermittelt worden sein, so war diese zudem verpflichtet, dem Anleger
etwaig für die Vermittlung als sogenannte Kick-back-Zahlungen vereinnahmte
Provisionen offenzulegen. Sollte die Bank dies versäumt haben, können auch auf
Grundlage der sogenannten Kick-back-Rechtsprechung gestützte
Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die ebenfalls auf eine
Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind. Unter Umständen
übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung
und -durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert
werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
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